Umsturz Rollgerüst beim Abbau

  • 6 Rollen machen die Anlegenheit nicht kippsicherer als 4. Eher im Gegenteil (sofern die Rollen nicht gut eingestellt sind oder der Hallenboden uneben.)


    Was ebenso Spekulation wäre (aber auch nicht voreilig ausgeschlossen werden sollte): Eines der vier Räder ist irgendwann verschütt gegangen, man hat das mit drei Rädern aufgebaut...

    Klar, das meinte ich ja. Sechs Räder sind absolut unlogisch und ich kann mir nicht vorstellen, dass das jemand so macht. Drei Räder kann man m. E. n. ausschließen, sonst wäre das Ding schon beim Erklimmen der ersten Leiter umgestürzt (Asymmetrie).

    Daher kann ich mir auch wirklich keinen Reim auf die Spindel an der mittleren Strebe machen. Vielleicht dient die zum feststellen? Vielleicht um eine Durchbiegung der Basis auszugleichen und die mittlere Stütze weiter zu belasten? Keine Ahnung.


    Falls allerdings keine Basis aus horizontalen Elementen dazu gehört, sondern die Räder direkt auf die Stützen gesteckt waren, wundert es mich nicht, dass die vertikalen Rohre einfach in Richtung des geringsten Widerstands nachgegeben haben. Da reicht schon ein kleiner Fremdkörper oder eine vergessene Bremse und das Rohr knickt ab. Insbesondere da sich die Auflagefläche bei einem Rad nicht zentrisch unter der Drehachse befindet, sondern ein Stück versetzt ist, wirkt dort sowieso ein Biegemoment auf das Rohr, dass bei einem Hängenbleiben des Rades nicht kleiner wird.


    Vielleicht gibt es noch weitere Bilder?

  • Kurze Intervention....


    ...darf ein rollbares Gerüst überhaupt durch Personen bewegt werden, wenn andere Personen sich darauf befinden ?!?


    Nugghurgllguriggl


    sec

    "geht nicht" ? - gibt's nicht !

    ...ja, das war schon immer mein Avatar :evil:

    "Mit der Dummheit kämpfen Götter selbst vergebens" (Friedrich Schiller, "Jungfrau von Orleans" )

  • ...du weisst aber schon dass da an der Stelle kein Systemboden rein gehört sondern nur 2 Schalungsbohlen, oder?

    Das wurde vom Hersteller so als Zubehörteil verkauft, vor meiner Zeit im Betrieb. Mit Schalungsbohlen als Aufbauhilfe wäre es aber noch waghalsiger, die Vertikalteile einzusetzen. Und auch dann hätten die Diagonalen noch die falsche Länge.

  • Holt euch Hilfe von einem ggf. befreundeten Gerüstbauer oder lasst einen Techniker von Layher in die Firma kommen. Entweder habt ihr falsch eingekauft, seid falsch beliefert worden oder ihr baut falsch auf. Dass ein Systemgerüst von Layher mit falsch konstruierten Bauteilen auf den Markt kommt und das niemandem auffällt ausser einer einzigen Schallbude, keinem Handwerker, den Systemprüfern und dem Hersteller selbst nicht usw., ist völlig ausgeschlossen.

  • gute frage!

    allerdings ist es gang und gäbe, dass solche gerüste im laufenden betrieb verschoben werden, dazu sind sie ja da. aber ob die "besatzung" beim verschieben jedesmal erstmal runterklettern muss, das entzieht sich gerade meiner kenntnis. as wäre ja wirklich sehr unpraktisch. ich könnte mir aber vorstellen, dass es bei dieser bauhöhe gewisse regelungen gibt.



    als ehemaliger bühnenbauer sehe ich auf dem foto aber vor allem auch eines, was hier offenbar niemandem aufgefallen ist:

    ich sehe keine diagonalen !!

    die offensichtlich nur eingehängten gitter in jeder ebene sind hier absolut unzureichend.


    das gerüst wurde also schonmal nicht fachmännisch zusammengebaut - und bei dieser höhe ohne diagonale ist das schon in sich eine leicht wackelige angelegenheit. ausserdem wären hier seitliche ausleger zur kippsicherung absolut nötig gewesen, ganz unabhängig von den diagonalen.

    und wenn man dann so ein instabiles (und durch zwei personen oben auch noch kopflastiges) gebilde dann sogar noch seitlich verschiebt, kann sich auch der laie leicht vorstellen, das sowas relativ leicht schief gehen kann. und zwar wortwörtlich.

    ich muss also nur das foto kurz ansehen, schon weiß ich dass der verantwortliche hier viel ärger von den versicherungen bekommen wird.

    hoffen wir, dass alle beteiligten daraus für die zukunft ihre lehren ziehen - und dass die beiden verletzten wieder gut genesen werden!

    mit kollegialen Grüßen
    Wolfgang

    3 Mal editiert, zuletzt von wora ()

  • ...darf ein rollbares Gerüst überhaupt durch Personen bewegt werden, wenn andere Personen sich darauf befinden ?!?


