Billigstative und ihre sichere Anwendung

  • Schönes Thema, mit dem ich mich auch grade beschäftige. Da gibt es z.b. das Windup 85 KG TÜV bei den üblichen Verdächtigen zu erwerben. Da ich neugierig bin, lud ich mir die TÜV-Bescheinigung runter und recherchierte die dort angegebenen zwei Normen nach. Davon war keine die DIN 56950... Eine beschäftigte sich mit Lacken und die andere Zahlenfolge war nicht recherchierbar. Der von mir angeschriebene, nicht kleine Verkäufer hat das in die Technikabteilung gegeben und bisher bekam ich keine Reaktion darauf...

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  • Belastbarkeitsangaben der Inverkehrbringer/Hersteller und das wirkliche Leben

    Zwei Welten treffen aufeinander und der ambitionierte Laienstativhinsteller fährt die Dinger eben voll aus bei max. Belastung, denn das steht ja so da.



    relavante Normen (z.B. DIN 56950-3:2015-12) und die Wirklichkeit im Handel und auf Bühnen

    Noch mehr fremde Welten. Sind wir bei Raumschiff Enterprise von wegen unendliche...


    Nee, lassen wir es.


    Die, die sach- und fachkundig sind greifen eher zum vernüftigen Hebemittel, setzen dies dann auch hoffentlich sach- und fachgerecht ein und der Personenkreis, welcher dessen nicht mächtig ist, kauft eben die Billigheimer und was bezahlt ist, wird eben auch maximal genutzt. Ist wie beim Almjodler-DJ: Die roten Lampen sind auch bezahlt, müssen also auch leuchten.


    Man kann nur hoffen, dass nie etwas schlimmeres passiert, als dass sich der Nutzer und Aufsteller selbst die Finger einklemmt und sonst niemand sonst zu schaden kommt.


    Eigentlich gehört das ganze Billigzeug aus dem Verkehr gezogen und bei falscher Handhabung gehört einfach mal die VA still gelegt und zwar ohne Vorwarnung und nachfolgender Diskussion.

    Laut heisst nicht immer gleich gut und toll und wer schreit ist meist im Unrecht.

  • Eigentlich gehört das ganze Billigzeug aus dem Verkehr gezogen und bei falscher Handhabung gehört einfach mal die VA still gelegt und zwar ohne Vorwarnung und nachfolgender Diskussion.

    ... bis die .de oder auch die .eu Regierung darauf kommt und Gesetze erhebt, sowie die Durchsetzung (beim Kauf / Verkauf) geschieht - geschweige denn, daß Kontrollen durchgeführt werden geht grob geschätzt 2025 durch...


    m.E. nicht machbar...



    ... selber drauf schauen und nicht kaufen - eher zu einem "Nicht-Billig-Produkt" greifen und solche Diskussionen nicht erst anfangen...

    "geht nicht" ? - gibt's nicht !

    ...ja, das war schon immer mein Avatar :evil:

    "Mit der Dummheit kämpfen Götter selbst vergebens" (Friedrich Schiller, " Jungfrau von Orleans")

  • Kann ich das so verstehen, daß der TÜV beauftragt wurde, die Lackierung zu prüfen?

    Meinst du jetzt die Lackierung des Statives, oder ausschließlich und zu einem früheren Zeitpunkt den später verwendeten Lack z.B. auf seine Umweltverträglichkeit?

    Mag ja auch sein, dass der TÜV lediglich festgestellt hat, dass die entsprechende Farbe gemäß der Normung des ReichsAusschusses für Lieferbedingungen (RAL) aus den späten 20er Jahren (ja, letztes Jahrhundert...) konform ist. Ein Tiefschwarz (RAL9005) ist anders, als ein Verkehrsschwarz (RAL9017) , anders als Teerschwarz (RAL9021).

    Ich sehe jedenfalls -ganz RAL unkonform- schwarz, wenn es um einen sinnvollen Zusammenhang zwischen 'Billigstativ' und 'sicherer Anwendung' geht.

    ...hauptberuflicher Sarkastiker.

  • Schönes Thema, mit dem ich mich auch grade beschäftige. Da gibt es z.b. das Windup 85 KG TÜV bei den üblichen Verdächtigen zu erwerben. Da ich neugierig bin, lud ich mir die TÜV-Bescheinigung runter und recherchierte die dort angegebenen zwei Normen nach. Davon war keine die DIN 56950... Eine beschäftigte sich mit Lacken und die andere Zahlenfolge war nicht recherchierbar. Der von mir angeschriebene, nicht kleine Verkäufer hat das in die Technikabteilung gegeben und bisher bekam ich keine Reaktion darauf...

    Da mir ein solches Windup mal bei einem der üblichen Verdächtigen (Musicstore als Hausmarke "LightmaXX") aufgefallen war, habe ich mir gerade die entsprechende TÜV-Bescheinigung runtergeladen. Darin wird auf die "DIN 15560 27:2006" verwiesen. Eine Suche findet folgende Info:


    Scheinwerfer für Film, Fernsehen, Bühne und Photographie - Teil 27: Handbetriebene Stative, sicherheitstechnische Anforderungen und Prüfung

    Diese Norm bezieht sich auf hand- und kraftbetriebene Stative in Veranstaltungs-, Versammlungs- und Produktionsstätten wie zum Beispiel Theater, Mehrzweckhallen, Filmtheater, Schulen, Varietés, Kabaretts, Bars oder Diskotheken bei Film, Hörfunk und Fernsehen. Diese Norm enthält umfassende Hinweise zu sicherheitstechnischen Anforderungen, Anforderungen an die elektrische Ausrüstung, Prüfung und Benutzerinformationen.


