Bitte um Bewertung eines Aufbaus

  • Hallo Community,


    in den unten verlinkten Bilder seht ihr ein Aufbau einer Schule. Aus Sicht eines Leihen sieht der Aufbau gut bzw. auch professionell aus, aber wenn ein Profi sich das ansieht kann er, glaube ich, nur den Kopf schütteln. Verwendet wurden vorne 12m F34 hinten 10m F34 dadrauf 32m F24. Vorne wurden die "Fantek T-105D" Traversenlifte und hinten die "Kuzar K-2 SW" Traversenlifte benutzt.

    Was dürfte man bei diesem Aufbau und was nicht? Wie hättet ihr gebaut (es sind insgesamt 44m F24 Traverse vorhanden)? (gerne auch Tipps wo etwas gekauft werden muss)

    Ziel des Aufbaus: Beleuchtung der Vor- und Hauptbühne, Aufhängung Beamer & Spiegelkugel, sowie 4x "GLP Ypoc 575 Color" hinten.


    Hier findet ihr alle Bilder


    Vielen Dank im voraus für viel Kritik und nützliche Tipps

    Leon

    Einmal editiert, zuletzt von PiclemPilot ()

  • Hallo,


    jeder der das Thema verstanden hat benutzt da überhaupt keine einfachen Truss-Lifte für so ein Konstrukt. Die hinteren auf der Bühne dürften auf x Überlast stehen ... zudem verbindet man Truss wenn schon keine T-Stücke vorhanden mit dicken doppel Half-Couplern und legt die nicht einfach mit den Rohren auf einander. Hätte man SO sperren und abbauen lassen die Bühne ... wenn so etwas " von Amts Wegen " gesperrt wir kann das auch recht teuer werden wenn verfügt wird das nur nach Gutachten und von Fachfirma abgebaut werden darf ... war dort die sicher nötige " Verantwortliche Fachkraft für " *zu gegen* oder Schüler AG Projekt ??


    ;) Schotte

    2 Mal editiert, zuletzt von schotte ()

  • Ich halte es generell für eine Menge Aufwand, die du da betreibst für so eine eher kleinere Sache.

    Und das da scheinbar soviel Budget da ist.

    Ich kenne das eher mit 2 Ständern links und rechts der Bühne mit paar Lampen drauf...

    Wackellampen hab ich für sowas auch noch nie gebraucht und würde ich in dem Fall hier eher auf dezente Trusssteher packen.


    Ansonsten schließe ich meinem Vorredner an.

    Auch wenn das viele in der VA-Größe auch so "immer so" machen.

    Mal abgesehen davon, das die Lifte und das viele (silberne) Truss auch nicht besonders schön aussehen als "Bühnenbild"...

    Never stop a running System

  • Die Einfache Lösung ist hier wie erwähnt eine Front, und eine Backtruss.

    Der Beamer kann mit Zoom / Objektiv direkt an die Fronttruss.

    Das Seitenlicht als 6er Bar auf ein Manfrotto 087.


    Meine persönliche Bewertung würde nachdenklich ausfallen.

    50...60m Traverse gekauft aber kein Geländer an der Treppe, keine Coupler / T-Stücke und einheitliche Traverse, keine Flugbügel an den Lautsprechern, unnötig komplizierter Aufbau, Auflast der Liste vermutlich nicht gerechnet....usw...


    Statt Traverse in der Menge hätte man besser eine Fachkraft bestellt und dann eine geringere Menge mit entsprechendem Zubehör bestellt.



    Sieht für mich aus wie das jährliche Schultheater bei dem die Schüler ahnungslos auf die Kacke hauen dürfen.

  • Das klingt wie eine Übungsaufgabe aus der Meisterschule. Zu den technischen Mängeln wurde oben ja bereits einiges geschrieben (Lautsprecher mit Polyester-Rundschlingen, Verbindung der Traversen usw.). Vor allem sollte eine statische Berechnung des Traversensystems stehen, wenn man so was macht. Auch eine gute Übungsaufgabe! Ich denke auch, dass die hinteren Lifte überlastet sind.

