COVID-19 (Corona) - Abgesagte Veranstaltungen / Messen - wie finanziell mit umgehen?

  • nukular und andere:


    es geht bei der Soforthilfe nicht um die Definition von Selbständigkeit im Sinne des Einkommensteuergesetzes. Ob man also 15er oder 18er Einkünfte erzielt ist völlig egal - es muss der Haupterwerb sein.

    Ein 15er Nebengewerbe oder auch auch ein (echter) 18er lichtdesigner haben beide Unternehmen. Soloselbständige im Sinne der Vorschrift sind somit ganz sicher nicht nur lichtdesigner sind bd wo der Betrag Inder Steuererklärung steht ist völlig wurscht.


    die faq sagen (alles hier gilt für Nrw):


    ****

    Wird der Zuschuss auch für Nebenerwerbs-Selbstständige gezahlt?

    Nein, der Zuschuss wird nur gezahlt, wenn die unternehmerische Tätigkeit, die wegen der Corona-Pandemie in Schwierigkeiten geraten ist, der Haupterwerb ist.
    ****


    Also vergiss es einfach, wenn du hauptberuflich was anderes machst.


    Das Problem habe ich auch, ich miete ne Halle, habe 2 lkws und diverse andere laufende Kosten in nicht unerheblicher Höhe - aber eben auch noch nen anderem Vollzeitjob. Bei uns fallen in diesen Wochen sehr viele Jobs weg, so dass ich alle Kriterien erfüllen würde - bis auf das eine...


    muss man dann wohl akzeptieren. Wenn ich die Regel gemacht hätte, hätte ich bei nebengewerbe auf gewerbesteuerzahlungen oder Mindestumsatz von zb (!) 50.000 Euro abgestellt. Zwar nicht haupterwerb, aber vergleichbar und eben nicht Rudis rollende Rappelkiste mit gelegentlichen DJ Jobs an ausgewählten Wochenenden o.ä. ...


    aber nun sind die Regelungen eben so und das ist dann so. Musst du durch und ich und viele andere eben auch.


    gleichwohl finde ich es gut, dass es diese Soforthilfe für sonst völlig hoffnungslose Fälle gibt (davon gibt es auch genug).

    Wir (Firma) greifen jetzt eben mal die Rücklagen an (die jeder Unternehmer haben sollte), schimpfen auf das Virus und dieses Jahr endet dann eben ggfs mal mit einem hoffentlich noch rücklagengedeckten Verlust.

    Und ja, ich habe auch schlechte Laune. Nur gönne ich die Hilfe trotzdem definitiv allen ernsthaft Bedürftigen!


    ich frage mich allerdings auch, was in drei Monaten ist. Unsere Festivalsaison habe ich jedenfalls mental abgeschrieben. Dazu zählen auch sämtliche stadtfeste usw... ich rechne nicht damit, dass dieses Jahr Veranstaltungen über 1000 Personen nochmal zulässig werden, aber freue mich auch total, wenn ich damit völlig falsch liege.


    ich hoffe auch, dass unsere Stammkunden dann noch existieren, sonst wird das ganze noch schlimmer...


    vielleicht frage ich auch mal bei der ihk an (bin ja immerhin seit 20 Jahren Zwangsmitglied) ob es irgendeinen Antrag für Sonderfälle gibt, aber ich will jetzt erstmal die Woche nach Ostern und damit die weitere Entwicklung abwarten...

  • die ILB Brandenburg:


    Zitat

    Kann ich auch als nebenberuflich Selbstständiger einen Antragstellen?Ja, sofern eine Gewerbeanmeldung bzw. ein Steuerbescheid zur freiberuflichen Tätigkeit vorliegt.


    Das für den gleichen Topf....


    Zitat

    Ist es zusätzlich möglich eine Soforthilfe vom Bund zu beantragen?Nein, da die Bundesmittel in dem Soforthilfeprogramm des Landes Brandenburg bereits enthalten sind.


    Genau so ist es ! Die Länder stocken teilweise aus Eigenmittel die Hilfen auf. Stellen aber sehr unterschiedliche Bedingungen....

    Einmal editiert, zuletzt von marcoboy ()

  • Warum muss ich bestätigen, dass mit der Selbstständigkeit das Haupteinkommen oder zumindest ein Drittel des Nettoeinkommens einer Person bestreite?

    Selbstständigkeiten im niedrigschwelligen Nebenerwerb sind grundsätzlich nicht förderfähig im Rahmen des Programms Soforthilfe Corona. Mit der Selbstständigkeit, für die der Antrag gestellt wird, sollte daher entweder das Haupteinkommen oder zumindest ein Drittel des Nettoeinkommens einer Person erwirtschaftet werden. Das sollte nicht nur kurzfristig der Fall sein (beispielsweise seit eintreten der Corona-Pandemie), sondern bereits im Vorjahr (Durchschnitt 2019) oder zumindest ab Jahreswechsel 2019/2020 vorgelegen haben.

    Volker: In BW sind es mehr als ein Drittel des Einkommens. Dann ist man auch bei Nebenerwerb förderfähig.

  • Niedersachsen schreibt aber auch:



    Ich bin Solo-Selbständiger, leide unter Corona-bedingten Umsatzeinbrüchen, habe aber noch 10.000 Euro auf meinem Girokonto, die ich mir mühsam erspart habe. Kann ich trotzdem den Soforthilfezuschuss beantragen?


