Wie am besten mit 85dB Lautstärkebeschränkung im Festzelt mit ca 6.000 pax umgehen?

  • Hallo,


    Bin dieses Jahr im Sommer für eine Maidult an einem Tag als Techniker von einer Band gebucht. Im Festzelt Bereich hab ich mittlerweile allgemein schon viel Erfahrung, jedoch hatte ich noch nie die Vorgabe von 85dB Lautstärkebeschränkung. Und da das ja wirklich lächerlich leise ist, aber von der Stadt so vorgegeben, frage ich mich, wie ich da am besten noch etwas retten kann?


    Scheinbar ist die Anlage per Controller auf diese Lautstärke begrenzt und ich habe keine Möglichkeit, mich darüber hinweg zu setzen.


    Habt ihr irgendwelche Tips?


    Als Pa hängen Kühe von d&b und pult ist ein m23..

    Die Band benutzt mWn zumindest schon mal in-ear monitoring, somit geht vom monitoring schon mal kein Lärm aus. Dennoch bleibt noch ein Schlagzeug und die Besucher der Dult..:/

  • Sind leider alle öffentlichen Veranstaltungen in dieser Stadt auf diesen Wert festgelegt.

    Hatte hier auf nem Stadtfest mal ne kleiner Bühne und das Ordnungsamt kam im laufe des Wochenendes über 5 mal vorbei und kontrollierte.

    Von daher muss ich einfach irgendwie damit klar kommen, so wie auch alle anderen Techniker die hier öffentliche Veranstaltungen betreuen, auch wenns keinen spaß macht..

  • 85 dB LAeq sind jetzt gar nicht so unüblich:


    https://www.ris-muenchen.de/RI…TZUNGSVORLAGE/3666108.pdf (Seite 20)


    Allerdings handelt es sich dann um den Wert tagsüber, da ist im Prinzip nur Hintergrundbeschallung erlaubt.

    Die 90dB abends haben zwar auch weder was mit Spass noch mit Rock´n´Roll zu tun, aber wenn der Beschaller sein Handwerk versteht und nicht versucht die 6000 Leute frontal von vorn zu beföhnen reicht´s so halbwegs zum Stimmung machen.


    Interessant wäre noch wie das gemessen wird; "86dB!" Momentananzeige auf dem Hand-Schätzeisen oder gar dem Handy eines Ordnungsamtsmitarbeiters haben genau null Nährwert.

    Economics in eight words: "There ain't no such thing as free lunch."

  • Mensch, da sind vorbei fahrende Autos ja schon lauter. Egal ob dB A oder C... Ich würde sagen : vergiss es... Wenn ich es aber unbedingt machen wollte, danke ich an verdammt viele kleinere Lautsprecher, aktiv Monitore z. B., alle mit passenden delay, deutlich mehr Aufwand den natürlich keiner bezahlen möchte...

    Und dann sind wir wieder bei VERGISS ES ...


    ...

  • Gehört zu Anforderungen einer Schallpegelmessung nicht immer auch die Bewertung (zB A oder C), die Angabe des relevanten Ortes und das vorgegebene Zeitintervall (Lpeak, Leq mit Angabe des Mittelungs-Zeitraums)?

    So habe ich das zumindest mal im Sachkundigen für Schallpegelmessungen gelernt. Hat sich das geändert?


    Einfach 85dB in den Raum zu werfen sagt doch erstmal gar nichts, ohne die entsprechenden Zusatzangaben.


    @ Rebecca: in diesem Zusammenhang ist Deine Aussage so vollkommen unzutreffend und nicht zielführend, mit Verlaub

  • 1. rausbekommen wie die 85 dB gemessen werden und wie das gehandhabt wird ... am besten bei dem durchführenden Beschaller nachfragen, der sollte es ja genauer wissen.


    2. Alles runter von der Bühne was laut ist, keine lauten Amps, E-Drum etc.


    3. Anmachen bis dahin wo es geht und aussitzen

  • eben.

    zunächst mal muss geklärt werden, wie die vorgabe "85dB" genau definiert ist. das kann ja alles mögliche heißen.

    die aussage ist im prinzip wie "das auto fährt 100km". ist damit die entfernung gemeint, oder die geschwindigkeit?

    also, bevor man hier weiter disktiert, sollte man erstmal die eckwerte kennen. alles andere ist pure spekulation.

    mit kollegialen Grüßen
    Wolfgang

  • Wenn das die Vorgaben sind und das System wie auch immer begrenzt ist, dann ist die komplette Diskussion über Messwerte, Bewertungen, Messpunkte.....sinnlos, weil:


    DU DARAN NICHTS ÄNDERN WIRST, sondern damit klar kommen musst.


