COVID-19 (Corona) - Abgesagte Veranstaltungen / Messen - wie finanziell mit umgehen?

  • Israel:

    Nach bisherigem Vorhaben der Regierung sollen Geimpfte in Israel mit einem "grünen Pass" Vorteile erhalten. Sie können etwa eine Quarantänepflicht umgehen sowie öffentliche Veranstaltungen und Restaurants besuchen. Der Ausweis soll vermutlich zwei Wochen nach der zweiten Impfdosis erhältlich sein.

  • Naja, solche Ideen werden hierzulande ja auch ab und an kolportiert. Als Veranstalter sehe ich das kritisch, denn ich könnte sowas gar nicht sinnvoll kontrollieren (und bin auch klar der Meinung, daß Veranstalter das gar nicht dürfen sollten).

  • Einsichtnahme in Patientendaten kannst Du m.E. auch qua Hausrecht nicht einfach verlangen, wenn Du eine öffentliche Veranstaltung betreibst. Da gabs wohl auch schon Gerichtsurteile gegen Läden, die am Eingang Fieber messen wollten.

  • Der Türsteher vor der Disko sagt: Du kommst hier nicht rein. Was dann?

    Dann geht man zum Rechtsanwalt und verklagt den Laden auf Schmerzensgeld wegen Diskriminierung.


    Alternativ wenn er sagt "zeig mir Deinen Impfpaß oder Du kommst hier nicht rein" erstattet man Strafanzeige wegen versuchter Nötigung.

  • Solange der Türsteher da nicht eine def. diskriminierende Äußerung getan hat wg. z.B. Hautfarbe, Geschlecht, Religion, ... wird Dir das nichts bringen.


    Hausrecht ist Hausrecht, er kann auch verlangen, daß alle, die rein wollen einen Handstand machen - und wer's nicht hinkriegt hat halt Pech gehabbt.

  • Dann geht man zum Rechtsanwalt und verklagt den Laden auf Schmerzensgeld wegen Diskriminierung.


    Alternativ wenn er sagt "zeig mir Deinen Impfpaß oder Du kommst hier nicht rein" erstattet man Strafanzeige wegen versuchter Nötigung.

    Entschuldigung, aber das ist einfach Unfug. Bitte nicht mit juristisch klar definierten Begriffen um Dich werfen, wenn sie einfach nicht zutreffen.


    Mit tatbestandlichen Grüßen ;) Tobias Zw.

  • Dann geht man zum Rechtsanwalt und verklagt den Laden auf Schmerzensgeld wegen Diskriminierung.

    Zitat von Wikipedia ff.

    Nach dem deutschen § 3 Abs. 2 AGG gilt als mittelbare Diskriminierung,

    „wenn dem Anschein nach neutrale Vorschriften, Kriterien oder Verfahren Personen gegenüber anderen Personen in besonderer Weise benachteiligen (im Sinne des § 1 AGG), es sei denn, die betreffenden Vorschriften, Kriterien oder Verfahren sind durch ein rechtmäßiges Ziel sachlich gerechtfertigt.“

    Im Unterschied zu einer unmittelbaren Diskriminierung bedarf es demnach bei der mittelbaren Diskriminierung nicht eines offenen, zielgerichteten oder willkürlichen Verhaltens. Es reicht aus, dass die festgestellte Benachteiligung nicht sachlich gerechtfertigt ist.

    Da brauchst du einen guten Anwalt für. Oder vielmehr: einen schlechten, der es trotzdem versucht...

    Rechtmäßiges Ziel wäre der Infektionsschutz des Publikums - für den der Veranstalter im Sinne des Publikumsschutzes wohl zuständig sein könnte.


    Und wenn du mal versucht hast, jemanden auf Diskriminierung zu verklagen, dann weisst du, daß das oft nicht so einfach ist, wie man denkt...!

    ...hauptberuflicher Sarkastiker.

  • Dann geht man zum Rechtsanwalt und verklagt den Laden auf Schmerzensgeld wegen Diskriminierung.


    Alternativ wenn er sagt "zeig mir Deinen Impfpaß oder Du kommst hier nicht rein" erstattet man Strafanzeige wegen versuchter Nötigung.

    Vor allem darf man auch die Frage beantworten, warum das Interesse sich nicht impfen zu lassen und gleichzeitig eine Veranstaltung zu besuchen höher wiegen sollte, als das Interesse der Besucher, vor Ort keinen unnötigen Infektionsrisiken ausgesetzt zu sein. Eine doppelte Portion Eigeninteresse hat also mehr Gewicht als das Gemeinwohl? Und dann ist das diskriminierend? Weil diese Person konsequent auf Grund unveränderbarer äußerlicher Umstände benachteiligt wird?