    Viel interessanter finde ich aber die Frage, wie man das Ganze besser hätte lösen können. Vor solchen Problemen steht man doch ständig: Man braucht Licht von vorne und von der Seite, man braucht eine gute Position für den Projektor, man hat keine Hängepunkte, um eine Traverse zu fliegen (dann wäre es ja ganz leicht). Wie löst man das dann? Mit einem Groundsupport? Eher etwas überdimensioniert. Mit geständerter Traverse? Kostet viel Zeit. Wenn man für so etwas keine Traversenlifte einsetzen darf, wann dann? Außerdem: Wenn ich recht verstehe, soll man möglichst mit dem vorhandenen Material arbeiten. Insofern muss man den Ansatz mit den Liften weiter verfolgen. Und: Es gibt den Beleuchtungsplan in Vectorworks, da hat sich jemand Gedanken gemacht.

    Ich persönlich finde es schade, dass man den Vorhang nicht mehr fahren kann. Die von vorn nach hinten führenden Traversen drücken den Vorhang unschön und störend nach außen. Insofern könnte ich mir vorstellen, dass man eine Fronttruss auf Lifte stellt und dass man ein kleineres Traversensystem auf die Bühne stellt mit Quer- und Längstraversen wie sie für Beamer, Seitenlicht, Hinterlicht und Effektlicht notwendig sind. Ich finde, dafür darf man auch Traversenlifte verwenden. Die verschwinden schön seitlich hinter dem Vorhang. Man bräuchte dort allerdings vier Stück - also zwei mehr.

    Mit dieser Lösung wäre der Lichtplan umzusetzen, nur auf die vier Profiler vorne an den Seiten müsste man verzichten bzw. die mit an die Fronttruss hängen.

    Noch etwas eleganter wäre es ohne Fronttruss nur mit zwei Liften rechts und links vorne, wo man jeweils vier Scheinwerfer mit Traversenstück oder Pipe dran bekommt. Das wäre natürlich auf Kosten der Möglichkeiten von vorne.

  • Vielen Dank für die Antworten.


    Aufgebaut von der "Veranstaltungstechnik-AG" unter der Leitung einer nicht Fachkraft.

    Der Vorhang ist nicht funktionsfähig, deshalb wurde unter anderem über Bühne und Vorbühne gebaut.

    Zu den Umständen der verschiedenen Traversen: die kleinere Traverse ist Privat Traverse und daher kostenlos vorhanden.

    Doppel Coupler wurden ausprobiert, hat aber mit der Verstrebung der Traversen nicht gepasst.

    Flugbügel sind jetzt vorhanden. (Kommt davon wenn zu spät bestellt wird)


    Ist es rechtlich jetzt erlaubt eine verbundenes "Traversendach" auf 4 Lifte zu stellen?


    Die Vectorworks Zeichnung ist von mir. Vorher war (von mir) geplant die kleinere Traverse als längs gezogenes Haus auf der Bühne zu Bauen und vor der Bühne und hinten auf der Bühne je eine Traverse auf Liften zu stellen.
    Dies wurde aber von unserem "Leiter" wieder umgemodelt.

    Ich bin nur Schüler und möchte halt eine gute aufbau Möglichkeit finden, die für alle Sicher und auch rechtlich in Ordnung ist.


    Aufbauten mit Kurbelstativen gab es in vorherigen Jahren auch schon und unser Anspruch ist schon etwas gestiegen...


    Würde der Vorschlag von mir mit den 3 einzel Traversen den OK sein? (Wenn die gehängte Last das Maximum nicht überschreitet?)


    Vielleicht konnte man das auf dem nicht gut sehen: Die mittlere Traverse steht hinten über und an dieser ist noch ein Vorhang. Ist das erlaubt? oder was gibt es da für Regelungen?


