COVID-19 (Corona) - Abgesagte Veranstaltungen / Messen - wie finanziell mit umgehen?

  • Woraus schließt du das ?

    https://www.wirtschaft.nrw/nrw…2020-fragen-und-antworten


    Dort unter der Kategorie "Nach der Antragstellung"


    Zitat

    Eine Überkompensation entsteht dann, wenn der Antragsteller mehr Zuwendungen erhält, als sein tatsächlich eingetretener Schaden – also insbesondere der durch die Corona-Krise eingetretene Umsatzausfall abzüglich eventuell eingesparter Kosten (z.B. Mietminderung) ist. Eine Überkompensation ist nach der dreimonatigen Förderphase zurückzuerstatten.

  • https://www.wirtschaft.nrw/nrw…2020-fragen-und-antworten


    Dort unter der Kategorie "Nach der Antragstellung"

    Stimmt. Das hatte ich beim ersten lesen als "für mich nicht zutreffend" abgehakt. In deinem Post geht es jedoch um Solo-Selbstständige (ohne Equipment, Lager...), und da muss man schon rechnen, ob man nicht zu viel bekommt. Bei einer Vermietungsfirma (wie in meinem Fall) kommen jeden Monat genug laufende Kosten zusammen.

    Mich würde jedoch interessieren, ob Jährliche oder halbjährliche Kosten als 1/12 je Monat hinzu gerechnet werden können. Das wären z.B. Versicherungen oder der Steuerberater Jahresabschluss.


    Etwas blöd finde ich, dass diese FAQs nicht nur erweitert, sondern auch geändert werden. Ich bin mir sicher, das der Punkt "Rücklagen" anfangs etwas anders formuliert war.

    mfG


    Uwe

  • Und in unserer Branche ist ein Einnahmeausfall sehr schwierig zu berechnen. Da schwankt ja vieles und, zumindest bei mir, weiß man am Monatsbeginn noch nicht genau, was nun in diesem Monat wirklich kommen wird. Soll man dann nur die bereits gebuchten und wieder abgesagten Veranstaltungen anrechnen, oder das was erfahrungsgemäß noch so an 'Kleinzeug' dazukommt? Ein Vergleich mit dem Vormonat macht ja gerade beim Februar wenig Sinn, da geht's ja von halber Jahresumsatz (für Karnevalsbeschaller im Rheinland) bis zu 'fast nix' für die bekennenden Karnevalsverweigerer.


    An dieser Stelle möchte ich übrigens mal die Regierung von Oberfranken loben, die mir meine Soforthilfe gestern am Sonntag bewilligt und den Bescheid per E-mail (obwohl ich den Antrag per Brief geschickt hatte) zugestellt hat.

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  • und vorläufig ? Prüfung jederzeit möglich durch das FA oder andere stellen.. Du kannst auch einen Antrag direkt beim Bund stellen, aber nie beides.


    https://www.swr.de/swraktuell/…-privatvermoegen-100.html

    Zitat

    "Zuvor hatte es an der Nothilfe des Landes Kritik gegeben, weil Klein- und Kleinstunternehmer sowie Solo-Selbstständige zunächst ihr Privatvermögen zur Geschäftssicherung hätten heranziehen sollen. Bestraft würden dadurch jene, die gut gewirtschaftet hätten, hieß es seitens der Unternehmer. "


    sagte ich bereits... Es ist immer noch so, Verluste habt ihr "selbst" zu tragen die ersetzt euch der Staat nicht !

    Zitat

    "Wir haben dieses Programm in einem Kraftakt innerhalb weniger Tage an den Start gebracht. In einer solchen Situation bleibt es nicht aus, dass auch nach Programmstart Eckpunkte nachgeschärft, Unklarheiten beseitigt oder Auslegungsfragen geklärt werden müssen", sagte Hoffmeister-Kraut. "Für uns hatte oberste Priorität, schnell Gelder auszahlen zu können." In den folgenden Wochen werde es noch weitere Modifizierungen geben"

    Genau deshalb fand ich ja die unterschiedlichen Bedingungen einiger Förderbanken der Länder so krumm. Bei einen muss 50% Umsatzverlust nachgewiesen werden, bei anderen eine "echte Notlage" .


