Norm Prüfung Gebäude-Anschlagpunkte?

  • Hallo zusammen,

    hat einer von Euch belastbares Wissen darüber,

    a) in welchen zeitlichen Abständen Rigging-Anschlagpunkte am Gebäudetragwerk geprüft werden sollten und

    b) nach welchen Normen oder anerkannten Regeln der Technik diese Prüfung erfolgen muss?

    Freue mich auf kompetente Antworten!

    MfG Tobias Zw.

    - weiß auch nicht alles ;) -

  • ich hatte mal für wiederkehrende VAs in einer Halle, vom Betreiber Anschlagpunkte nachträglich installieren lassen. Dazu gab es dann eine Dokumentation mit Berechnungen, Zeichnungen, blablabla.... Da stand auch all das drin was du wissen möchtest und sogar wie oft die Teile gestrichen werden müssen, da Eissporthalle. Vielleicht kannst du dir da über deine Verbindungen zugang zu solchen Unterlagen besorgen.

  • Um‘s zu spezifizieren: dass die Punkte zumindest nach Maßgabe des Herstellers oder Inverkehrbringers geprüft werden müssen, ist schon klar. Was für mich wichtig ist, ist ob es entweder im Baurecht, seitens der Unfallversicherungsträger oder als Norm Vorschriften oder Empfehlungen zu Prüfzyklen und zur praktischen Durchführung der Prüfung vergleichbar der DIN 4426 für Sekuranten gibt.


    Flo & Matze sind eine gute Idee, mal sehen, ob sie sich an ihren alten Mitschüler aus der Meisterschule erinnern... ;)


    Mit freundlichen Grüßen Tobias Zw.

    - steht auf Quellen und Normen -

  • Ich kenne es vom Stahlbauer, der sogenannte Zugfestigkeitsprüfungen durchführt für seine Bauten.

    Evtl. dort ml nchfragen...

    "geht nicht" ? - gibt's nicht !

    ...ja, das war schon immer mein Avatar :evil:

    "Mit der Dummheit kämpfen Götter selbst vergebens" (Friedrich Schiller, " Jungfrau von Orleans")

  • Die Frage ist gut, denn das Thema kommt immer mal wieder auf: schön, wenn Motor und Steelfelx neu sind - aber der Hängepunkt irgendwie aussieht wie krumm selbtsgebaut...


    Nicht einmal in der Prüf VO (bei uns NRW) steht etwas zur wiederkehrenden Prüfung von Hängepunkten. Ein Betreiber muss allerdings sicher stellen, dass die frei gegebenen Einrichtungen intakt sind. Wie oft er das überprüfen muss, konnte ich bisher auch nirgends finden.


    Da sind Lastaufnahmemittel deutlich besser geregelt als bauliche Einrichtungen.


    Generell muss es Angaben geben, welche Last in welchem Winkel angehangen werden darf.

    Das muss rechnerisch nachgewiesen werden können nach meinem Kenntnisstand.


    Der Rigger muss dann wiederum eine Sichtprüfung durchführen, ob der Anschlagpunkt intakt aussieht.


    So lange diese beiden Punkte i.O. bewertet werden, ist m.E. keine regelmäßige Prüfung vorgeschrieben bzw. wäre ich selbst sehr an der Antwort interessiert.

  • Und wie immer in solchen Fällen von "Unsicherheiten":

    Der Unternehmer ist in der Pflicht und dann kommt mal wieder

    die Gefährdungsbeurteilung ins Spiel. Wenn also keine Prüffristen

    seitens der technischen Regeln oder der Unfallverhütungsvorschriften

    festgelegt sein sollten, müssten diese mit Hilfe der Gefährdungsbeurteilung

    ermittelt werden. Darauf wird es hinauslaufen ...

  • Danke für die bisher gegebenen Antworten, das ist ja soweit auch alles klar... es besteht weiter die spannende Frage: Gibt es eine wie auch immer geartete Norm, Richtlinie, Vorgabe, Empfehlung... WIE die Punkte zu prüfen sind? Für Sekuranten gibt's ja die "DIN EN 795, Schutz gegen Absturz Anschlageinrichtungen - Anforderungen und Prüfverfahren", aber die halte ich hier für nur ganz ganz bedingt anwendbar... ;)


    Hintergrund der Frage ist, dass ja immer wieder über die "vorgeschriebene regelmäßige Prüfung der Anschlagpunkte" geschwurbelt wird, aber bei Nachfrage keiner derer, die darüber sprechen, sich dazu äußern kann, WARUM* genau und vor allem WIE geprüft werden muss...


    Beste Grüße Tobias Zw.


    * Ja, GBU durch den Betreiber ist schon klar... :)