    Freue mich über weiteren Rat :)

  • Hallo,


    im Publikumsbereich sollte da ohne "Verantwortiliche Fachkraft für" oder begleitende Fachfirma eigentlich überhaupt nix gestellt werden ... !

    Auch dein vorgeschlagenes einfaches aber großes Traversendach wird dein kleiner Lift net tragen dürfen ... spätestens wenn "der dicke Not Rigger" mit eingerechnet ist ...


    Frontrtuss gerade ...

    Backtruss gerade ...

    Für Backtruss große dicke Lifte besorgen wenn max. Höhe gefordert ist und Leinwand dran soll ...


    Oder 2x Fronttruss und hinten Lampen auf dem Boden (hoch)stellen ... da ist hinten auch ein weißer Vorhang der sich als Projektionsfläche ja nutzen lassen sollte wenn zu gezogen ...


    und gut is !!!


    ;) Schotte

  • Ihr habt eine Veranstaltungstechnik-AG?

    Und das kommt dabei raus?


    Auch eine Nicht-Fachkraft sollte logisch denken können.

    Das Addieren von Gewichten ist das allererste und einfachste, noch vor allem anderem um überhaupt die Tragkraft der Lifte einzuschätzen.


    Kopf einschalten.


    Kauft Bücher, lest euch Dokumente der Berufsgenossenschaften durch, es gibt bei der BG-ETEM sogar das Thema "sichere Schule" bezogen auf Veranstaltungstechnik.

    Die Schule kann auch bei der BG um Hilfe bitten und anrufen.


    Es ist super das ihr technische Zeichnungen anfertigt, euch Gedanken macht und eine schöne Show zaubern wollt. Aber der Leiter der AG benötigt dringend Eier für ein "Nein", mehr Erfahrung und passende Kontakte zu Fachkräften in meinen Augen.


    Die Lifte vorne beispielweise haben die Kurbeln innen, das würde ich nie im Leben so machen.

    Im Ernstfall, wenn das Rigg runter kommt muss man flüchten können. Die Kurbel gehört nach Außen.

    So hat man stets die Lifte der gegenüberliegenden Seite im Blick und erkennt eine Schieflage zusammen mit einem Koordinator der die Schlagzahl angibt damit im Gleichtakt gekurbelt wird. Daher nimmt man eigentlich gleiche Lift-Fabrikate.

    Also im Detail fehlt es hier an Wissen. Da muss jemand her der euch das bei bringt.

  • Nachdem es sehr leicht ist, da einfach mal drauf zu hauen, wenn der Fragesteller schon schreibt, dass er sich nicht wirklich auskennt, muss ich da jetzt doch mal dagegen halten. Wie so oft in diesem Forum, muss man sich nicht unbedingt an die Meinung derer halten, die am lautesten schreien.


    Zu den Argumenten:

    -Stative können und dürfen nur vertikale Kräfte aufnehmen! Von daher würde ich von der vorgeschlagenen Lösung mit Couplern oder starren Traversenverbindungen bei einer Lösung mit Stativen grundsätzlich abraten.

    -Natürlich darf man Traversen auf einander legen. Zur Befestigung sind Ratschgurte geeigneter. Mit Polyester Rundschlingen sollte man lieber drunter hängen. (die Befestigung in der Doppelschelle geht wirkliche nicht!).Grundsätzlich sind die Verbindungen natürlich mit Stahl zu sichern.

    (zum Auflegen: alle großen Prerigs werden nur aufgelegt und fest geratscht und da geht es um Tonnen)


    -Überlastung Stative: Hat es wirklich jemand gerechnet? Nachdem alle gleich drauf hauen, habe ich mir mal einen Zettel genommen und mit Schätzwerten überschlagen. Dabei kommt bei mir für die hinteren beiden Stative so eine geringen Überlast heraus, dass ich sagen muss: "das muss man erst mal genau rechnen".