    Nachdem ich schon öfter die Limitierung solcher Anlagen durchgeführt habe, gehe ich davon aus, dass klar festgelegt ist, wo, was, wann, wie laut und wie lange sein darf. Das war es bei mir immer und das wurde auch mit großem Aufwand realisiert und überprüft.

    Dabei war der Grund meiner Beauftragung immer der Wunsch des Festwirtes, die Auflagen -zähneknirschend- einzuhalten, aber auch ein maximum an Performance zu ermöglichen.

    Wenn man sich mit der Materie und dem genauen Inhalt der Auflagen intensiv auseinander setzt, kann man da über viele kleine Stellrädchen viel raus holen.

    Ob das in Deinem Fall passiert ist, kann ich Dir nicht sagen. Trotzdem der Tip - Nimm es wie es ist.

    ...Holz ist braun!

  • Nachdem ich schon öfter die Limitierung solcher Anlagen durchgeführt habe, gehe ich davon aus, dass klar festgelegt ist, wo, was, wann, wie laut und wie lange sein darf.

    Bei einer Beschränkung auf 85dB (in welcher Dimension auch immer...) in einem Festzelt dieser Grösse für einen Auftritt einer Band gehe ich meiner Erfahrung nach davon aus dass mindestens einer der Beteiligten eben nicht weiss was er da tut.


    - Die Band und der Festwirt: Bei einer echten Limitierung auf 85dB LAeq oder noch schlimmer "85dB" über eine irgendwie willkürlich gewählte Integrationszeit kann man sich den Auftritt im Prinzip sparen. Das Publikum ist lauter.


    - Die Behörde die die Auflage erlassen hat und/oder die umsetzende Technikfirma: Kommt leider gar nicht so selten vor. Die oben von mir zitierte Vorgabe zur Wies`n hat sich in der Praxis als gerade so gangbare Minimallösung erwiesen. Anderswo werden immer noch aus Phantasiezahlen Vorgaben gebastelt die nie jemand in der Praxis sinnvoll umsetzen kann. Danach klemmt der Beschaller einen Limiter vor eine PA die gar nicht in der Lage ist bei so niedrigen Pegeln wenigstens noch eine gleichmässige Ausleuchtung zu gewährleisten und hackt stumpf die vorgegebenen Zahlen rein. Dagegen sollten sich Wirte und Musiker laut und hartnäckig wehren, sonst hört dieser Blödsinn nie auf.

    Economics in eight words: "There ain't no such thing as free lunch."

  • Die Behörde die die Auflage erlassen hat und/oder die umsetzende Technikfirma: Kommt leider gar nicht so selten vor. Die oben von mir zitierte Vorgabe zur Wies`n hat sich in der Praxis als gerade so gangbare Minimallösung erwiesen. Anderswo werden immer noch aus Phantasiezahlen Vorgaben gebastelt die nie jemand in der Praxis sinnvoll umsetzen kann. Danach klemmt der Beschaller einen Limiter vor eine PA die gar nicht in der Lage ist bei so niedrigen Pegeln wenigstens noch eine gleichmässige Ausleuchtung zu gewährleisten und hackt stumpf die vorgegebenen Zahlen rein. Dagegen sollten sich Wirte und Musiker laut und hartnäckig wehren, sonst hört dieser Blödsinn nie auf.

    Das ist auch der Grund, warum ich die Fortbildung zum Sachkundigen gemacht habe. Das ist eine gute Grundlage, um von den Behörden ernst genommen zu werden.

    Im Gespräch mit den Verantwortlichen lässt sich oft was bewegen. (Ist mir auch schon 2 Mal auf der Oiden Wiesn geglückt) Klar gibt's immer Ausnahmen, in denen Du Dich mit fragwürdigen Vorgaben abfinden musst.


    Manche Behörden sind einfach nur verunsichert, da meistens jemand fehlt, der das umfassende know how hat. Und dann wird halt gerne über das Ziel hinaus geschossen, nur um auf "der sicheren Seite" zu sein. Oft will da keiner persönlich die Verantwortung übernehmen.

