Woraus schließt du das ?
https://www.wirtschaft.nrw/nrw…2020-fragen-und-antworten
Dort unter der Kategorie "Nach der Antragstellung"
ZitatEine Überkompensation entsteht dann, wenn der Antragsteller mehr Zuwendungen erhält, als sein tatsächlich eingetretener Schaden – also insbesondere der durch die Corona-Krise eingetretene Umsatzausfall abzüglich eventuell eingesparter Kosten (z.B. Mietminderung) ist. Eine Überkompensation ist nach der dreimonatigen Förderphase zurückzuerstatten.