    -Grundsätzlich sind die Lasten natürlich zu rechnen

    -mehrere einzelne Traversen würde ich bevorzugen, wenn es sich umsetzen lässt.


    Die größten Gefahren bei einem solchen Konstrukt sehe ich in:

    -Überlast: Das muss man genau rechnen

    -Kräften und Momenten die die Stative nicht aufnehmen können. Bei einem solchen Konstrukt muss man sehr aufpassen, dass v.a. bei der Bewegung alles gleichmäßig fährt. Deshalb lieber Verbindungen, die keine feste Einspannung darstellen.

    ...Holz ist braun!

  • Natürlich darf man ein Rigg auf vier Lifte stellen. Und man darf das auch über Publikum machen, dafür steht ja das BGV C1-Zertifikat. Allerdings sollte man im Publikumsbereich den Bereich der Lifte abschranken, so dass eben kein Publikum daran kommen kann. Bei manchen Liften ist es (trotz BGV C1) notwendig, die Kurbeln gegen unbeabsichtiges Verdrehen zu sichern. So wie verstärkerbeserker andeutet, muss so ein Rigg gleichmäßig gefahren werden. Das bedeutet, alle vier Lifte werden bemannt und eine weitere Person kontrolliert den gleichmäßigen Hub. Auch trotz C1 sollte sich niemand unter den fahrenden Traversen aufhalten.
    Gerechnet habe ich übrigens nicht, auch nur überschlagen. Ich wollte nicht "drauf hauen" sondern nur den Hinweis geben, dass eine Berechnung der Lasten sinnvoll und notwendig wäre.


    Das mit dem Dach bzw. mit dem Haus verstehe ich nicht, wie das gemeint ist. Meinst du, das Traversen schräg nach oben zeigen sollen?


    Drei separate Traversen gehen natürlich, bieten jedoch an der Seite keine Montagemöglichkeiten. Insofern ist die Idee mit dem Rechteck schon sinnvoll.


    Überhänge oder Auskragungen sind durchaus zulässig. Aber auch das sollte man berechnen, weil folgendes passieren kann: Die Last an der Auskragung bewirkt ein Drehmoment, welches derart wirkt, dass der gegenüber liegende Lift kaum noch Last trägt, dafür der nähere Lift umso mehr. Bei einem Vorhang aus Molton sollte das allerdings kein Problem sein.


    Zum Thema Fachkraft möchte ich anmerken: An den Schulen in Langenhagen bei Hannover wird es so gehandhabt, dass die Gemeinde Fachkräfte bzw. Meister beschäftigt, die für derartige Vorhaben aufgrund der Planung der Schüler eine Gefährdungsanalyse erstellen und dann den Aufbau als Verantwortliche Person im Sinne der NVStättVO begleiten. Die Lehrkräfte, die solche AGs begleiten, sind mit einer solchen Aufgabe in der Regel überfordert. Die haben ganz andere Sachen studiert. Insofern finde ich das eine gute Lösung, zumal die Gemeinde als Schulträger verantwortlich ist.

  • wenn ihr schief gekurbelt habt und ihr habt das mit Sicherheit 10 x hoch und runter gekurbelt, dann könnt ihr die Traversenendstücke wegschmeißen. Sowas macht man nicht, da gehören Gelenkaufnahmen dran.



  • Danke für das Detail. Genau diese Traversenaufnahmen sollte man wie e-on schreibt, NICHT hehmen.

    Nachdem das kommplette System keine horizontalen Kräfte aufnehmen kann und auch keine Momente, gilt eigentlich - auch wenn sich das blöd anhört:

    Die relevanten Verbindungen lieber "nicht so fest", bzw. gelenkig gelagert. Es ist besser, wenn sich alles etwas bewegen kann (so lange ist bei etwas bleibt.

    Wenn man z.B. das Trussing zwische Front und Back mit etwas Luft drunter hängt, schließt man einige kritische Punkte weitestgehend aus.

