COVID-19 (Corona) - Abgesagte Veranstaltungen / Messen - wie finanziell mit umgehen?

  • also als ich noch 100% selbständig war, habe ich meine kultur-rechnungen in aller regel direkt an die künstler gestellt. in seltenen fällen auch direkt an den veranstalter. da diese im moment nicht arbeiten können, wäre die argumentation also sehr einfach.


    bei meinem anderen standbein, der konferenztechnik, habe ich die rechnungen an die firmen gestellt, die mich gebucht haben. in der regel waren das die installierenden firmen. in seltenen fällen wurde ich auch direkt von firmen, die konfernezräume betrieben haben, gebucht, um ihre technik in schuss zu halten. da würde es jetzt natürlich schwieriger aussehen - aber diese firmen haben auch keinen lockdown und arbeiten weiter. so werde ich da demnächst auch wieder einen auftrag abarbeiten. hier hätte ich also keinen verlust zu vermelden, vermutlich könnte ich mich also über wasser halten.

    diese zweigleisige arbeitsweise hat mir schon in manchen jahren sprichwörtlich den arsch gerettet.


    wohin sendet ihr denn eure rechnungen, wenn ihr da so große probleme seht?

    mit kollegialen Grüßen
    Wolfgang

  • wohin sendet ihr denn eure rechnungen, wenn ihr da so große probleme seht?

    Nachdem die Veranstaltungswirtschaft im Gesamtkontext gerade über 130 Milliarden Umsatz diskutiert, wird der allergrößte Großteil der Rechnungen nix mit dem Idealfall der direkten Bezahlung durch den Künstler zu tun haben...


    Vermutlich rechnen


    99,9% der Kollegen an Technikdienstleister oder Agenturen,

    (die dürfen ja den Laden offen halten, gibt halt je nach Ausrichtung gerade mehr oder weniger zu tun)

    0,099% direkt an eine gerade geschlossene Location
    (*siehe Kommentar unten)

    und 0,001% an den Künstler persönlich ab.
    (Der aber weiterhin Youtube-Videos posten, Gitarrenunterricht geben und Gema Gebühren kassieren darf - insofern je nach Auslegung ein "Berufsverbot" mit Fragezeichen. Im Fernsehen künstlert man ja auch weiter, nur halt mit Pappaufstellern im Publikum...)


    *Wer 80% oder mehr mit einer gerade geschlossenen Location macht sollte womöglich auch kurz in sich gehen ob er damit den Eindruck einer "Arbeitnehmerähnlichen Beschäftigung" erweckt, das könnte wiederum die DRV sehr freuen - zumindest falls ein Abgleich der Daten zwischen den Behörden erfolgt. Ein Schelm wer Böses dabei denkt.
    So ganz traue ich dem Frieden mit den vielgenannten "Soloselbständigen" noch nicht

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    Nächste Messe: PLASA Leeds am 14. und 15. Mai, Stand R-C10

    Einmal editiert, zuletzt von skyper ()

  • und 0,001% an den Künstler persönlich ab.
    (Der aber weiterhin Youtube-Videos posten, Gitarrenunterricht geben und Gema Gebühren kassieren darf - insofern je nach Auslegung ein "Berufsverbot" mit Fragezeichen.

    na ja, dem finanzamt sollte es aber doch zu erklären sein, das man als techniker kaum von den Gema gebühren profitiert, bzw. von youtube videos. schliesslich setzen wir ja vor allem die live-veranstaltungen um - und die sind eben gerade untersagt. also ich das für uns faktisch ein berufsverbot, für das wir überhaupt nix können.

    ebenso verhält es sich ja mit agenturen und und geschlossenen locations. wir können gerade nicht arbeiten, weil es keine liver-veranstaltungen geben drauf. das sollte doch wirklich einfach zu argumentieren sein - schliesslich sagen das Altmayer &co. seit tagen. auf deren aussagen kann man sich ja auch berufen.

    und die kollegen, die trotzdem weiter geld verdienen können, brauchen ja keine hilfen.

    mit kollegialen Grüßen
    Wolfgang

  • warum darf es keine Love Veranstaltungen geben? Du kannst Konzerte machen und diese streamen bis der Arzt kommt, von mir aus auch auf einer Bühne mit Licht und PA, nur eben ohne Zuschauer.


    ich bin da auch eher sehr sehr skeptisch, hoffe aber auf die gute Arbeit der Alarmstufe rot Leute, ohne zu vergessen wer an der anderen Seite des Tisches sitzt.


    skyper : der Hinweis mit der DRV ist ein guter!

