Laser gesucht für Veranstaltung am 26.12

  • Hallo Community


    Wir haben die Möglichkeit eine Veranstaltung am 26.12 zu machen. Es handelt sich dabei um eine reine DJ Veranstaltung mit ca. 800 Personen.

    Die letzten Jahre hat die Technikfirma auf dieser Veranstaltung immer 2 Laser eingesetzt .


    Um das ganze Ähnlich gut zu machen, wollen wir nun Prüfen was es uns Kostet dies ebenfalls zu tun. Da wir selber keine Erfahrung im Bereich Laser haben, stehen aktuell 2 Möglichkeiten offen.


    1) Laserschein machen und Gerät leihen

    2) Alles extern einkaufen


    Wenn jemand Interesse hat gerne Privat bei mir melden. Ich bin an Mietpreisen für Geräte sowie komplett preisen interessiert.


    Gruß René

  • man muss sich auch erstmal überlegen, ob man das richtig machen will oder nicht.

    Also je nach Leistungsklasse gab es zumindest früher die Notwendigkeit der TÜV-Abnahme und der Anzeige beim Ordnugnsamt usw... ob das heute noch so ist weiß ich nicht.

    Wollt Ihr denn das nachmachen, was die Firma vor Euch gemacht habt?


    Ansonsten vielleicht ein völlig anderer Ansatz:

    Schwung Beamlights und ne LED Wand auf der Bühne mit coolen Visuals… ab und zu mal nem Weihnachtsmann oder fliegenden Rentieren drauf usw... Kann man mit Sicherheit coolere Sachen mit machen als mit nem Laser.

  • Vielen Dank für eure Hinweise.

    Zu Hami. Wir haben jetzt einige Dienstleister angefragt und werden uns mit diesen erst mal mit der Materie beschäftigen. Dieses ganze Thema mit Tüv etc. ist ja nicht zu unterschätzen.


    Zu Volker.

    Genau das nachmachen nicht zwingend. Diese ganze Laserthematik ist aber so eine Art besonderheit bei der Veranstaltung. Und . Vor kurzem war in der selben Lokation eine Ähnliche Veranstaltung bei welcher LED Panel verwendet wurden. Leider ist das nicht gut angekommen. Man muss aber da auch sagen. Die waren nicht gut angesteuert.


    Ich denke wir werden mal an beide Varianten ein Preisschild hängen. Und das mit dem Veranstalter durchsprechen. Dann kann er entscheiden was er will.

  • Ist die TÜVabnahme denn jedes mal Pflicht ? Oder gibt es auch da wieder spezielles ?

    Laut Regelwerk ja, da es sich ja um ortsveränderte Gegebenheiten der Laseranlage (Mobil) handelt.


    Geregelt wird das in der DGUV Vorschrift 11 mit Inkrafttretung vom 1. April 1988.

    Genau genommen ist es:
    IV Abschnitt: Betrieb

    Abschnitt A: Gemeinsame Bedingungen

    § 5 Anzeige

    "(1) Der Unternehmer hat den Betrieb von Lasereinrichtungen der Klassen 3 B oder 4 der Berufsgenossenschaft und der für den Arbeitsschutz zuständigen Behörde vor der ersten Inbetriebnahme anzuzeigen."


    Durchführungsanweisungen zu § 5 Abs. 1:

    Die Anzeige soll folgende Angaben enthalten: Hersteller der Lasereinrichtung, Laserklasse, Strahlungsleistung bzw. -energie, Wellenlänge(n), gegebenenfalls Impulsdauer und Impuls-wiederholfrequenz.

    Der Unternehmer, in dessen Betrieb Lasereinrichtungen hergestellt, erprobt oder vorgeführt werden, erfüllt diese Forderung, wenn Art und Zahl der in der Regel im Betrieb befindlichen Lasereinrichtungen angezeigt werden.

    Da die bisherigen Laser der Klasse 3B den neuen Klassen 3R und 3B entsprechen, schließt die Verpflichtung zur Anzeige auch Laser der Klasse 3R ein.

