COVID-19 (Corona) - Abgesagte Veranstaltungen / Messen - wie finanziell mit umgehen?

  • warum darf es keine Live Veranstaltungen geben? Du kannst Konzerte machen und diese streamen bis der Arzt kommt, von mir aus auch auf einer Bühne mit Licht und PA, nur eben ohne Zuschauer.


    ich bin da auch eher sehr sehr skeptisch, hoffe aber auf die gute Arbeit der Alarmstufe rot Leute, ohne zu vergessen wer an der anderen Seite des Tisches sitzt.


    skyper : der Hinweis mit der DRV ist ein guter!

    Aber das geht leider auch nur mit Profimusikers, alle die ihre Musik nur nebenbei machen und nicht ihre Hauptkohle damit verdienen dürfen weder proben, noch streamen. Das wurde uns auch schon von unserer Stadt so bestätigt. Die einzigen die gerade streamen können sind Solokünstler, alles andere ist wohl verboten

  • Aber das geht leider auch nur mit Profimusikers, alle die ihre Musik nur nebenbei machen und nicht ihre Hauptkohle damit verdienen dürfen weder proben, noch streamen. Das wurde uns auch schon von unserer Stadt so bestätigt. Die einzigen die gerade streamen können sind Solokünstler, alles andere ist wohl verboten

    na wer das als Hobby macht braucht auch keine finanziellen Hilfen vom Staat ;)

    Oder anders gesagt: wer keine Steuern zahlt kriegt auch ke8ne zurück ?

    Privater Account mit meiner persönlichen Meinung.

    Sollte es ein Problem mit meiner Neutralität zu einem Thema geben mache ich das im Beitrag kenntlich. :thumbup:

    http://www.noon.ruhr


    Application Support Engineer - HK Audio

  • Im Wortlaut ändert sich voraussichtlich noch etwas: von "indirekt Betroffenen" zu "mittelbar Betroffenen", was spitzfindig klingt, aber durchaus bessere Einbindung z.B. von Beschallungsfirmen und Tontechnikern erlaubt.

    Jetzt sieht das ganze ja schon wesentlich besser aus.

    Genau diese Präzisierung wurde jetzt vorgenommen, und die Wäscherei als Beispiel musste der üblichen Praxis in der Veranstaltungsbranche weichen. Zitat BMF:

    Zitat

    Antragsberechtigt sind auch Unternehmen, die regelmäßig 80 Prozent ihrer Umsätze durch Lieferungen und Leistungen im Auftrag direkt von den Maßnahmen betroffener Unternehmen über Dritte (zum Beispiel Veranstaltungsagenturen) erzielen.

    So pervers das auch erscheinen mag: der offizielle Lockdown darf jetzt gerne noch länger dauern. Denn meine Kundschaft kann und wird (flächendeckend!) in den nächsten Monaten (noch) keine Tourneen und Konzerte durchführen, da das wirtschaftlich ganz einfach nicht machbar ist; ganz egal ob Lockdown oder 'nur' strenge Hygienerichtlinien. Aber der Unterschied zwischen 1000 Euro Überbrückungshilfe und 75% Umsatzausfallentschädigung kann durchaus gewaltig sein.


    Die angekündigten 'nennenswerten Hilfen'

    für die kommenden 6 Monate (max. 5000 Euro insgesamt, sofern ich das richtig verstehe) sehe ich dagegen eher als freundlichen Symbolismus, denn das reicht gerade mal für die Krankenversicherung. Besser als nichts - aber jeder Festangestellte in Kurzarbeit steht damit immer noch deutlich(!) besser da. Ist jedoch immerhin ein Hinweis darauf, dass meine persönliche Einschätzung zum weiteren Verlauf (harter Winter > Beginn der Impfungen > allmähliche Entspannung zum Sommer hin > so etwas wie Normalisierung unter Vorbehalt im Herbst) nicht so weit von dem entfernt liegt, wovon derzeit auch die politischen Entscheidungsträger ausgehen.