    16. Beim Verfahren dürfen sich keine Personen und/oder lose Gegenstände auf dem Gerüst befinden.

    Freelancer für Audio Beschallung/Recording seit 2003 - Alle Beiträge spiegeln meine persönliche Meinung/Erfahrung als von Herstellern & Vertrieben unabhängiger Tonmensch wieder

  • Das Problem mit Personen und losen Gegenständen ist ja auch, dass sich keiner im Gefahrenbereich am Boden aufhalten darf, während oben werkelt wird. Deshalb wird schieben schwierig.

    Scherenlifte oder wie die Dinger mit Elektroantrieb heißen, meine ich, dürfen dagegen auch ausgefahren mit Personen drauf bewegt werden. Die sind dann halt recht langsam unterwegs.

  • Das Problem mit Personen und losen Gegenständen ist ja auch, dass sich keiner im Gefahrenbereich am Boden aufhalten darf, während oben werkelt wird. Deshalb wird schieben schwierig.

    Scherenlifte oder wie die Dinger mit Elektroantrieb heißen, meine ich, dürfen dagegen auch ausgefahren mit Personen drauf bewegt werden. Die sind dann halt recht langsam unterwegs.

    Hubarbeitsbühnen sind viel sicherer als Rollgerüste, kosten dann aber Miete und sind durch die Akkus sehr schwer, also nicht für jeden Fußboden geeignet

    und die meisten dürfen auch mit Personal an Bord fahren
    es ist aber auch oft ein Führerschein nötig;)


    und trotzdem passiert auch mit denen dauernd was...

  • Verschieben darfst Du lt. Bedinungsanleitung so ein Fahrgerüst auch nur mit max. Schrittgeschwindigkeit.


    Wenn man sich die Mietpreise für mobile Arbeitsbühnen mal so anschaut und daß die Dinger wirklich überall zu bekommen sind - da hätten sich im Nachhinein die paar-n-fuffzig Euro Franken sicherlich gelohnt.


    (daß die Variante von Hochklettern, arbeiten, runterklettern, verschieben, hochklettern, ... gerade beim Anbringen von Deko unrealistisch ist - da sind sich wohl alle einig - sprich man braucht was, "auf dem man arbeiten darf"

    Vermutlich ist aber auch das Verschieben dieser mob. Gerüste mit Leuten drauf tagtäglicher Alltag - zugelassen oder nicht. Immer noch besser als die Variante "auf der Leiter durch die Gegend laufen - autsch schon gesehen bei mit 6m-Leiter)

  • Ich denke, dass die meisten Hersteller auf Grund der Unwägbarkeiten und der Haftung einfach ausschließen, dass sich Personen während des Verschiebens auf dem Rollgerüst befinden dürfen und nicht, weil ein sicheres Verschieben mit Personen auf dem Gerüst nicht möglich wäre.

    Für Tätigkeiten, bei denen man lange an einer Stelle verweilt, ist es durchaus legitim jedes mal aus dem Gerüst herauszuklettern, das Gerüst zu versetzen und wieder auf Arbeitshöhe zu steigen. Aber gerade bei "Deko abhängen" liegt die Verweildauer an den einzelnen Positionen im Sekunden- bis einstelligen Minutenbereich. Da wäre es weltfremd darauf zu bestehen, dass jedes mal aus 7 m Höhe aus dem Gerüst geklettert wird, um es drei Meter zu versetzen.

  • als ehemaliger bühnenbauer sehe ich auf dem foto aber vor allem auch eines, was hier offenbar niemandem aufgefallen ist:

    ich sehe keine diagonalen !!

    die offensichtlich nur eingehängten gitter in jeder ebene sind hier absolut unzureichend.

    Ich meine, in der Mittelebene eine 'Kralle' einer Diagonalen zu erspähen. Allerdings fehlen die im unteren Bereich völlig. (Aber das Gerüst ist ja seitlich umgefallen, da hätten die die Diagonalen auch nichts genützt :)

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  • bei so einer konstruktion müssen in allen ebenen und auf allen 4 seiten diagonalen angebracht werden. so stand das auch immer in den baubüchern.

    es kann natürlich sein, dass sich hier die vorschriften in den letzten 20 jahren geändert haben, weil ich seit dieser zeit nichts mehr mit bühnenbau zu tun hatte. doch ich glaube nicht wirklich, dass man diese vorgaben gelockert hat - eher im gegenteil ;)

    aber eine einzelne diagonale "irgendwo" ist definitiv absolut unzureichend.

    was ich damit sagen möchte: nur durch ausreichend diagonalen wird so eine Layher konstruktion überhaupt erst stabil!


    alleine diese tatsache wird dazu führen, dass die versicherungen sich streitig stellen, weil dieses gebilde einfach unzureichend gebaut wurde.


    es kann nämlich durchaus sein, dass sich die konstruktion deshalb beim überfahren eines hindernisses verwunden hat und und es erst dadurch zum umfallen kam. ein ordentlich verstrebtes gebilde wird sich hier kaum verwinden!


    ausserdem sind, wie gesagt, bei so einer höhe mit sicherheit ordentliche ausleger vorgeschrieben. die gab es hier ja auch nicht.

    ich hoffe du verstehst was ich meine. die konstruktion an sich ist schon mangelhaft - und wenn dann noch falsche bedienung hinzu kommt, in diesem fall z.b. das seitliche verschieben, ist da sehr schnell was passiert.

    mit kollegialen Grüßen
    Wolfgang