  • Vor allem darf man auch die Frage beantworten, warum das Interesse sich nicht impfen zu lassen und gleichzeitig eine Veranstaltung zu besuchen höher wiegen sollte, als das Interesse der Besucher, vor Ort keinen unnötigen Infektionsrisiken ausgesetzt zu sein. Eine doppelte Portion Eigeninteresse hat also mehr Gewicht als das Gemeinwohl? Und dann ist das diskriminierend? Weil diese Person konsequent auf Grund unveränderbarer äußerlicher Umstände benachteiligt wird?


    Weil es vielleicht Gründe gibt sich nicht impfen zulassen. Zumal es auch nicht gewollt ist alle zu impfen. So lange keine Gesetzliche Pflicht hierfür besteht kann man auch niemand ausschließen. Für dies Pflicht gibt hohe Hürden...

  • Ob das juristisch zulässig oder nicht - keine Ahnung.

    Allerdings zeigt die Disukussion, dass ein gewisser Anteil dies so erachtet.

    Dieser Anteil ist auch gewillt es zu akzeptieren, dass augenscheinlich andere wegen einer anderen Ansicht ausgegrenzt werden. Wo man diese Grenze zieht sei mal dahin gestellt.


    Fakt ist, dass es hieß: Keine Impfpflicht, auch nicht durch die Hintertüre.

    Fakt ist, dass einige skeptisch sind, was die Impfmaßnahme angeht.

    Daraus folgt, dass einige sich nicht impfen lassen. Es besteht ja keine Pflicht.

    Daraus folgt der obigen Überlegung nach, dass diese Personen andere Gefährden und es deswegen wohl geboten ist diese auszugrenzen. Ob nun auf privat/gewerblicher Ebene oder auf Verordnungseben (was anderes gibt es hier anscheinend ja nicht mehr).


    Die Geschichte zeigt, wie zuverlässig gerade Politiker in ihren Aussagen sind: Nein, niemand will hier eine Mauer bauen.

    Ja, die VA-Branche und auch alle anderen bekommen gerecht verteilte Überbrückungshilfen. Frage: Wer hat bisher beantragt und ist schon etwas angekommen? In den Medien wird dazu ja nicht viel informiert, nicht in dem Maße wie über andere Zahlen.


    Naja, ich liege hier bestimmt falsch und es bedarf keines Nachdenkens. Wir werden sehen.... Die machen das schon alles richtig. Ich als Lemming watschel mal brav der Herde hinterher.


    Noch vor einem Jahr hätte wohl so ziemlich jeder Bundesbürger widersprochen, wenn man die These aufgestellt hätte, dass die Grundrechte massiv eingeschränkte werden und die Regierung aufgrund von Verordnungen und Allgemeinverfügungen eigenmächtig bestimmt.


    Bitte entschuldigt, aber ich sehe die Entwicklung, so wie sie bisher stattgefunden hat, als sehr kritisch und es darf in einer Demokratie (leben wir noch in solch einer?) nein, muss hinterfragt werden, ob gewisse Dinge notwendig sind und so umgesetzt werden sollen.


    Zum Paradigma des Türstehers. Es interessiert mich zunächst nicht wirklich, ob ich in die Disse reinkomme oder ob dem Türsteher meine Nase nicht gefällt. Dies ist eine Individualentscheidung und auch ich bin in meiner Wahl frei und gehe dann eben in ein anderes Etablisement.

    Der Unterschied beginnt dann, wenn so etwas flächendeckend wird, was durchaus zu befürchten ist. Dann wird mir als Inidividuem meine Individualentscheidung genommen, da die Gesamtmenge Disse mir verwehrt ist und nicht spezifisch Disse A oder Disse B. Es ist sehr wahrscheinlich, dass sich eine Stigmatisierung hieraus ergibt, wenn dies nicht schon geschehen ist. Ich möchte mir nicht ausmalen wohin so etwas letztendlich führen könnte. Die angehende Blockwartmentalität ist in uns Deutschen von Geburt an "eingeimpft" und tritt diese Tage immer wieder deutlich, auch in der Öffentlichkeit, hervor.


    Und noch etwas...

    Warum hat/soll das Interesse an Gewinnmaximierung durch enorm hohe Publikumszahlen höher wiegen, als eben das Interesse des Infektionsschutzes und eine sich hieraus ergebende Limitierung der Zuschauserzahlen, als dass jeder Zuschauer ausreichend Abstand halten kann.