    Die "Notlage" würde ich genau Dokumentieren und ich wette das viele aus den Bedingungen fallen.

  • Zitat

    Ein Vergleich mit dem Vormonat macht ja gerade beim Februar wenig Sinn

    Bei uns in Ö wird in dem Fall der selbe Monat des letzten Jahres herangezogen.

    So hab ich das heute verstanden als ich meinem alten Herrn bein Antrag für den Härdefallsfond behilflich war.


    Wäre in dem Fall ja um einiges sinnvoller/fairer...


    Gibt aber natürlich auch hier einige Fallstricke, bei denen man aufpassen muss, damit man sich nicht aus Versehen strafbar macht.


    gesunde Grüße aus dem noch recht gesunden Waldviertel

    Houns

  • Es ist immer noch so, Verluste habt ihr "selbst" zu tragen die ersetzt euch der Staat nicht !

    das ist doch vollkommen logisch!

    der staat kann nur dafür sorgen, dass gesunde unternehmen und auch die kleinen einzelunternehmer nicht in die insolvenz geraten, damit sie sich nach der stillstand-phase wieder erholen können.

    es wird ja wohl niemand so weltfremd sein zu erwarten, dass er auch die gewinne ersetzen kann? :/

    mit kollegialen Grüßen
    Wolfgang

  • Und in unserer Branche ist ein Einnahmeausfall sehr schwierig zu berechnen. Da schwankt ja vieles und, zumindest bei mir, weiß man am Monatsbeginn noch nicht genau, was nun in diesem Monat wirklich kommen wird. Soll man dann nur die bereits gebuchten und wieder abgesagten Veranstaltungen anrechnen, oder das was erfahrungsgemäß noch so an 'Kleinzeug' dazukommt?

    Du kannst zu den abgesagten VA begründen, daß es immer noch "Kleinkram" gab und es mit Belegen aus diversen VORjahres Aufzeichnungen für die entsprechenden Monate bekräftigen.


    LG Rebecca

  • Also durch die Tatsache, dass ich ja selbst ein halbwegs großes Unternehmen von der Pike mit aufgebaut habe, (Musikhaus Kirstein, 150 MA) und selbst relative viele Formen von komischen Dingen habe, die manchmal Amtgsgänge erfordern (Eigenes Gewerbe, Frau mit Gewerbe, beide Angestellte, private Vermietung, gewerbliche Vermietung, 3 Kinder), kann ich nur sagen, dass der Staat und auch das Finanzamt alles mögliche akzeptieren, wenn es nur schlüssig ist.

    Wer jetzt "darstellen" kann (nicht beweisen), warum ihm das Geld durch die Lappen ging und warum er das braucht, um solvent zu bleiben, wird das Geld bekommen und auch behalten dürfen. Wer seine Darstellung schon selbst nicht glaubt, muss gerechter Weise Angst vor Konsequenzen haben.

    Und es gibt aus meiner Sicht bis jetzt durchaus Konstellationen, die durch das Raster fallen, aber noch ist ja nicht das letzte Wort bei den Maßnahmen gesprochen.


    ich nenne 3 Beispiele:

    • Freelancer VT, keine Geldreserven, evtl. eigenes Haus in Abzahlung, evtl. laufender Bausparer: Er wird das Geld bekommen und behalten dürfen, ohne das Haus oder den Bausparer anfassen zu müssen.
    • Freelancer VT, 10.000 Euro auf der Kante (Bank). Er wird die 10.000 erst nahezu aufbrauchen müssen. Wenn sich dann abzeichnet, dass es nicht reicht, wird er das Geld bekommen und behalten dürfen (und ich finde das gut so, auch wenn es weh tut).
    • Freelancer VT, 150.000 Euro auf der Bank, aber 63 Jahre alt. Er wird leider auch erst die 150.000 verbrauchen müssen, obwohl das evtl. seine Altervorsorge war/ ist und das ist ein großes Problem, wobei man sich fragen muss, warum das Geld einfach auf Konten im Zugriff liegt und nicht in einer regulierten Altersvorsorge, aber geben tut es solche Dinge.