    ...Holz ist braun!

  • Ich habe mal gerechnet: Die hinteren Lifte 1,3 bzw. 1,2kN, vorne 1,6 bzw. 1,5 kN. Also fast im Soll. Ich hätte gedacht, es ist mehr, aber die F24 Truss ist ja sehr leicht...

  • Ich bin nur Schüler und möchte halt eine gute aufbau Möglichkeit finden, die für alle Sicher und auch rechtlich in Ordnung ist.

    Rechtlich in Ordnung... in der beschriebenen Konstellation ist das ein - nun ja - ambitioniertes Vorhaben.


    Wir haben hier vor allem zwei Rechtsgebiete:


    1.) Das Baurecht, also insbesondere der VStättVO


    2.) Das Arbeitsschutzrecht. Die Schüler mögen ja keine Beschäftigten sein, aber da springen doch sicher auch Lehrer rum, und die sind Beschäftigte im Sinne des ArbSchG.


    Wir haben da also das ganze Gedöns mit Gefährdungsbeurteilung, notwendige Maßnahmen ableiten, Leitung und Aufsicht, Delegation von Verantwortung, Prüfung von Arbeitsmitteln.


    Und durch die Lifte sind das ja auch maschinentechnische Arbeitsmittel der Veranstaltungstechnik im Sinne BetriebsSichV, da brauchen nicht nur die Lifte mindestens alle vier Jahre den Prüfsachverständigen, sondern auch der Aufbau die zur Prüfung befähigte Person.



    Kurz: Wenn Du auf solche Unterhaltungen Lust hast, kannst Du ja mal dem Schulleiter einen schönen Gruß von mir ausrichten: Solange nichts passiert, drohen ihm maximal 1 Jahr Haft, das kann also noch zur Bewährung ausgesetzt werden, und er muss dann auch nicht aus dem Dienstverhältnis entfernt werden. Aber nur, solange nichts passiert...

    Bitte keine fachlichen Fragen per PM - Inhaber von dBmess

  • Hallo, ich muss da leider mal in Michas (Admins) Horn tuten: Da ist soviel dran verkehrt, dass sich hier die einzelne Auflistung der fachlich-handwerklichen (und tatsächlich auch gefährlichen) Fehler nicht lohnt.


    Gehe mal bitte zu Deinem Schulleiter und dem Verantwortlichen für die Technik-AG und arbeite mit beiden intensiv diese Dokumente in dieser Reihenfolge durch:


    1.) https://www.unfallkasse-nrw.de…Informationen/215-322.pdf


    2.) https://publikationen.dguv.de/…/pdf/download/article/596


    3.) https://publikationen.dguv.de/…/pdf/download/article/597


    Nimm es bitte nicht als böses Gemecker, aber Ihr braucht dringendst einen Profi*, der Euch unterstützt - und der Direktor braucht dringendst eine Bühnen- und Studiofachkraft, die für ihn Leitung und Aufsicht übernimmt...


    Mit freundlichen Grüßen Tobias Zw.

    - vor 30 Jahren auch in einer Technik-AG angefangen... ;) -



    * "Profi" heißt in diesem Falle nach Gefährdungsbeurteilung auf Basis der Vorgaben der Unfallkassen: Wegen Aufbau eines statisch unbestimmten Traversensystemes ein Meister oder Ingenieur für Veranstaltungstechnik.

  • Mit freundlichen Grüßen Tobias Zw.

    - vor 30 Jahren auch in einer Technik-AG angefangen... ;) -

    Da hat sich auch noch keiner drum geschert :)


    Der PiclemPilot wurde leider 30 Jahre zu spät geboren.

    Jetzt hat er den Salat. Billig geht leider nicht mehr.


    Also Abbauen, ganz viel Geld besorgen und Vorschriftsmäßig neu bauen. Und das ist auch

    gut so, denn daher rühren die vielen Gesichtsentgleisungen wenn unsereins korrekte Preise aufruft.


