Brandschutzmaßnahmen: Unterweisung Besucher nach DGUV 215 - 316?

  • Hallo zusammen!


    Bei einer Risikoabschätzung für Brandschutz bei Produktionen nach DGUV 215 - 316 findet man unter "Maßnahmen zur Schadensvermeidung" den Faktor "Unterweisung der Besucher_innen in Brandschutzmaßnahmen".

    Wie kann ich mir sowas konkret vorstellen? Hat das schon mal jemand gemacht?

    Hintergrund: Für ein Theaterstück muss ich eine solche Risikoeinschätzung machen, da Teile der Dekoration aus normal entflammbaren Material bestehen.

    Falls irgendwer nur "Bahnhof" versteht: https://www.arbeitssicherheit.de/schriften/dokument/0:5543885,24.html Tabelle 8

    Und vielleicht an dieser Stelle noch die Frage: Ab welcher Menge/Größe werden aus Requisiten eigentlich Dekorationen? Die Broschüre gibt darüber leider keine Auskunft.

    Grüße!

  • Hallo zusammen!


    Bei einer Risikoabschätzung für Brandschutz bei Produktionen nach DGUV 215 - 316 findet man unter "Maßnahmen zur Schadensvermeidung" den Faktor "Unterweisung der Besucher_innen in Brandschutzmaßnahmen".

    Wie kann ich mir sowas konkret vorstellen? Hat das schon mal jemand gemacht?

    Das gibts einerseits bei grossen Fernsehshows mit Publikum, andererseits bei Betriebsversammlungen und ähnlichem und teilweise auch auf internationalen Kongressen. Fluchtwegplan zeigen (Powerpoint) und kurz erklären, Hinweis durch Moderator auf Rauchverbot, Standort von Feuerlöschern und Sanitätern, Notrufnummern.

    Economics in eight words: "There ain't no such thing as free lunch."

  • Also in der VStättV findest du in §2 die Definition von Requisiten, Ausstattung und Ausschmückung.

    Salopp gesagt, ist die Ausstattung das Zeug in dem gespielt wird und Requisiten, das Zeug, mit dem gespielt wird.

    Ich denke diese Unterscheidung trifft auch zu, wenn die VStättV nicht greift...