    Es gibt aber auch durchaus Behörden, die dazu lernen!

  • Es ist zwar schwierig, sich mit einer Behörde auf deren ureigenstem Revier anzulegen (der Umgang mit Vorschriften, Bescheiden, Richtlinien ist dort halt ein Heimspiel), aber man kann ja mal vorsichtig und höflich nachfragen, wie es mit der Bestandskraft bzw. der Nichtigkeit des lärmschutzanordnenden Bescheides aussieht, wenn diesen "aus tatsächlichen Gründen niemand ausführen kann" (siehe §44 Abs. 2 Nr. 4 Verwaltungsverfahrensgesetz - VwVfG) - und eine Zuschauermasse, die das Limit schon im Ruhezustand reißt, bekommt mit der Anlage niemand leise ...


    Achtung: Das VwVfG gibt es jeweils in einer länderspezifischen Ausgabe, also in Bayern das BayVwVfG, die Vorschriften sind aber weitgehend die gleichen.

    Harvard'sches Gesetz für Tierversuche: "Unter sorgfältigst kontrollierten, dokumentierten und jederzeit reproduzierbaren Laborbedingungen verhalten sich Versuchstiere immer so, wie es ihnen gerade passt."

  • Bei einer Beschränkung auf 85dB (in welcher Dimension auch immer...) in einem Festzelt dieser Grösse für einen Auftritt einer Band gehe ich meiner Erfahrung nach davon aus dass mindestens einer der Beteiligten eben nicht weiss was er da tut.

    Bei dieser Aussage muss ich leider davon ausgehen, dass Du keine Ahnung hast, welche Bestimmungen womöglich hinter dieser Vorgabe stecken.


    Du glaubst doch wohl nicht, dass diese Vorgaben gemacht werden, damit Du dort mit Deiner Band spielen kannst, oder am besten noch unter besten elektro akkusischen Voraussetzungen.

    Das ist auch der Grund, warum ich die Fortbildung zum Sachkundigen gemacht habe. Das ist eine gute Grundlage, um von den Behörden ernst genommen zu werden.

    So habe ich das auch gemacht. Die Auseinandersetzung mit der Materie hilft ungemein solche Vorgaben zu verstehen.

    Ich sage aber auch, dass nicht jede Auflage oder Vorgabe eine sinnvolle Umsetzung der Verordnungen darstellt.


    Zu den von mir limitierten Veranstaltungen kann ich nur sagen, dass man sich da aufgund der lanjährigkeit sehr gut vorbereitet hat.

    -Die Vorgaben basierten auf einem Gutachten, das eine "Anerkannte Messstelle nach §26bimschg" erstellt hatte und zwar nicht nach einfacher Berechnung, sondern auf Basis reeller Messungen

    -Ich wurde dort beauftragt, um das Maximum bei Einhaltung der Vorgaben möglich zu machen. Der Festwirt wollte natülich die Möglichkeit für höchstmögliche Pegel generieren, aber auch keine Strafe bezahlen.

    -Zur Überprüfung und Dokumentation habe ich wiederum eine anerkannte Messstelle beauftragt. Auch dieser Kollege hat den möglichen Spielraum in den Vorgaben so gut wie möglich für den Endkunden ausgelegt.


    Ich kann nur sagen, dass der Einsatz, von dem ich berichten kann richtig Geld gekostet hat. Mehr als so mancher Beschaller für einen Einsatz in einem Festzelt bekommt.


    Deine Befürchtung, auf eine stümperhaft durchgeführte Limitierung zu treffen, kann ich leider nicht ausräumen. Meine Aufträge in diese Richtung haben sich meist dann ergeben, wenn andere vorher schlecht abgeliefert haben.


    Ich empfehle aber allen, die sich darüber aufregen, sich ausgiebig mit der Materie zu befassen.

    Mein primärer Job ist es zu beschallen und die Möglichkeit zu generieren qualitativ hochwertig und auch möglichst laute Musik zu übertragen. Da hilft es auch sich mit der anderen Seite auseinander zu setzen und mit reden zu können.

    ...Holz ist braun!