    Dem Nachwuchs wird beigebracht wie man mit wenig Geld Veranstaltungstechnik installiert. Irgendwann später sitzt garantiert einer von denen in einem Entscheidungsgremium und wenn ich ca. 3000 aufrufe, dann schmeißt der mich raus und ruft mir hinterher:


    Hast du noch alle Tassen im Schrank, wir haben das damals für 300 gemacht !


    Hey PickelPilot, warum meldest du dich nicht, Muffesausen ?

    :?:

    2 Mal editiert, zuletzt von e-on ()

  • Hallo!


    Da sind ja nochmal einiges an Nachrichten zusammen gekommen.


    als erster Punkt: die Traversenaufnahme dürfen eine Schräglage von glaube 45 Grad tragen. (so wurde es mir gesagt...)


    Ich werde auf jeden Fall mit Leiter und Schulleiter reden.


    Der Aufbau ist schon längst wieder abgebaut, denn den haben wir für drei Musical Aufführungen aufgebaut.


    Was mich jetzt beschäftigt ist: Kleine Sachen dürfen wird doch ohne Fachkraft aufbauen oder? Also z.B. Ton, was halt nicht in die höhe geht oder?


    Gibt es oder ist es wahrscheinlich, dass in Berlin Fachkräfte zu Schule kommen? Die auch vom Land bezahlt werden und dann so eine AG unterstützen?


    Weil es schon sehr schade wäre wenn wir keine Technik mehr machen könnten... (Klar, Sicherheit geht vor, deshalb bin ich ja hier)


    Zumal das witzige ist: Alles an Technik was wir haben wurde aus Lehrmittelgeldern bezahlt....


    und wie viel kostet eigentlich ein TUV für ein Litft?


    Mit Traversendach meine ich folendes: https://image.jimcdn.com/app/c…n-frankfurt-stage-pro.jpg

    halt nur etwas schmaler, damit es auf die Bühne passt.


    Darf man also eine einfach Traversenstrecke auf zwei Liften auch nicht ohne Fachkraft aufbauen?


    Bsp: https://vecordia.de/web/image/…ge/300x300?unique=926871f


    Weiterhin vielen Dank für antworten

    Leon ;)

  • Gibt es oder ist es wahrscheinlich, dass in Berlin Fachkräfte zu Schule kommen? Die auch vom Land bezahlt werden und dann so eine AG unterstützen?

    Viel Glück mit dem Schulleiter! Ich glaube, Langenhagen ist eine löbliche Ausnahme, sollte aber Vorbild für alle anderen Gemeinden sein. Dort ging die Initiative von den Hausmeistern aus. Mittlerweile gibt es dort zwei festangestellte Fachkräfte (zusätzlich unterstützt durch externe Fachkräfte), weitere Hausmeister wurden zu sachkundigen Personen ("Veranstaltungsoperator") geschult. Zwei Aulas wurden zu Versammlungsstätten umgenutzt (gibt es eigentlich in Berlin eine VStättVO?).

    Ich kenne aber auch andere Beispiele an anderen Schulen, wo es sowohl der Gemeinde als auch der Schulleitung offensichtlich egal ist.

    Die Rechtslage ist schwammig und welche Handhabe man hat, würde mich mal interessieren. Vielleicht sind die Admins da besser informiert.

    Das ArbSchG gilt meines Wissens nicht, weil Lehrer Beamte sind und nicht Beschäftigte und damit vielen arbeitsrechtlichen Regeln (z. B. auch ArbZG!!!!) nicht unterliegen. Schwierig ist auch die Frage der Verantwortlichkeit, weil der Schulträger Betreiber ist (also Gemeinde bzw. Gebäudeverwaltung), der Schulleiter aber der Landesschulbehörde untersteht und somit allenfalls Veranstalter ist.

    und wie viel kostet eigentlich ein TUV für ein Litft?