    Privater Account mit meiner persönlichen Meinung.

    Sollte es ein Problem mit meiner Neutralität zu einem Thema geben mache ich das im Beitrag kenntlich. :thumbup:

    http://www.noon.ruhr


    Application Support Engineer - HK Audio

  • Bei der Gelegenheit: hat eigentlich schon jemand die Abrechnungsaufforderung über ggfs. zu viel erhaltene (und damit zurückzuzahlende) Soforthilfebeträge erhalten? Lt. BMF sollte die jedem Begünstigten bis spätestens Ende November per Mail zukommen - bislang tut sich da aber (auch im Bekanntenumfeld) überhaupt nichts.

    Bei mir auch überhaupt nichts. Hätte aber auch keinen Grund, was zurückzuzahlen. Die Abrechnung wäre einfach und würde im Soll landen.

  • wohin sendet ihr denn eure rechnungen, wenn ihr da so große probleme seht?

    Tatsächlich zu etwa 50% direkt an Künstler oder ihr Management. Das sind häufig auch langjährige Beziehungen. Die anderen 50% gehen an Veranstalter oder ähnliche Auftraggeber (die so genannte "Industrie-Mugge", die ich aber gar nicht so gern mache).

  • diese zweigleisige arbeitsweise hat mir schon in manchen jahren sprichwörtlich den arsch gerettet.

    Das geht uns teilweise auch so. Allerdings ist das zum sterben zu viel und zum leben zu wenig. Und problematisch ist's obendrein, weil ja derzeit in der Schrift noch diese magischen 80% Verdienstausfall durch den Lock Down geschrieben stehen. Geb's Gott, das da wirklich noch Änderungen erfolgen.

    Ich fordere eine Kennzeichnungspflicht für Ironie im Internet!

    _____________________
    PM2 Veranstaltungstechnik
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    Fax. 0371.5612536

  • Ein Fallbericht:

    Mit freundlichen Grüßen Tobias Zw.

  • Ein Fallbericht:

    Das lief/ läuft bei unserer Firmenkooperation ähnlich - ein (noch jüngerer) Geschäftsführer der GmbH, die u. a. das Lager und einen Teil des Inventars bewirtschaftet (und der sich bereits vorher ausführlich mit diesem Bereich auseinandergesetzt hatte) hat sofort zu Beginn des Dilemmas 'umgeswitched'; dank einer inzwischen hohen zweistelligen Zahl an durchgeführten Streaming- Veranstaltungen (vom Gottesdienst bis zur Aufsichtsratssitzung alles dabei) geht's der GmbH wirtschaftlich mittlerweile kaum schlechter als letztes Jahr um diese Zeit. Und indirekt hilft das natürlich auch den Beteiligten, deren Betätigungsfeld schon immer ein völlig anderes war und am Ende auch wieder sein wird. Keine ernsthaften Sorgen um Weiterbestehen von Personal, Lager, Werkstatt, Fahrzeugen, sonstiger 'Betriebsinfrastruktur' haben zu müssen ist schon mal viel wert.

    Wer sich allerdings erst jetzt mit dem Gedanken trägt umzusatteln könnte eventuell zu spät dran sein. Sofern tatsächlich im Frühjahr Massenimpfungen anlaufen rechne ich mit vielen, z. T. noch eher holprig und ungewöhnlich aufgezogenen Open Air Veranstaltungen aller möglicher Größenordnungen und einer Wiederaufnahme des Tournee- und Konzertbetriebes zur nächsten Herbstsaison.


    warum darf es keine live^^ Veranstaltungen geben? Du kannst Konzerte machen und diese streamen bis der Arzt kommt, von mir aus auch auf einer Bühne mit Licht und PA, nur eben ohne Zuschauer.