    Bleibt zu hoffen, dass sich die klitzekleine einjährige Einkommenslücke bis dahin durch den einen oder anderen Alternativauftrag zumindest ansatzweise etwas auffüllen lässt. Auch wenn Videokabel aufwickeln nach Streamingkonferenzen jetzt nicht unbedingt zu den erfüllendsten beruflichen Tätigkeiten zählen mag. ^^

    "Okay. Wir machen das mit den Fähnchen."

  • na wer das als Hobby macht braucht auch keine finanziellen Hilfen vom Staat ;)

    Oder anders gesagt: wer keine Steuern zahlt kriegt auch ke8ne zurück ?


    Mag sein. Aber wer es im Nebenerwerb macht und sogar dafür vergleichsweise viele Steuern zahlt (inkl. Gewerbesteuer!) bekommt (bisher) auch nix. Und das ist eigentlich eine Ungleichbehandlung mit den hauptberuflichen Betrieben, bei denen zum Beispiel auch die Kosten für Lager, LKWs, Versicherungen usw... nennenswert erstattet werden. Diese Kosten hat man auch als Nebenerwerbler, wenn man eine nennenswerte Größe hat. Den fiktiven Unternehmerlohn (hier in NRW 1000 Euro) können die von mir aus behalten bei den Nebenerwerblern, aber alle Kosten für Halle, LKWs, Sprinter, Versicherungen usw... seit Ende März aus Rücklagen ist echt übel und aufgrund des Kundenkreises und Betätigungsfeldes ist auch dafür noch kein Ende in Sicht...
    Was würde ich machen, wenn ich keine Rücklagen hätte?


    Vielleicht klappt es ja mit der Novemberhilfe, das wäre zumindest ein Lichtblick...

    Bisher habe ich noch keine Einschränkung auf Haupterwerb gefunden und vom Kundenkreis her passt das bei uns (überwiegend Festivals, Stadtfeste, Partys und Konzerte in Stadthallen usw... alles verboten!). Kunden sind Agenturen und Kommunen, sollte auch passen.


    Dryhire könnte ein Thema werden. Evtl. muss ich mir mal überlegen wie ich nachweisen kann, dass unser dryhire-Material zu 80% auf Festivals o.ä. gegangen ist und nicht zu Betriebsversammlungen...


    Wer denkt sich solche Regelungen aus?

  • aber alle Kosten für Halle, LKWs, Sprinter,

    Hast du deine Fahrzeuge abgemeldet?

    Bei den großen Nightlinerfirmen stehen zur Zeit hunderte abgemeldete Luxusbusse auf der Wiese (so jedenfalls vor ein paar Monaten, wie's da jetzt genau aussieht weiß ich mangels aktueller Kontakte nicht); anders als bei den Truckingfirmen kann man da ja nicht mal eben auf Kartoffeltransport umsatteln. Und jeder einzelne davon produziert alleine durch Rumstehen jeden Monat einen fünfstelligen Buchverlust. Abschreibungen sind ja bislang von keinem Hilfspaket abgedeckt.

    Angesichts solcher Zahlen kommen einem die eigenen wirtschaftlichen Probleme dann fast schon niedlich vor...

    "Okay. Wir machen das mit den Fähnchen."

  • so sieht´s aus.

    ein nebenerwerb ist ja eine zusätzliche verdienstquelle, wofür man zusätzlich zum normalen broterwerb und vor allem freiwillig arbeit leistet. in der regel macht man es freiwillig, um entweder seinem hobby nachzugehen, oder um mehr geld in der tasche zu haben. im idealfall kombiniert man damit beides.

    es wäre gegenüber den anderen bürgern unfair, die bürgergemeinschaft (=staat) dafür bezahlen zu lassen, dass man das hobby nicht weiter ausführen kann. so sehe ich das jedenfalls.