    Wahlweise darf man Publikumszahlen durch das Beförderungsvolumen und dessen Dichte im ÖVPN substituieren.

    Laut heisst nicht immer gleich gut und toll und wer schreit ist meist im Unrecht.

  • Eine öffentliche Einrichtung kann einem deswegen tatsächlich nicht den Zutritt verweigern. Aber eine Veranstaltung ist privat. Da gelten die gleichen Regeln wie bei einer Geburtstagsparty.

    Ein Laden ist auch privat. Trotzdem darf der keineswegs wilkürlich Hausverbote erteilen.

  • Ich verstehe das Problem gar nicht.

    Rein hypothetisch, dass es dazu kommt:

    Du darfst ja deine Veranstaltung ohne Impfnachweisdurchführen. Dann mit weniger Gästen und dabei pleite gehen. Die Konkurrenz verlangt einen Nachweis und macht den Laden voll.

    Das ist freie Marktwirtschaft. Oder verlangst du auch sozialverträgliche Eintrittspreise? Denn mit den hohen Preisen grenzt man auch einen beträchtlichen Teil der Gesellschaft aus.


    Es gibt kein Recht auf Party! Außer auf die Eigene außerhalb der Nachtruhe.

  • Weil es vielleicht Gründe gibt sich nicht impfen zulassen.

    Danke, das ist doch genau mein Punkt. Man muss auch die schützen, bei denen eine Impfung nicht möglich ist oder keine Wirkung zeigt. Und das geht am besten, wenn man sie keinen unnötigen Risiken auf Veranstaltungen aussetzt. Das ist ein entbehrliches Feld und übergangsweise sind solche Lösungen einfach notwendig.

  • Es ist doch noch nichtmal klar, ob eine Impfung überhaupt eine Weitergabe des Virus verhindert. Sollte dem nicht so sein und eine Impfung schützt sowieso nur den Betroffenen vor Krankheit, ist die Überlegung mit dem Impfnachweis doch sinnlos. Über Privilegien für Geimpfte kann man doch erst wirklich nachdenken, wenn erwiesen ist, dass die Impfung vor der Übertragung schützt und es irgendwann genug Impfstoff gibt, so dass es wirklich nur noch an der eigenen Entscheidung hängt, ob man sich impfen lassen will oder nicht.

  • Über Privilegien für Geimpfte kann man doch erst wirklich nachdenken, wenn erwiesen ist, dass die Impfung vor der Übertragung schützt und es irgendwann genug Impfstoff gibt, so dass es wirklich nur noch an der eigenen Entscheidung hängt, ob man sich impfen lassen will oder nicht.

    Nö - nachdenken kann und muss man darüber vorher.

    Und wie Immunisierung einer Gesellschaft gegen einen gefährlichen und hoch ansteckenden Krankheitserreger mittels Impfung funktioniert ist seit 100 oder 150 Jahren hinreichend bekannt. Wenn auch nicht jedem.

    "Okay. Wir machen das mit den Fähnchen."

  • Und noch etwas...

    Warum hat/soll das Interesse an Gewinnmaximierung durch enorm hohe Publikumszahlen höher wiegen, als eben das Interesse des Infektionsschutzes und eine sich hieraus ergebende Limitierung der Zuschauserzahlen, als dass jeder Zuschauer ausreichend Abstand halten kann.

    Naja, da solltest du vielleicht noch einmal deine BWL-Kenntnisse in Erinnerung rufen. Ein Großteil der Kosten einer Veranstaltung sind Fixkosten. Daher ist der Grat zwischen Gewinn und Verlust sehr klein. Effektiv ist jedes Ticket, was über den Fixkosten verkauft wird, zu einem Großteil Gewinn. Wenn man von einer gesunden Marge von 30% bei Vollauslastung ausgeht, heißt das, dass bei einer Auslastung von 70% gerade einmal die Ausgaben gedeckt sind. Wie man Hygienemaßnahmen, die die Auslastung um 80% oder mehr reduzieren, unter diesem Gesichtspunkt umsetzen will, erschließt sich mir nicht. Wie reduziert man die Fixkosten so massiv? Indem die beteiligten Firmen (bspw. du) auf einen Großteil ihres Gewinns verzichten?

    Ob es Veranstaltungen gibt, bei denen bei Vollauslastung eine Marge von etwa 80% bis 90% erzielt wird, weiß ich nicht. Dort würde dein Vorwurf zutreffen.