    ACHTUNG! Dieser Teil ist für fest verbaute Laseranlagen:

    Sofern Lasereinrichtungen der Klassen 3R, 3B oder 4 bereits betrieben werden, muss nicht jeder Einzelne neu in Betrieb genommene Laser angezeigt werden, solange es sich um gleichartige Lasereinrichtungen handelt, die mit den gleichen Schutzmaßnahmen wie die bisherigen sicher betrieben werden können.



    Soviel zur Theorie in der Praxis kommt meistens nur bei sehr großen Produktionen tatsächlich jemand zur Kontrolle.

  • Ja leider gehen da Theorie und Praxis weit auseinander. Nur ein Bruchteil der anzeigepflichtigen VAs wird angezeigt und abgenommen (weil es sonst auch einfach zu teuer wird). Weiterhin entsprechen wohl auch die allermeisten betriebenen Laser nicht den zugehörigen Vorschriften und würden eine Abnahme nicht bestehen. Ich bin jetzt eher ein gesetzestreuer, muss aber hier schon eher sagen, dass die Vorschriften schon an der Realität vorbei sind, denn trotz andauernder Missachtung, kommt es zu praktisch keinen Unfällen (Eigentlich zu überhaupt keinen mir bekannten). Das zeigt, dass die Gefahren in der Realität wohl deutlich kleiner sind, als in Laser Schutzkursen gepredigt. In solchen Fällen frage ich mich dann nach dem Sinn der Gesetzgebung, denn im Grunde führt sie dann nur dazu, dass im Schadenfall eine Versicherung nicht zahlen muss. Da bin ich dann immer für:

    - Entweder Gesetz durchsetzen (Kontrollen!)

    - Oder abschaffen


    Als Vorschlag:

    - Ich finde den Laser Schutzkurs sinnvoll, ebenso, dass nur so eine Fachkraft das in Betrieb nehmen darf und somit alles verantworten muss.

    - ich finde die TÜV Prüfung geradezu lächerlich (hab sie ja schon oft genug hinter mir)


    Trotzdem muss nochmals gesagt werden, dass der stehende Strahl eines gängigen Showlasers definitiv das letzte ist, was man in seinem Leben sieht. Deswegen mag ich den Betrieb eines Lasers keinesfalls verharmlosen.


    Was ihr nun macht, müsst ihr selbst enstcheiden.

    Viele Grüße

    Tobias

  • Lass die Finger von der Scheisse. Ich weis von einem Fall, da hat eine Firma ne Lasershow gemacht, alles Vorschriftmäßig. Dennoch lief dann einer da rum, der hatte plötzlich ne hartgekochte Eiweißkugel in der Augenhöhle. Danach wurde die Anlage von der Staatsanwaltschaft vermessen mit dem Ergebnis, dass niemals ein Strahl ein Auge hätte treffen können. Es stellte sich dann raus, dass auf der VA jemand mit einem 20 W China Handlaser rumlief.


    Wie willst du dich davor schützen ?

    :?:

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  • Soviel zur Theorie in der Praxis kommt meistens nur bei sehr großen Produktionen tatsächlich jemand zur Kontrolle.

    Es geht nicht drum, ob jemand kontrolliert - es geht drum, was passiert, wenn Dich ein Besucher auf Schadenersatz verklagt.

    Wenn ich irgendwann nicht mehr arbeiten gehen will, werde ich zur nächsten Amateurdisco gehen, in der ein Thomann-Laser läuft, und verklage danach den Betreiber und / oder Veranstalter, weil's in den Ohren piept und ich auf einem Auge graue Schleier sehe.


    DIN 15905-Messung?

    Laser-Abnahme durch Amt für Arbeitsschutz?


    Das Verfahren habe ich schon gewonnen, bevor der Richter zur Tür reinkommt... dann können mir die Discobuben schön die Rente zahlen...


    Mit zynischen Grüßen Tobias Zw.

  • Moin.

