Bitte um Bewertung eines Aufbaus

  • ... bei der Diskussion um die Prüferei vergessen waren bisher auch sämtlich 230/400 Volt Kabel und Verteilungen sowie die Geräte mit Netzanschluss.

    Die müssen auch regelmäßig ihre Marke bekommen.

    Aber das muss ja auch für alles sonstiges schulisches Elektrozeux gemacht werden.


    Du siehst; das Ganze zieht Kreise..

    Never stop a running System

  • Hallo, ich muss da leider mal in Michas (Admins) Horn tuten: Da ist soviel dran verkehrt, dass sich hier die einzelne Auflistung der fachlich-handwerklichen (und tatsächlich auch gefährlichen) Fehler nicht lohnt.

    Gerade dann lohnt es sich doch konstruktive Kritik zu üben und konkrete Mängel aufzulisten.

    Aus einem pauschalen "fast alles falsch" lernt keiner was, weder der Themenstarter noch die anderen Leser.


    Mir persönlich wären primär die Lifte ein Dorn im Auge. Lieber auf Traversensteher mit passenden Bodenplatten stellen und ggf Ecken zusätzlich aussteifen, dann ist doch ein Großteil der Kritik an der Mechanik entschärft. Fehlen aber noch einige Laufmeter Traverse, Ecken und Bodenplatten - kostet unbestreitbar Kohle, egal ob zur Miete oder Kauf.


    Die haftungstechnischen Stolperstellen sind ja schon angesprochen worden.

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    Nächste Messe: PLASA Leeds am 14. und 15. Mai, Stand R-C10

  • Ich habe jetzt nochmal alles zusammengefasst:


    Falsch:

    · keine Statik Berechnung

    · keine Gefährdungsanalyse (nach Vorgaben der Unfallkasse)

    · TUV vorhanden? Regelmäßig erneuert?

    · Kurbel innen

    · Lift nicht vom Publikum gesichert (= abschranken)

    · fehlende Eigensicherung bei Auf- & Abbau

    · Keine Fachkraft vorhanden (die Berechnung und Analysen macht)

    => Fachkraft rechnet; wir bauen auf; Fachkraft überprüft


    In Ordnung:

    · Nicht Starre Verbindung der Traversen => Seile => besser: Ratschengurte

    · Traverse auf Liften

    · Traverse über Publikum (nur mit Gefährdungsanalyse & Statik Berechnung)

    · Molton an Traverse hängen


    Empfehlungen:

    · mehrere einzelne Traversen

    · folgendes durchgehen:

    1. https://www.unfallkasse-nrw.de…Informationen/215-322.pdf

    2. https://publikationen.dguv.de/…/pdf/download/article/596

    3. https://publikationen.dguv.de/…/pdf/download/article/597


    eine Frage noch:

    Weiß jemand welche Strafen genau auf den Verantwortlichen zu kommen? (Also auch wo es steht, damit ich die Wichtigkeit etwas erhöhen kann)

  • Das ArbSchG gilt meines Wissens nicht, weil Lehrer Beamte sind und nicht Beschäftigte und damit vielen arbeitsrechtlichen Regeln (z. B. auch ArbZG!!!!) nicht unterliegen.


    Dann schauen wir doch einfach mal in das ArbSchG...


    Bitte keine fachlichen Fragen per PM - Inhaber von dBmess

  • eine Frage noch:

    Weiß jemand welche Strafen genau auf den Verantwortlichen zu kommen? (Also auch wo es steht, damit ich die Wichtigkeit etwas erhöhen kann)

    Solange nichts passiert:


    ArbSchG § 25 / § 26

    BetrVO §40 (BetrVO ist die Berliner Entsprechung zur Versammlungsstättenverordnung)


    Sobald etwas passiert:


    StGB § 222, § 229 unter Berücksichtigung § 13

    Bitte keine fachlichen Fragen per PM - Inhaber von dBmess