    mit kollegialen Grüßen
    Wolfgang

  • wora Das sehe ich anders. Ich arbeite ähnlich wie du in einer stadtnahen Veranstaltungsstätte, aber nur halbtags. Den "anderen halben Tag" habe ich genutzt um weiter als freier Techniker für verschiedene Auftraggeber zu arbeiten. Das hat bis zur Krise ganz gut hingehauen. Seit März wird aber mein Polster, welches ich mir aufgebaut hatte immer weniger, da der Halbtagsjob nicht ganz reicht um die Lebenshaltungskosten (Miete in einer sehr teuren Großstadt) zu zahlen. Dennoch habe ich, da ich ja noch verdient habe noch keine staatliche Hilfe für mich in Anspruch genommen. Aber Hobby ist das bei mir nicht, sondern ist schon ein wichtiger Teil meines Einkommens.

  • wenn der nebenerwerb, wie in deinem falle, dazu da ist, den grunderwerb zu sichern, dann sollte das finanzamt das auch entsprechend bewerten. und in diesen fällen wäre es selbstverständlich OK, wenn es unterstützung gäbe.

    allerdings müsste das dann von fall zu fall geprüft werden, und da fehlen sehr wahrscheinlich die sachbearbeiter, um das zeitnah hinzubekommen.

    schwierige zeiten.

    mit kollegialen Grüßen
    Wolfgang

  • Meine Sicht der Dinge bei aktuellem Stand dessen, was man auf der BMWi Seite lesen kann...


    Die am 28.10.2020 in der Videokonferenz der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder beschlossenen Maßnahmen - insbesondere die Punkte 5-7 schränken die Durchführbarkeit von Veranstaltungen im Allgemeinen ein.

    5. Institutionen und Einrichtungen, die der Freizeitgestaltung zuzuordnen sind, werden geschlossen. Dazu gehören

    1. Theater, Opern, Konzerth user, und hnliche Einrichtungen,
    2. Messen, Kinos, Freizeitparks und Anbieter von Freizeitaktivit ten (drinnen und

      draußen), Spielhallen, Spielbanken, Wettannahmestellen und hnliche

      Einrichtungen,

    3. Prostitutionsst tten, Bordelle und hnliche Einrichtungen,
    4. der Freizeit- und Amateursportbetrieb mit Ausnahme des Individualsports

      allein, zu zweit oder mit dem eignen Hausstand auf und in allen ffentlichen

      und privaten Sportanlagen,

    5. Schwimm- und Spaßb der, Saunen und Thermen,
    6. Fitnessstudios und hnliche Einrichtungen.

    6. Veranstaltungen, die der Unterhaltung dienen, werden untersagt. Profisportveranstaltungen können nur ohne Zuschauer stattfinden.

    7. Gastronomiebetriebe sowie Bars, Clubs, Diskotheken, Kneipen und hnliche Einrichtungen werden geschlossen. Davon ausgenommen ist die Lieferung und Abholung mitnahmefähiger Speisen für den Verzehr zu Hause sowie der Betrieb von Kantinen.

    Darüberhinaus sind grundsätzlich Menschenansammlungen aus mehr als 2 Hausständen und über 10 Personen in der Öffentlichkeit untersagt.


    1. Der Aufenthalt in der Öffentlichkeit ist daher ab sofort nur mit den Angehörigen des eigenen und eines weiteren Hausstandes jedoch in jedem Falle maximal mit 10 Personen gestattet. Dies gilt verbindlich und Verstöße gegen diese Kontaktbeschränkungen werden entsprechend von den Ordnungsbehörden sanktioniert. Darüber hinausgehende Gruppen feiernder Menschen auf öffentlichen Plätzen, in Wohnungen sowie privaten Einrichtungen sind angesichts der ernsten Lage in unserem Land inakzeptabel. Bund und Länder wirken bei den verstärkten Kontrollen zusammen.