    Der Text des BMF führ als Beispiel eine Wäscherei an, die mehr als 80% ihres Umsatzes mit Dienstleistungen für Hotel- und Gastronomiebetriebe erzielt. Die 'darf' natürlich im November auch sonstige Wäsche waschen - da das aber nicht ihrem üblichen wirtschaftlichen Betätigungsfeld entspricht und wirtschaftlicher Betrieb mangels Kundschaft daher unrealistisch ist, ist sie antragsberechtigt. Und als Motivationshilfe, den Betrieb trotzdem aufrechtzuerhalten statt einfach Urlaub zu machen, darf sie sogar 25% ihres normalen Umsatzes anderweitig erzielen, ohne dass der dann später auf die 75% Ausfallentschädigung angerechnet wird.


    Und sind wir Tonler am Ende nicht auch so etwas wie eine Wäscherei? *finger


    (edit: Anfügung eines existenzphilosophischen Schlussgedankens)

    "Okay. Wir machen das mit den Fähnchen."

    Einmal editiert, zuletzt von billbo ()

  • Der Text des BMF führ als Beispiel eine Wäscherei an, die mehr als 80% ihres Umsatzes mit Dienstleistungen für Hotel- und Gastronomiebetriebe erzielt. Die 'darf' natürlich im November auch sonstige Wäsche waschen - da das aber nicht ihrem üblichen wirtschaftlichen Betätigungsfeld entspricht und wirtschaftlicher Betrieb mangels Kundschaft daher unrealistisch ist, ist sie antragsberechtigt. Und als Motivationshilfe, den Betrieb trotzdem aufrechtzuerhalten statt einfach Urlaub zu machen, darf sie sogar 25% ihres normalen Umsatzes anderweitig erzielen, ohne dass der dann später auf die 75% Ausfallentschädigung angerechnet wird.


    Und sind wir Tonler am Ende nicht auch so etwas wie eine Wäscherei? *finger


    (edit: Anfügung eines existenzphilosophischen Schlussgedankens)

    Und was macht die Wäscherei, wenn sie 70% ihres Umsatzes mit dem Waschen der Hotelwäsche und 30% mit dem Waschen von Stuhlhussen, einer Stuhlvermietung macht, die die geschlossenen Hotels normalerweise für Veranstaltungen mit Stühlen versorgt? Sie geht leer aus... denn die Stuhlvermietung muss ja nicht schließen.

  • Wer vorher sich weder mit Video, Kameras oder wenigstens Broadcastton beschäftigt hat, für den wird es natürlich schwierig.


    Die meißten Videotechniker die ich kenne haben wieder Vollauslastung und auch ich bin mittlerweile nur mit Streaming wieder bei min. 50% Auslastung.


    Da hilft es auf jeden Fall sowas wie R128 und IT im Allgemeinen schon vorher mal gemacht zu haben.


    An alle Tontechniker die im Moment zu Hause sitzen kann ich nur den Rat aussprechen:

    Sucht wer bei euch in der Gegend Livestreams anbietet. Das sind eher Filmfirmen die bisher die klassischen Werbefilme gemacht haben. Die brauchen jetzt auf einmal Tonleute die zwei Anstecker und nen Zuspieler mit halbwegs Pegel auf den Äther schicken.

    Die würde ich jetzt alle abtelefonieren, da ist Arbeit vorhanden. Von Interkom haben die meißten auch keine Ahnung, da kann man auch tätig werden.


    Zur persönlichen Weiterbildung würde ich empfehlen das Thema Loudness R128 mal anzugehen und sich mit allen Konferenzsystemen (Zoom, Teams, etc,) zu beschäftigen, bei den meißten Streams muss man solche Schalten mit einbinden, wer da fit ist kann im Moment auch arbeiten.