    Das zeigt, dass die wirklich gut gemeinte und gemachte Hilfe noch Lücken hat, aber über die wird man reden müssen. Aber dazu ist ja auch noch Zeit, denn auch Fall 3 hat kein akutes Problem, morgen seine Einkäufe zu machen.

    Zum Schluss darf/ kann auch noch jeder in unsere sozialen Sicherungssysteme fallen, wie z.B. Wohngeld, Gehaltsaufstockung,,... Das will man nicht, aber man steht nicht mit leeren Händen da. Auch bei diesen Aufstockungen, werden z.B. Immobilien (zur Eigennutzung) nicht angetastet.


    Auch noch lustig:

    Jammern tun alle, aber noch gibt es nicht genug Erntehelfer, obwohl nur 300.000 gesucht werden. Das Gejammer klingt, als ob ca. 10.000.000 vor der Privatinsolvenz stehen. Das passt nicht zusammen und zeigt, wie hoch in unserem Gehirn Nehmerqualitäten installiert sind.


    Ich beneide niemanden, der gerade sein Geschäft zumachen muss. Das ist nie schön und stellt einen vor finanzielle und psychische Herausforderungen, trotzdem gehe ich davon aus, dass die Lage deutlich unkritischer ist, als sie oft klingt.


    Viele Grüße

    Tobias

  • es wird ja wohl niemand so weltfremd sein zu erwarten, dass er auch die gewinne ersetzen kann? :/

    Doch genau das habe ich schon mehrfach vernommen dieser Tage. Es reicht der grobe Daumen und der gesunde Menschenverstand, um zu realisieren dass der Staat das nicht leisten kann. Ich habe bei einigen Mitbürgern den Eindruck, als wäre der Staat für sie ein abstraktes Konstrukt, der den armen Menschen in guten Zeiten das Geld als Steuer aus der Tasche zieht und in schlechten Zeiten das Geld nicht wieder rausrückt. Wir sitzen alle im selben Boot und werden den Aufwand am Ende gemeinsam tragen (müssen); die einen früher und die anderen später. Solange niemand seriös sagen kann, wie lange welche Einschränkungen andauern werden, lassen sich auch finanziellen Wirkungen nicht wirklich berechnen. Dass wir zuerst an Menschenleben und erst danach an die wirtschaftlichen Konsequenzen denken ist nur richtig. Das bedeutet aber nicht, dass man sich über die wirtschaftlichen Konsequenzen gar keine Gedanken macht. Es geht um eine Priorisierung.

    2 Mal editiert, zuletzt von Seven ()

  • wora bei den Banken und Aktionären schon... Da hängt aber auch deutlich mehr dran als ein Mittelständisches Unternehmen.


    Das Problem an diesen Hilfen sind, das einfach sehr unpräzise die Bedingungen dargelegt werden. Die Bescheide sind grundsätzlich Vorläufig und die Bedingungen werden offensichtlich noch nachjustiert.


    Heute steht z.Bsp. im Bundesantrag


    Zitat

    "Ich nehme zur Kenntnis, dass die Soforthilfe als Einnahme steuerbar ist und kein Rechts-anspruch auf die Gewährung der Soforthilfe besteht."


    Zitat

    Mir ist bekannt, dass es sich bei den Angaben zu Ziffer 1., 4., 5. und 6. um subventionser-hebliche Tatsachen i. S. d. § 264 des Strafgesetzbuches i. V. m. § 2 des Subventionsgesetzes vom 29. Juli 1976 (BGBI I S. 2037) und Art. xxx des Landessubventionsgesetzes (xxx Fund-stelle) handelt. Mir ist bekannt, dass vorsätzlich oder leichtfertig falsche oder unvollstän-dige Angaben sowie das vorsätzliche oder leichtfertige Unterlassen einer Mitteilung über Änderungen in diesen Angaben die Strafverfolgung wegen Subventionsbetrug (§ 264 StGB) zur Folge haben können.