    Das steht also zumindest mal im korrekten Zusammenhang zum Produkt.

  • Da mir ein solches Windup mal bei einem der üblichen Verdächtigen (Musicstore als Hausmarke "LightmaXX") aufgefallen war, habe ich mir gerade die entsprechende TÜV-Bescheinigung runtergeladen. Darin wird auf die "DIN 15560 27:2006" verwiesen.

    Nur schade, dass die Gültigkeit des Zertifikats in 2012 abgelaufen ist...

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  • Das von mir bemängelte Produkt ist das "Varytech Wind Up 85kg TÜV", https://www.thomann.de/de/varytec_wind_up_85_kg.htm das von mehreren Großhändlern angeboten wird. Das tolle TÜV-Zertifikat bescheinigt die afps-gs-2014-01-pak, wobei es sich um die

    "Prüfung und Bewertung von Polyzyklischen Aromatischen Kohlenwasserstoffen (PAK) bei der Zuerkennung des GS-Zeichens" des Ausschusses für Produktsicherheit (AfPS) handelt und um die "ppp 53303c:2014" die nicht recherchierbar ist. Ich werd die Tage mal bei Thomann nachhaken...

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  • Nur schade, dass die Gültigkeit des Zertifikats in 2012 abgelaufen ist...

    In dieser Sache habe ich grade mal an den Musicstore eine Mail geschrieben. Vielleicht gibt es ein gültiges Zertifikat, das möglicherweise nur online nicht aktualisiert wurde, dem Produkt bei Auslieferung aber beiliegt? Mal sehen...


    Interessant ist jedenfalls, dass die Stative vom gleichen Hersteller kommen und vermutlich baugleich sind.

  • Hat eigentlich schon mal jemand live ausgetestet; was so ein Stativ (auch ein Markengerät z.B. von König) wirklich aushält?

    - genau zentrisch, bis es bricht / zusammenrutscht etc. (ich nehme mal an, die Beine geben zuerst nach)

    - schiefe Last nach vorn oder hinten (wie praktisch wohl meistens)

    - aufschaukeln -> Was gibt zuerst nach? Der Mast? die Beine?


    Auch interessant, was da mit Liften mit flachen Beinen wie etwa Work LW xy in Abhängikeit der Höhe passiert..

    Zumal immer erst das oberste, dünnste Segment komplett ausfährt (müßte es nicht besser andersrum sein?)


    DAS wäre doch mal was für T4M...


    Ich habe bisher noch nie gehört oder gelesen, das so ein Stativ mal irgendwo versagt hat und jemand zu Schaden gekommen ist.

    Und da meine ich nicht umgefallen wegen zu blöd zum aufstellen oder umgerissen weil Beine im Weg.

    Man hört eher jeden Sommer von eingestürzten großen Rigs...

    Never stop a running System

  • Ich habe bisher noch nie gehört oder gelesen, das so ein Stativ mal irgendwo versagt hat und jemand zu Schaden gekommen ist.

    Und da meine ich nicht umgefallen wegen zu blöd zum aufstellen oder umgerissen weil Beine im Weg.

    Man hört eher jeden Sommer von eingestürzten großen Rigs...

    Naja, große Riggs, großer Schaden, große Nachrichten.

    Und: im Gegensatz zum Dreibein kann ein Rigg nicht "wegen zu blöd zum Aufstellen" umfallen. Das wird bei Stativen wohl in den allermeissten Fällen passieren. Und: wer stellt ein Stativ mit ausschliesslich zentrischer Überlast, die zum Versagen führt, penibel ausgerichtet hin?

    Das Fehlerbild wird doch dann kaum auftreten, weil der Anwender ja alle gängigen Problemfelder ausschliesst und dann bewusst eine massive Last einbringt.


    Spätestens beim Hochkurbeln eines völlig überlasteten WindUp merkt man doch, was Sache ist und bringt haufenweise dynamische Kräfte zusätzlich ein.

    ...hauptberuflicher Sarkastiker.

  • Mir ist das besagte Stativ mal mit einer 4er PAR64 Bar runtergekommen, nachdem ersten halben Meter runterkurbeln hat sich wohl das Seil aus der Arretierung gelöst und die Bar kam aus 3m Höhe runter. 10cm am Schädel vorbei. Was wiegt so eine Bar komplett? vllt. 12kg.... Das war knapp.

    Auch haben wir diese mal bis fast an die angegebene Belastungsgrenze getestet, die Kurbelgehäuse haben dann angefangen, sich vom Rohr wegzubiegen.

    Nach einigen Telefonaten und Umtausch habe ich jetzt seit 2 Jahren vier neue Stative dastehen, die seit dem nicht mehr benutzt wurden...