    Ähnlich verhält sich das mit den Geräten: Hat der Schulträger die Dinge angeschafft, muss er sich auch um die gesetzlichen Prüfungen kümmern. Wurden die Geräte z. B. aus MItteln eines Fördervereins oder privaten Mitteln bezahlt, kann man nachfragen, ob die Sachen im Rahmen der regelmäßigen Prüfungen der Gemeinde mitgeprüft werden können. Ansonsten kostet eine solche Prüfung ca. 50 Euro pro Lift - abhängig davon, wieviele Geräte, wie weit die Anfahrt usw. Manche Händler bieten hier pauschale Preise.

    Zu klären ist, ob diese Geräte überhaupt in der Schule verwendet werden dürfen. Ich weiß z. B., dass Lehrer aus diesem Grund nicht ihre eigene Kaffeemaschine verwenden dürfen.
    Von allem unberührt ist das Baurecht. Ich denke, wenn es nicht gelingt bei Lehrer und Schulleiter Einsicht zu erlangen, musst du dich an das örtliche Bauamt wenden. Aber erster Ansprechpartner sollte der Schulleiter sein.


    Was mich jetzt beschäftigt ist: Kleine Sachen dürfen wird doch ohne Fachkraft aufbauen oder? Also z.B. Ton, was halt nicht in die höhe geht oder?

    Die Abgrenzung, was ihr alleine dürft und was nicht, kann man so pauschal nicht festlegen. Deshalb braucht es ja eine Fachkraft, die das beurteilen kann. Auch ein Stativ mit einem Lautsprcher kann umfallen, wenn es z. B. direkt an einer vollen Tanzfläche aufgestellt wird. Die Abgrenzung zu "Lasten über Personen" ist deutlich, aber offensichtlich wachen auch hier nur wir Fachkräfte auf und nehmen das als Risiko war.

    Mit Traversendach meine ich folendes: https://image.jimcdn.com/app/c…n-frankfurt-stage-pro.jpg

    halt nur etwas schmaler, damit es auf die Bühne passt.

    Ein geständertes Traversendach wäre eben die Alternative zu der Konstruktion auf Liften. Dabei werden die Traversenlifte als Aufbauhilfe verwendet, indem man das mit Scheinwerfern bestückte Carree mit den Liften hochkurbelt, dann Traversen als Stützen drunterstellt und die Lifte wieder wegnimmt. Dafür braucht man Sonderteile wie Bodenplatten, 3-Wege-Ecken usw.


    Darf man also eine einfach Traversenstrecke auf zwei Liften auch nicht ohne Fachkraft aufbauen?

    Genauso, wie schon von vielen meiner Vorgänger angemahnt, gilt auch bei der geständerten Variante, dass eine statische Berechnung bzw. eine Beurteilung durch eine Fachkraft unablässlich ist. Wie die zahlreichen Kommentare zeigen, gibt es unfassbar viel zu berücksichtigen beim Aufbau und Betrieb. Manches kann man gewiss auch unterschiedlich betrachten. Ob euer Aufbau sicher ist, das kann nur eine Fachkraft beurteilen - mit Fachwissen und Erfahrung. Wenn die Fachkraft dann sagt: "Okay, das könnt ihr so machen", dann dürft ihr das grundsätzlich alleine aufbauen, und hinterher kann die Fachkraft euren Aufbau abnehmen.

  • Das ArbSchG gilt meines Wissens nicht, weil Lehrer Beamte sind und nicht Beschäftigte und damit vielen arbeitsrechtlichen Regeln (z. B. auch ArbZG!!!!) nicht unterliegen.

    Man kann vieles aushebeln und umgehen - aber oft fällt anderes hinten herunter...

    Gerade Berlin ist nicht gerade vorne dabei, wenn es um Verbeamtung von Lehrern geht.

    ...hauptberuflicher Sarkastiker.