    Das führt in der Praxis dazu, dass auch Veranstaltungen, die NICHT der Unterhaltung dienen nicht stattfinden können. (Die Veranstaltungsstätten sind geschlossen und in der Öffentlichkeit dürfen nicht mehr als 10 Personen aus maximal 2 Hausständen zusammenkommen)



    Trotzdem wird immer noch der allergrößte Teil der Veranstaltungswirtschaft aufgrund der Formulierungen von der Novemberhilfe ausgeschlossen, weil bei den „DIREKT betroffenen Unternehmen“ immer noch nur von den Unternehmen gesprochen wird, die von den „Schließungsmaßnahmen“ betroffen sind.



    Die Meisten Unternehmen der Veranstaltungswirtschaft müssen aber nicht schließen. Es finden lediglich keine Veranstaltungen mehr statt und deshalb werden keine Umsätze mehr generiert.


    Bliebe also allenfalls der Zugang zu den Hilfen als indirekt bzw mittelbar betroffenes Unternehmen.


    "Mittelbar indirekt betroffene Unternehmen: Neben den direkt Betroffenen sind indirekt Betroffene antragsberechtigt, wenn sie regelmäßig 80 Prozent ihrer Umsätze mit direkt von den Schließungs-Maßnahmen betroffenen Unternehmen erzielen.

    Darüber hinaus sind auch Unternehmen antragsberechtigt, die regelmäßig 80 Prozent ihrer Umsätze durch Lieferung und Leistungen im Auftrag von Unternehmen, die direkt von den Maßnahmen betroffen sind, über Dritte erzielen. So wird auch Unternehmen geholfen, die mittelbar für ein Unternehmen arbeiten, das direkt von den Schließungs-Anordnungen betroffen ist. Das hilft zum Beispiel vielen Unternehmen und Selbständigen aus der Kultur- und Veranstaltungswirtschaft wie Tontechniker*innen, Bühnenbauer*innen und Beleuchter*innen. Diese Unternehmen und Selbständigen müssen zweifelsfrei nachweisen, dass sie wegen der Schließungsverordnungen vom 28. Oktober 2020 einen Umsatzeinbruch von mehr als 80 Prozent erleiden.“


    Diese Bedingungen sind aber -wörtlich genommen- völlig praxisfremd und schließen den größten Teil der von großen Umsatzeinbußen betroffenen Unternehmen aus.

    Die 80% Lieferungen und Leistungen IM AUFTRAG von betroffenen Unternehmen - auch über Dritte - werden REGELMÄSSIG (über welchen Zeitraum überhaupt?) von einem Veranstaltungsdienstleister NIEMALS erreicht und schon garnicht nachgewiesen werden können.
    Es ist doch so, dass die Veranstaltungsstätten selbst im Auftrag der Auftraggeber (Veranstalter) bzw der Auftraggeber der Auftraggeber arbeiten.
    Es gibt doch fast gar keine Eigenveranstaltungen von Veranstaltungsstätten.
    Das sind doch lediglich Theater, Varietés, Musicals. Und die müssten eigentlich ihre Techniker fest anstellen, weil es sich bei einer 80%igen Geschäftsbeziehung zweifelsfrei um Scheinselbstständigkeit handelt.
    Mal ganz abgesehen vom Datenschutz. Meine Auftraggeber werden mir sicherlich nicht erzählen, welche Umsätze sie ihrerseits mit welchen Auftraggebern machen.
    Außerdem finden ganz große Teile des Sommerumsatzes im Freien und damit eben nicht in irgendwelchen Veranstaltungsstätten statt. Und dann gibt es ja auch noch Firmenkunden, deren Betriebsversammlungen in Werkhallen stattfinden und die selbst ihren Geschäftsbetrieb nicht einstellen müssen - also NICHT BETROFFEN sind, weil Autos bauen und Software programmieren eben nicht verboten sind. Trotzdem finden auch dort KEINE Veranstaltungen mehr statt.



    Es wäre ja nichtmal zu schaffen 80% der Umsätze IN den betroffenen Betrieben nachzuweisen. In deren AUFTRAG schon dreimal nicht.