    Viel Glück!

  • Zur persönlichen Weiterbildung würde ich empfehlen das Thema Loudness R128 mal anzugehen

    Derzeit völlig überschätztes Thema. Wer nach Pegelanzeige und Gehör ordentlichen Radioton mischen kann und einen Multibandkompressor sinnvoll bedient bekommt das was im Netz gefordert wird problemlos hin. Immer dran denken auf welchen Endgeräten das landet; kaum jemand hört sich Streams und Videokonferenzen auf einer hochwertigen HiFi-Anlage oder gar Studiomonitoren an...

    Economics in eight words: "There ain't no such thing as free lunch."

  • Und was macht die Wäscherei, wenn sie 70% ihres Umsatzes mit dem Waschen der Hotelwäsche und 30% mit dem Waschen von Stuhlhussen, einer Stuhlvermietung macht, die die geschlossenen Hotels normalerweise für Veranstaltungen mit Stühlen versorgt? Sie geht leer aus... denn die Stuhlvermietung muss ja nicht schließen.

    Sie wird, sofern sie nicht einen unverhofften Großauftrag für das Waschen von Klinikwäsche an Land zieht, selbstverständlich die Entschädigung beantragen. Da sie, siehe noch einmal Text BMF, antragsberechtigt ist:

    Zitat

    Diejenigen Unternehmen, die zwar nicht direkt von einer staatlichen Schließungsanordnung betroffen sind, aber faktisch im November dennoch an der Ausübung ihres Gewerbes gehindert sind, sollen auch direkt antragsberechtig sein.

    Denn schließlich entfällt auch der Stuhlhussenauftrag aufgrund der staatlichen Schließungsanordnung.


    Wie über diesen Antrag entschieden wird, wird sich dann zeigen.

    "Okay. Wir machen das mit den Fähnchen."

  • Derzeit völlig überschätztes Thema. Wer nach Pegelanzeige und Gehör ordentlichen Radioton mischen kann und einen Multibandkompressor sinnvoll bedient bekommt das was im Netz gefordert wird problemlos hin. Immer dran denken auf welchen Endgeräten das landet; kaum jemand hört sich Streams und Videokonferenzen auf einer hochwertigen HiFi-Anlage oder gar Studiomonitoren an...

    Ich finde es viel einfacher nach Loudness zu mischen.

    Zugegeben fragt keiner meiner Kunden nach der Norm, aber wenn die Gainstruktur passt sind dann auch alle Einspieler etc. viel einfacher zu händeln.

    Ich pegel alle Einspieler nach R128 und muss dann gar nicht mehr nachregeln.

    Und mit R128 ist auf jeden Fall genügend Pegel vorhanden.

    Wenn ich mir so anschaue was andere so streamen scheint Pegel in der Tat das größte Thema zu sein...


    Aber will nicht abstreiten das es auch ohne Loudnessmessung möglich ist einen Sendefähigen Ton abzuliefern.


    Vorraussetzung ist natürlich immer eine konsistente Gainstruktur mit korrekter Anpassung beim Embedder.

  • Sie wird, sofern sie nicht einen unverhofften Großauftrag für das Waschen von Klinikwäsche an Land zieht, selbstverständlich die Entschädigung beantragen. Da sie, siehe noch einmal Text BMF, antragsberechtigt ist:

    Denn schließlich entfällt auch der Stuhlhussenauftrag aufgrund der staatlichen Schließungsanordnung.


    Wie über diesen Antrag entschieden wird, wird sich dann zeigen.

    Dann muss man aber auch den darauf folgenden Absatz mit berücksichtigen. Hier mal der Auszug vom Bundesfinanzministerium.


    Können auch Unternehmen, die nur indirekt von den Schließungsanordnungen betroffen sind, von den Hilfen profitieren?

    Ja. Diejenigen Unternehmen, die zwar nicht direkt von einer staatlichen Schließungsanordnung betroffen sind, aber faktisch im November dennoch an der Ausübung ihres Gewerbes gehindert sind, sollen auch direkt antragsberechtig sein.

