DIN 56950-3 - Sicherheitstechnische Anforderungen an Stative und Traversenlifte

  • Hallo Gemeinde,


    speziell an alle gerichtet die in D Traversenlifte einsetzen!

    Wie geht ihr zZ mit dieser DIN Norm um? Hier ein Überblick:

    https://www.production-partner…normung-der-arbeitslifte/


    Soweit ich den Markt verfolgt habe gibt es zZ keine Traversenlifte die diese Vorgaben erfüllen:

    Zitat

    DIN 56950-3 fordert zumindest in der ersten Lage eine Trommel mit Seilrillen. In den weiteren Lagen muss konstruktiv sichergestellt sein, dass das Seil sich sauber in die Rillen der unteren Lagen legt (Seilführung).

    Zitat

    DIN 56950-1 fordert für Triebwerke eine Einrichtung gegen Überlastung. Diese Anforderung gilt auch für Triebwerke an Stativen oder Traversenliften nach DIN 56950-3.


    2015 ist diese DIN Norm verabschiedet worden, nun ist 2019. Für Leute aud D heißt das -soweit ich informiert bin- dass eine Prüfung dieser Hebemittel alle 4 Jahre durch einen Sachverständigen zu erfolgen hat. Dieser prüft ua auch die normative Zulässigkeit.

    Es gibt zur Zeit keinen (am Markt erhältlichen) Lift der dieser Überprüfung standhalten kann! Nach dieser Prüfung wird dem Lift also keine Prüfplakette ausgestellt, der Lift ist also eigentlich nicht mehr verwendbar.


    Wie geht ihr damit um?


    PS: in Ö haben wir das "Glück", dass eine jährliche Prüfung eines Sachkundigen genügt. Dieser prüft nur technisch und nicht normativ!

  • Hallo,

    das ist diese typische deutsche Überreguliertheit

    (Nur am Rande - durch diese Typisch deutsche Art wird auch das Bauen von

    Sozialwohnungen so teuer - vor kurzem im TV)

    Zum Glück bin auch ich Österreicher....

    Nicht böse sein, das wollte ich mal anbringen.....;)

  • Zum Glück bin auch ich Österreicher....

    Wird eine EN aus der DIN werden wir uns auch was überlegen müssen. Daher auch meine Frage. Wenn die Hersteller kein "Upgrade" anbeiten wirds für uns auch ganz schön teuer.

  • Das war jetzt auf unsere Firma bezogen, da steht einiges von Fantek (T104, T108PA, T600PA ...)

    Die wären dann streng genommen nicht mehr nutzbar.

  • OT: Die technischen Bauvorschriften in Österreich unterscheiden sich nur in Nuancen von denen in Deutschland....


    Zum Thema: Wer den Artikel genau liest stellt fest dass diese Norm für Hersteller durchaus mit vertretbarem Aufwand erfüllbar ist (Auslegung auf zweifache Nennbelastung, Trommel mit Seilrillen, vernünftige Seilführung, Überlastsicherung durch schwergängig werden der Kurbel...).

    Die Norm fiel nicht vom Himmel weil irgend jemand langweilig war. Es gibt eine ganze Reihe beliebter, weil günstiger Traversenlifte auf dem Markt die konstruktiv höchst zweifelhaft sind. Wenn man deren z.T. enorm hohe zulässige Lasten ausnutzt wackeln die Dinger mit einer Backtruss voller Movinglights und grossem Vorhang dran wie ein Kuhschwanz. Das ist auch kein Wunder wenn der oberste Auszug nur aus dünnwandigem 60x60 Vierkantstahlrohr besteht und die Passungen teilweise so locker sind dass man dicke Kabelbinder zwischen die Rohre rein stecken kann.

    Der Gipfel ist dann wenn Hersteller so was auch noch als "C1" bewerben weil die Winde ein selbsthemmendes Getriebe hat...

    Economics in eight words: "There ain't no such thing as free lunch."