    Es muss daher bei den Bedingungen für direkt betroffene Betriebe eine Formulierung geschaffen werden, die von Beschränkungen und Schließungsmaßnahmen im Zusammenhang mit den o.g. Maßnahmen spricht und gerne einen nachweislichen Umsatzeinbruch von 80% und mehr verlangt. Das würde der Branche tatsächlich in der Breite helfen.
    Alles Andere nicht und das muss dann auch so öffentlich kommuniziert und verstanden werden.

  • so sieht´s aus.

    ein nebenerwerb ist ja eine zusätzliche verdienstquelle, wofür man zusätzlich zum normalen broterwerb und vor allem freiwillig arbeit leistet. in der regel macht man es freiwillig, um entweder seinem hobby nachzugehen, oder um mehr geld in der tasche zu haben. im idealfall kombiniert man damit beides.

    es wäre gegenüber den anderen bürgern unfair, die bürgergemeinschaft (=staat) dafür bezahlen zu lassen, dass man das hobby nicht weiter ausführen kann. so sehe ich das jedenfalls.

    Das sehe ich nicht unbedingt so. Die Soforthilfe und das Überbrückungsgeld zahlt ausschließlich die betrieblichen Fixkosten, und kein Geld für die privaten Kosten. Auch wenn dies inzwischen ein alter Hut ist, so muss man das immer wieder gedanklich differenzieren.

    Die betrieblich Kosten sind für beide Firmenformen (nebenberuflich/hauptberuflich) gleich. In beiden Firmen können Kosten für Lagermiete, Finanzierung, Versicherung etc. entstehen. Auch bei nebenberuflichen Firmen kann dies eine deutlich 4-stellige Summe im Monat seien. Darum ist es nicht ganz verständlich, dass die private Lebenssituation darauf Einfluss hat.


    Vielleicht wäre es fair, wenn den Nebenberuflern nach der Berechnung der Fördersumme ein fixer oder prozentualer Eigenanteil abgezogen wird, den sie dann aus ihrem Hauptberuf bezahlen müssen.


    Um die ganz kleinen Nebeberufler, die das fast nur als Hobby machen, nur 3 Boxen und 5 Lampen im Keller stehen haben, und eh kaum Streuern bezahlen, müssen wir uns keine Gedanken machen. Da entstehen fast keine förderfähigen Fixkosten.


    Fördergeld, wie z.B. die NRW+ Hilfe (Geld für privaten Lebensunterhalt) darf den Nebenberuflern natürlich nicht zukommen.


    In meinem persönlichem Umfeld gibt es nebenberufliche Jungs mit 400m² Lager, geleasten französischen braunen Kisten, halbwegs neuer LKW etc. Da gibt es bestimmt größere Sorgen als bei so mancher 1-Mann Haupterwerbsvermietungsfirma.

  • ich bin da sehr skeptisch, ob die bürgergemeinschaft wirklich jedes unternehmerische risiko abdecken will - und kann

    im beispiel von Schrumpeln, wo der nebenerwerb zum guten teil die lebenshaltung decken muss, ist eine förderung sicher gut begründbar. ansonsten wird das aber sicher schwierig, kleine firmen haben eben nicht den stand der lufthansa.

    na ja, wir werden sehen, wie es sich entwickelt. ich drücke jedenfalls allen den daumen, dass sie einigermaßen heil aus der krise kommen.

    mit kollegialen Grüßen
    Wolfgang

  • ich bin da sehr skeptisch, ob die bürgergemeinschaft wirklich jedes unternehmerische risiko abdecken will - und kann

    Das befürchte ich auch. Bislang sind wir eh kaum von der Öffentlichkeit oder der Politik war genommen worden. Das mit der Politik hast sich ja zum Glück etwas geändert (nach 8 Monaten).

    Da wird es bestimmt schwer zu vermittel seinen, dass ein Nebenberufler deutlich mehr laufende Kosten haben kann, als ein Fliesenleger mit Azubi, der von zu Hause aus der Garage arbeiten kann.

    mfG


    Uwe