  • Zitat
    avatar-default.svg niggles schrieb: Bei einer Beschränkung auf 85dB (in welcher Dimension auch immer...) in einem Festzelt dieser Grösse für einen Auftritt einer Band gehe ich meiner Erfahrung nach davon aus dass mindestens einer der Beteiligten eben nicht weiss was er da tut.


    Zitat von verstärkerberserker

    Bei dieser Aussage muss ich leider davon ausgehen, dass Du keine Ahnung hast, welche Bestimmungen womöglich hinter dieser Vorgabe stecken.


    Du glaubst doch wohl nicht, dass diese Vorgaben gemacht werden, damit Du dort mit Deiner Band spielen kannst, oder am besten noch unter besten elektro akkusischen Voraussetzungen.

    Natürlich nicht. Wenn aber eine Behörde eine solch strikte Vorgabe macht und auch kontrolliert ist es Unsinn dass der Wirt überhaupt eine Liveband bucht. Fährt jemand abends in einem mit 6000 Personen voll besetzten Zelt realistisch (direkt vor der PA) gemessene, auf den massgeblichen Immissionsort (Mitte Publikum) korrigierte 85dB LAeq wird sich das Publikum massiv beschweren dass von der Musik nix zu hören ist. Dann ist es besser eine unverstärkte Blaskapelle zu engagieren. Die kann nämlich lauter...

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  • an den threadstarter:

    wie du siehst diskutieren die kollegen hier im kreise herum.

    gib uns doch bitte noch die nötige rückmeldung, wie, wo und was genau gemessen werden soll, bzw. den wortlaut der vorgabe durch die behörde.

    dann kann man auch sinnvoll weiter diskutieren.

    mit kollegialen Grüßen
    Wolfgang

  • "Wie am besten mit 85dB Lautstärkebeschränkung im Festzelt mit ca 6.000 pax umgehen?"

    Um mal auf die eigentliche Frage einzugehen ;)

    Bei uns in Bayern, speziell in Niederbayern, trifft

    man in diversen Zelten auf diese Limitierten Anlagen.

    Leider immer öfter...

    ist dann immer mit diesem Spanischem Limiter,

    Messmikro auf der linken Seite, an einer Pipe ca. 1m vor den Topteilen.

    Anlage läuft immer Mono, das heißt Rechte Seite lauter

    machen geht nicht ;)

    Im Idealfall liegt dann am FOH eine Anzeige mit LEDs

    die von grün nach Gelb wechseln.

    Bist du im Gelben, was ca. 104 db in 1m vor dem Topteil

    entspricht, regelt die Anlage brav um eingige db runter.

    Diesen Zustand (min 5 sec!) behält sie bei, bis ein gewisser

    Schwellenwert unterschritten wird.

    Irgendwas deutlich unter 100db, wie gesagt in 1m Abstand vor der Box!

    Mein Ansatz ist immer das signal vorher zu limitieren, im

    Idealfall max 103,9!!!

    Compressoren, Dynamic Eqs und ein Multiband Compressor

    in der Summe haben sich als nützlich erwiesen.

    Oder was geht sonst noch mit den Mitteln

    einer GLD, M/X32, SQ etc.?

  • willkommen in den zeiten totkomprimierter livemusik.

    wahrscheinlich steigen nun auch bald die preise von gebrauchten Optimods... ;)


    wenn bei solchen anlässen solche mittel nötig sind, dann wird es zeit da nicht mehr hinzugehen.


    aber die viel bessere lösung wäre:

    keine livemusik mehr, nur noch comedy! 8)

    mit kollegialen Grüßen
    Wolfgang

  • Bist du im Gelben, was ca. 104 db in 1m vor dem Topteil

    entspricht, regelt die Anlage brav um eingige db runter.


    Gehen wir mal von einem grösseren Zelt (30m Breite aufwärts) mit geflogenem, vernünftig gecurvtem und anständig dimensioniertem Linearray in der 2-3x8"-Klasse als Front aus. Da funktioniert das mit den 3db pro Entfernungsverdoppelung auch so halbwegs, d.h. 104 dB in 1m Entfernung entsprechen in der ersten Zuschauerreihe (8m) 95dB. Da gibt's jetzt echt schlimmere Auflagen...

    Ohne mehrere Delay Lines geht ab 20m weiter hinten natürlich nix mehr, aber das ist nun mal nicht das Problem der Behörde sondern die Aufgabe des Beschallers.

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