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  • Ich habe den Thread nicht eröffnet um über diese Norm herzuziehen, ich finde es gut wenn es im Bereich Rigging Normen gibt an die sich Hersteller und natürlich auch Ausführende zu halten haben. Schlecht finde ich, dass es noch nix Brauchbares am Markt gibt, obwohl die Sache schon 2015 verabschiedet worden ist. 4 Jahre ist ja in unserem Bereich eine kleine Ewigkeit.


    Ich weiß nicht, ob es wirklich so einfach für die Hersteller zu bewerkstelligen ist, dieser besagten Norm zu entsprechen. So wie ich das kenne, werden die Winden zugekauft (zb Alko) - wer dann beim Endprodukt für eine korrekte Seilführung zu sorgen hat kann man diskutieren, ist mir als Kunde aber auch egal.


    Ich will diese Produkte entsprechend aller Normen und Vorschriften verwenden. Wenn Ende 2019 die Hersteller noch immer nicht reagiert haben und im Fall des Falles Behörden dann ein Auge zudrücken ("Weils halt am Markt noch nix gibt") brauch ich die ganze Norm nicht, dann wird halt weitergewurstelt...

  • Meines Erachtens muss ein vorhandener Betsand nicht umgebaut werden, um immer aktuell normgerecht zu sein. Bei Neuware jedoch reguliert normalerweise der Markt die Umsetzung einer solchen Produktnorm. Wer dann nicht der Norm entspricht, wird nicht mehr gekauft - da offenkundig nicht mehr Stand der Technik. Das hat damals ganz gut funktioniert bei Spiegelkugeln mit innen liegender durchgängiger Welle.

    Wenn nun aber kein einziger Hersteller die Norm beachtet, wird es in der Tat schwierig.

  • Hi zusammen,

    ich bin hier auf euer Thema gestoßen zu der DIN Norm. Wie ist denn da gerade der Stand der Dinge was die Verwendung der traversenlifte betrifft. Hat jemand Erfahrungen oder Ähnliches ob das jemals wer überprüft ob das ein „neuer“ Lift ist z.B. mit Seilführung?

  • Hallo zusammen,

    einer unser Work LW255R wird wohl langsam ablegereif.

    Nun hab ich mich nach einem Nachfolgemodell umgesehen und musste feststellen das selbst bei den neuen Modellen noch steht "Erfüllt die meisten Punkte der Din 56950-3" oder "Bereist für Din ... vorbereitet".

    Gibt's da mittlerweile was vernünftiges, oder muss man die Norm einfach wie so viele andere Ignorieren?

  • Hi zusammen,

    ich bin hier auf euer Thema gestoßen zu der DIN Norm. Wie ist denn da gerade der Stand der Dinge was die Verwendung der traversenlifte betrifft. Hat jemand Erfahrungen oder Ähnliches ob das jemals wer überprüft ob das ein „neuer“ Lift ist z.B. mit Seilführung?

    Genau das würde mich auch mal interessieren. Wobei bei uns in der Gegend so nicht mal irgendwer schaut ob die vorhandenen Lifte Tüf haben solange die nicht mitten im Publikum stehen. Tüf dürften die alten Lifte ja eigentlich durch die Bank nicht mehr bekommen, oder irre ich mich da?


    Ich versuche das ganze ja zu umgehen indem die Lifte nur als Aufbauhilfe, allenfalls mal eine T-Bar mit ein paar Lampen daran oder sie Lautsprecherstativ nutze. Das sind alles dinge die sonst ein Manfrottostativ machen könnte (das hat auch keinen Tüf ) und ein gut funktionierender LW255 ist auch ohne Tüf sicherer als das meiste was sonst so teilweise an möchtegernliften rumfliegt.

  • Die DIN 56950-3 wurde bereits wieder zurückgezogen und ganz frisch durch die DIN EN 17206-2:2024-02 ersetzt. Was sich aber bei der europäischen Harmonisierung geändert hat, konnte ich noch nicht nachschauen.

  • Ah ok, das ist an mir vorüber gegangen.

    Und, wie sieht’s damit aus? Hat bestehendes Material Bestandsschutz?

    So beim Groben überfliegen würde ich ja sagen das die Norm tatsächlich einen Mehrwert haben könnte.