    Ich habe mich vor einiger Zeit mit dem Thema etwas mehr befasst und etwas rein gelesen... Dort kann ich schnell zu dem Ergebnis : es ist sehr viel zu beachten und nicht wirklich ungefährlich. Der Schein, die Auflagen, das Risiko, dazu die Anschaffungen... Das ganze mit der Vermutung, dass dir das kaum einer, wenn überhaupt, das adäquat bezahlen wird... Zumal es auch bestimmt diverse günstigere Angebote von" Leuten "gibt, die da gar nicht wirklich wissen was sie tun. Mir ist es das Risiko jedenfalls nicht Wert.


    Meine Empfehlung :lesen...

    Und dann die Frage stellen " will ich das?"

    Und dann lieber in Moving Heads investieren, mit denen kann man nämlich auch richtig geile Lichtshows machen...


    LG Rebecca

  • ....Und dann die Frage stellen " will ich das?"

    Und dann lieber in Moving Heads investieren, mit denen kann man nämlich auch richtig geile Lichtshows machen...

    unterm Strich +1 ...


    Wenn ich mir (okay, ich darf wohl von mir behaupten, ohnehin recht sensibel auf starkes Licht zu reagieren) vorstelle, was wohl ein halbwegs brauchbarer Showlaser anzurichten vermag, wenn bereits das mich streifende Milchstraßengobo in einem amtlichen MH mir persönlich manchmal als Migränetrigger ausreicht, na dann Mahlzeit...

    Kurzum: nur, wer einwandfrei weiß, was er tut und den Schein hat und alle Auflagen einhält, hat so ein Ding aus einem Case freizulassen. Und spätestens am Kostenrahmen für das Einhalten aller Auflagen ist Lasereinsatz für fast alle Veranstaltungen in einem normalen Preisniveau in solchen (und noch weit größeren) Größenordnungen einfach nicht machbar.


    Wenn es unbedingt so aussehen muss wie Laser, dann würde ich hier Projektion mit entsprechend dicken Beamern und geeigneter Software mal als Anregung nennen.

  • Der "Schein" LSB (Laserschutzbeauftragter) ist reine Makulatur und man kann sich den im Prinzip vors Knie nageln, vor allem die Scheine, welche dir für ein Wochenende im Ausverkauf angeboten werden.


    Prinzipiell hebt dich der LSB-Schein in jedem Fall in die Verantwortung und du bist damit für alles verantwortlich was ein anderer dir da vorsetzt und was der TÜV Mann gemessen hat. Du bist dann für die Dauer der VA für die Anlage verantwortlich. Dazu sage ich nein danke, vor allem wenn da Bastelgeräte stehen.


    Grundsätzlich muss beim Betreiben einer entsprechenden Laseranlage eine LSB Person vor Ort sein. Dies ist rein Formal so. Dazu gehört aber deutlich mehr als nur das Scheinchen zu haben, meiner Meinung nach und so etwas kann und wird man niemals nicht an einem Wochendkurs lernen, wie es eben oftmals angeboten wird.


    Um es safe zu machen: Lass es. Die heutigen MH, Scanner und Videobeamer sind so lichtstark und man kann damit auch hervorragende Shows machen und das ohne evtl. anstehenden Ärger.

    Laut heisst nicht immer gleich gut und toll und wer schreit ist meist im Unrecht.

  • fast gut.


    Die Leistung kaufst nicht Du irgendwo ein, sondern schlägst dem Veranstalter ein paar Firmen vor uns er kann sich da eine aussuchen und bucht die selber...

    Sonst macht das unterm Strich wenig Unterschied.


    Beste Grüße!

  • ich finde die Quelle gerade nicht, aber nach neusten Erkenntnissen funktioniert bei >5% der Menschen der Lidreflex (zu hell, Auge zu) nicht zuverlässig und/oder schnell genug, was Grundlage für die Berechnung z.B. von Klasse 3B ist. Laser werden in einem bekannten Forschungsinstitut für Neuentwicklungen mit Menschenkontakt deshalb aus Arbeitsschutzgründen generell vermieden, wenn größer Klasse1.

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