    Dies gilt für alle Unternehmen, die regelmäßig 80 Prozent ihrer Umsätze mit direkt von den Schließungs-Maßnahmen betroffenen Unternehmen erzielen, zum Beispiel eine Wäscherei, die vorwiegend für Hotels arbeitet, die von der Schließungsanordnung direkt betroffen sind.


    Und der zweite Absatz schließt dann wiederum aus, dass die Wäscherei antragsberechtigt ist.

  • Und der zweite Absatz schließt dann wiederum aus, dass die Wäscherei antragsberechtigt ist.

    ...afaik dürfte sogar der erste Absatz schon für die Wäscherei unschön sein, denn die Hotels müssen nicht schliessen - sie dürfen nur keine touristischen Übernachtungen mehr durchführen...

    Nun dürften die allermeisten gewerblichen/familiären Übernachtungen zwar auch wegfallen - das ist aber nicht das Thema.

    Ebensowenig, ob die Wäscherei nicht eh Langzeitverträge mit den Hotels eingegangen ist und es sie demnach nicht primär interessiert, ob die Hotels Dreckwäsche haben.


    Nicht jedes Beispiel, das das BMF veröffentlicht, macht auf den 2. Blick wirklich Sinn...!

    ...hauptberuflicher Sarkastiker.

    Einmal editiert, zuletzt von treibsand ()

  • Und der zweite Absatz schließt dann wiederum aus, dass die Wäscherei antragsberechtigt ist.

    Nö - denn auch der Umsatzanteil über den Stuhlvermieter ist direkt von den Schließungsmaßnahmen betroffen. Auch wenn der deshalb vielleicht nicht gleich selbst schließen muss.


    Aber über derlei Spitzfindigkeiten zu befinden überlasse ich im Zweifel entspannt dem zuständigen Sachbearbeiter. Und gehe dabei davon aus, dass der einen Umsatzrückgang von insgesamt 100% im Vergleich zum Vorjahresmonat dabei als ausreichend plausibel wertet.

    Warten wir also in Ruhe das entsprechende Antragsformular ab.

    "Okay. Wir machen das mit den Fähnchen."

  • Nö - denn auch der Umsatzanteil über den Stuhlvermieter ist direkt von den Schließungsmaßnahmen betroffen. Auch wenn der deshalb vielleicht nicht gleich selbst schließen muss.

    Und genau um diese kleine Formulierung geht es mir.

    Um mal ein Beispiel zu bringen:

    Freelancer schreibt 60% seiner Rechnungen an andere Vermietbuden.

    Venue/ Veranstaler => direkt betroffen

    Vermietbude xy => indirekt betroffen, weil schreibt 80% seiner Rechnungen an Venues oder Veranstalter.

    der Freelancer schreibt aber nur 40% an Theater, Kino oder was auch immer. Die restlichen 60% seiner Rechnungen schreibt er aber nur an selbst indirekt betroffene. Dann ist der Freelancer raus.


    Also entweder ist die Formulierung unglücklich gewählt oder aber es soll genau diese Abgrenzung geben, damit das ganze nicht ausufert.

    Wenn es heißen würde, "als betroffen gelten alle Firmen, die in den von den Schließungen betroffenen Branchen regelmäßig 80% ihres Umsatzes generieren", würde ich das ganze sehr viel entspannter sehen ;).


    Aber da hilft wohl wirklich nur erstmal abwarten, was da noch so passiert.

  • Nicht jeder Kram, den das BMF veröffentlicht, macht auf den 2. Blick wirklich Sinn...!

    Aber da sie's nun mal genau so veröffentlicht haben erlaube ich mir als Nicht-Jurist, den Begriff 'faktische Verhinderung meiner Gewerbeausübung' genau so zu verstehen, wie er a) dort steht, und b) sich dies tatsächlich auf die Ausübung meines Gewerbes auswirkt.

    "Okay. Wir machen das mit den Fähnchen."