    Was man mit dem Antrag unterschreibt ist nicht auf die leichte Schulter zu nehmen. In der Hitze sieht man offenbar nur die Knete nicht welche Verpflichtungen man mit dieser Soforthilfe eingeht. Das ist vielen offenbar nicht bewusst ! Sie denken sie bekommen etwas geschenkt...


    Wer ist Bedürftig ? War das Unternehmen vor dem 11.03.2020 schon in Schwierigkeiten ? Was wurde getan um den Verlust zu minimieren ? usw. Ob die meisten solch einer Prüfung standhalten würden ?


    Anbei hier die ähnliche Betrachtungsweise !



    https://www.welt.de/wirtschaft…-Sie-zum-Straftaeter.html


    Am Ende waren nur eine Hand voll an Unternehmen "bedürftig" oder in Not...

    2 Mal editiert, zuletzt von marcoboy ()

  • Die Zuschüsse werden zur Überwindung der existenzbedrohlichen Wirtschaftslage bzw. der Liquiditätsengpässe

    oder Umsatzeinbrüche gewährt, die unmittelbar infolge der Corona-Pandemie entstanden sind.

    [...]
    Bei dem beantragten Programm handelt es ich um ein Notfallprogramm, das Unternehmen vor einer möglichen Insolvenz schützen soll.

    Ein reiner Verdienst- oder Einnahmeausfall, der nicht zu einer existenzbedrohlichen Wirtschaftslage führt, wird nicht ausgeglichen.

    Allein hier stehen auf der selben Seite schon zwei verschiedene Definitionen, wer förderberechtigt ist.


    Wenn ich das jetzt richtig verstanden habe geht es auch nur um Verbindlichkeiten des Unternehmens. Private Verbindlichkeiten des Inhabers werden nicht berücksichtigt. Bedeutet: Wer zwar kaum laufende Kosten bei seinem Betrieb hat, weil Lager und Equipment bezahlt ist, aber privat zur Miete wohnt, hat Pech gehabt.

  • Die Bescheide sind grundsätzlich Vorläufig und die Bedingungen werden offensichtlich noch nachjustiert.

    Warum ist das ein 'Problem'? Da sich im Moment die Auswirkungen in ungezählten Fällen noch nicht einmal ansatzweise abschätzen lassen ist doch völlig klar, dass da in jedem Fall 'nachjustiert' werden muss. Und das Grundgerüst ist doch ganz klar kommuniziert:

    - Wer das abruft in der Absicht oder dem Bewusstsein, sich daran zu bereichern, macht sich strafbar.

    - Wer das abruft und nachträglich 'Überkompensation' feststellt hat die Möglichkeit der Rückzahlung.

    - Wer das abruft und einbehält wird (spätestens bei der nächsten Steuererklärung) nachweisen müssen, dass und warum mindestens eine der Bedingungen auf seinen persönlichen Fall zutraf. Und ggfs. eine davon abweichende Sichtweise der Finanzbehörde zur Kenntnis nehmen und damit umgehen müssen. Auch nach Corona wird's noch die Möglichkeit des Einspruchs gegen Finanzamtsbescheide geben.

    - Wem das beim persönlichen Stand der Dinge jetzt alles noch nicht klar ist, der hat Bedenkzeit bis Ende Mai.


    Finde ich mit ein bisschen Nachdenken nicht so besonders schwer zu verstehen. An genügend Zeit für ein bisschen Nachdenken mangelt es denen, die's betrifft, in diesen Wochen ganz sicher nicht.

    Und dass die Frage, wie das im Nachhinein verfahrenstechnisch alles aufgedröselt wird, zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht mal ansatzweise geklärt - geschweige denn zu Ende gedacht - ist, sollte wirklich niemanden verwundern. Denn anders als wir VTler leiden die Behörden z. Zt. wohl kaum an akutem Aufgabenmangel.

    "Okay. Wir machen das mit den Fähnchen."