    Ja, wenn eine wirtschaftliche Notlage vorliegt (siehe oben).

    Diese liegt vor, wenn

     sich für den Monat, in dem der Antrag gestellt wird, ein Umsatz- bzw. Honorarrück- gang von mindestens 50 Prozent verglichen mit dem durchschnittlichen monatlichen Umsatz (bezogen auf den aktuellen und die zwei vorangegangenen Monate) im Vor- jahr ergibt (Rechenbeispiel: durchschnittlicher Umsatz Januar bis März 2019: 10.000 Euro; aktueller Umsatz März 2020: 5.000 Euro) und/oder

     der Betrieb auf behördliche Anordnung wegen der Corona-Krise geschlossen wurde.


    Quelle:

    https://www.nbank.de/medien/nb-media/Downloads/Arbeitshilfen-Merkblätter/Merkblätter-Produkte/FAQs-Niedersachsen-Soforthilfe-Corona.9.50docx.pdf



    Für mich ist das alles noch sehr undurchsichtig

  • So wie ich das verstehe in Niedersachsen auch nicht. da geht es um liquides Vermögen der Firma und nicht das der Privatperson. Wenn man also Geld auf seinem Privatkonto hat zählt das nicht mit rein. Ist zumindest meine Auffassung der Inhalte.

  • je nach Bundesland & Betriebsgröße geht es mit Zuschüssen los ab 9000 €. Das Antragsformular ist relativ einfach gehalten mit anzuklickenden Fußnoten


    Länder im Überblick mit Links


    https://www.gruenderlexikon.de…er-im-ueberblick-84233716


    Haufe Lexware schreibt hier ebenso, daß das auch als Einnahme versteuert werden muß. Im Kontenrahmen SKR 03 dann 2743 an sonstige betriebliche Erträge


    Nebengewerbe ist ausgeschlossen, es soll dann "hauptberuflich" erfolgen, was auch mit dem Häkchen angeklickt werden muß ebenso wie ein Hinweis auf § 274 STGB zu "Subventionsbetrug"

  • heute gab es ein sehr informatives Webinar von der ISDV zum thema.

    sie haben wegen der großen resonanz angeküdigt, nächste woche wieder ein Info Webinar zu machen.

    wenn es euch betrifft, solltet ihr euch das wirklich reinziehen!


    hier mal ein link mit den gesammelten informationen:

    https://www.isdv.net/corona_hilfen.html


    leute, diesen verein müsst ihr unterstützen !!

    ich bin dort auch seit jahren mitglied, obwohl ich gar nicht mehr selbsttändig bin. das was die für euch machen ist absolut förderungswürdig!

    mit kollegialen Grüßen
    Wolfgang

    Einmal editiert, zuletzt von wora ()

  • Mir wurde vom Steuerberater erklärt (und diese Erklärung deckt sich mit der Aussage des Steuerberaters eines Bekannten), dass die Hilfe von 9000 Euro einfach in der ESt-Erklärung mit angegeben wird, fertig. Grundsätzlich muss eine der vier Bedingungen vorliegen (bei mir sind mindestens 2 erfüllt: Stornierungen von ALLEN 29 Veranstaltungen von Mitte März bis Ende Juni, somit auch mindestens Halbierung der Umsätze -> praktisch keine Einnahme).

    Es spielt keine Rolle, ob EK vorhanden oder nicht. Ebenso muss nicht nachgewiesen werden, wozu die 9000 Euro verwendet werden. Meine laufenden Fix- Betriebskosten belaufen sich nur auf Transporterleasing und Versicherungen. Halle, Equipment etc. ist Eigentum. Kurz zur Erklärung. Ich bin Veranstaltungsmeister in meinem kleinen Ein-Mann-Betrieb seit über 25 Jahren (und - von Corona abgesehen - sehr zufrieden damit)

    Modenschauen, Industrie, Event + Gala

  • Zitat

    Spahn: "Partys und Volksfeste als letztes wieder möglich"


    "Was als letztes wieder möglich ist, ist im Zweifel die Party und das Volksfest, weil hier das Ansteckungsrisiko am größten ist."



    Da kann man ahnen wo der Hase hin läuft...

  • wer die zeichen der zeit aufmerksam liest, der kann sich selbst zusammenreimen, dass veranstaltungen als allerletztes wieder zugelassen werden.

    vor allem die größeren. wir werden diesen sommer mit höchster wahrscheinlichkeit keine openairs erleben.

    das ist absolut logisch - und sollte mittlerweile echt keinen mehr vom hocker hauen.


    und wenn sich an der grundsätzlichen sachlage trotzdem, aus irgendwelchen überraschenden gründen, irgend etwas zum positiven ändern sollte, dann freuen wir uns natürlich alle darüber!

    mit kollegialen Grüßen
    Wolfgang

  • Es ist ja noch lange nicht vorbei... Man wird soziale Kontakte wieder zulassen. Ein Grund das sich die Bevölkerung immunisieren kann. Dadurch wird es eine zweite und dritte Welle geben und mit Pech sogar eine vierte... Wenn der Virus mutiert, darüber wollen wir nicht nachdenken.


    Ich gebe eine Wette ab... Bis ende des Jahres wird es keine Events geben und auch die Weinachsmärkte werden wohl ausfallen...


    Wer hält so lange durch mit 0€ Umsatz ?