Hallo Gemeinde,
speziell an alle gerichtet die in D Traversenlifte einsetzen!
Wie geht ihr zZ mit dieser DIN Norm um? Hier ein Überblick:
https://www.production-partner…normung-der-arbeitslifte/
Soweit ich den Markt verfolgt habe gibt es zZ keine Traversenlifte die diese Vorgaben erfüllen:
ZitatDIN 56950-3 fordert zumindest in der ersten Lage eine Trommel mit Seilrillen. In den weiteren Lagen muss konstruktiv sichergestellt sein, dass das Seil sich sauber in die Rillen der unteren Lagen legt (Seilführung).
ZitatDIN 56950-1 fordert für Triebwerke eine Einrichtung gegen Überlastung. Diese Anforderung gilt auch für Triebwerke an Stativen oder Traversenliften nach DIN 56950-3.
2015 ist diese DIN Norm verabschiedet worden, nun ist 2019. Für Leute aud D heißt das -soweit ich informiert bin- dass eine Prüfung dieser Hebemittel alle 4 Jahre durch einen Sachverständigen zu erfolgen hat. Dieser prüft ua auch die normative Zulässigkeit.
Es gibt zur Zeit keinen (am Markt erhältlichen) Lift der dieser Überprüfung standhalten kann! Nach dieser Prüfung wird dem Lift also keine Prüfplakette ausgestellt, der Lift ist also eigentlich nicht mehr verwendbar.
Wie geht ihr damit um?
PS: in Ö haben wir das "Glück", dass eine jährliche Prüfung eines Sachkundigen genügt. Dieser prüft nur technisch und nicht normativ!