  • Das Problem an diesen Hilfen sind, das einfach sehr unpräzise die Bedingungen dargelegt werden. Die Bescheide sind grundsätzlich Vorläufig und die Bedingungen werden offensichtlich noch nachjustiert.

    auch das ist völlig logisch zu erklären.

    denke doch nur mal an das strafgesetzbuch: das ist ein unfassbar großes werk - aber das ist nicht in einer woche entstanden, sondern da steckt die arbeit von jahrzehnten drin.

    was ich damit sagen will:

    es ist doch völlig klar, dass hier nachjustiert werden muss! da gibt es im moment unendlich viele variablen, auf die man nur nach und nach eingehen kann. die leute, die solche regeln aufstellen (müssen), haben im moment ein großes problem: zeitmangel. da sie alle regeländerungen gesetzenkonform auslegen und formulieren sollen(müssen!), dauert das eben, bis diese ganzen regeln mit den gesetzen abgeglichen sind.

    mir fällt es jedenfalls nicht schwer, diese augtenblickliche problematik nachzuvollziehen.


    Was man mit dem Antrag unterschreibt ist nicht auf die leichte Schulter zu nehmen. In der Hitze sieht man offenbar nur die Knete nicht welche Verpflichtungen man mit dieser Soforthilfe eingeht. Das ist vielen offenbar nicht bewusst ! Sie denken sie bekommen etwas geschenkt...

    wer so denkt, hat wohl eher ein grundsätzliches denkproblem ...


    ich bin mir jedenfalls sicher, dass die wirklich bedürftigen kollegen dadurch in zukunft keine probleme bekommen werden. die abzocker aber hoffentlich schon!


    ganz genau !!

    mit kollegialen Grüßen
    Wolfgang

  • Diese Kriterien sind dieselben wie in Niedersachsen. Ich dachte auch, das ist cool. ABER: Im Kleingedruckten heißt es "Vor Inanspruchnahme der Soforthilfe ist verfügbares liquides Vermögen einzusetzen," Man muss vorhandene Liquidität vorher aufzehren. Sonst kann keine Soforthilfe gewährt werden.

  • @billbo richtig... das ging hier unter und die Flut der Anträge zeugt von ganz anderen verhalten. Ähnlich wie beim Klopapier...


    Was ich auch nicht verstehe sind die unterschiedlichen Bedingungen der Förderbanken der Länder. Der Topf mit dem Geld steht beim Bund und man sollte die Anträge bei den Förderbanken der Länder stellen. Diese machen aber völlig unterschiedliche Bedingungen als Grundlage um die Anträge anzuerkennen. Sie leiten diese zur Bundesbank welche die Hilfen dann ausbezahlt.


    Dieses feudale durcheinander sorgt für Missverständnisse und ungleicher Behandlung von Unternehmen...

    Einmal editiert, zuletzt von marcoboy ()

  • Diese Kriterien sind dieselben wie in Niedersachsen. Ich dachte auch, das ist cool. ABER: Im Kleingedruckten heißt es "Vor Inanspruchnahme der Soforthilfe ist verfügbares liquides Vermögen einzusetzen," Man muss vorhandene Liquidität vorher aufzehren. Sonst kann keine Soforthilfe gewährt werden.

    Mir stellt sich da allerdings die Frage, wozu gibt es dann den ersten Punkt der 3 Kriterien? Wenn ich alle liquiden Mittel aufgebraucht habe, bin ich doch automatscih bei Punkt 3 der Kriterien.

  • ABER: Im Kleingedruckten heißt es "Vor Inanspruchnahme der Soforthilfe ist verfügbares liquides Vermögen einzusetzen,"

    Wo steht das denn für NRW? Rechtlich verbindlich ist ja erstmal das Formular, das man ausfüllt ggf. noch zusammen mit den Erklärungen, die es dazu gibt. Darin habe ich nichts gefunden, dass zunächst liquides Vermögen aufzubrauchen ist.

  • Dieses feudale durcheinander sorgt für Missverständnisse und ungleicher Behandlung von Unternehmen...

    Feudal ./. Föderal? :/


    Zum Thema: Ich bin ehrlich gesagt angenehm überrascht, wie schnell und unkompliziert das läuft. Bin zwar kein Antragsteller und habe nur Außensicht, aber sonst hat es auch in Katastrophenlagen gerne schon mal Monate gedauert, bis es Hilfen gab. Das ist schon stramm, wie schnell die Politik da gerade arbeitet.


    Beste Grüße TZw