Wir haben mit dem Schweizer Recht zu tun.
Bezüglich Recording, die Kameras düfen maximal 59 Minuten und 59 Sekunden auf einen Internen Speicher auf nehmen.
Ansonsten fällt das unter eine andere Zollnummer.
Aber eine abgesteckte Aufnahe via PC oder sonstigen ist natürlich möglich.
Zum Datenschutz, wir befassen uns gerade sehr intesiv damit.
Grundsätzlich ist die E-DSG vom EDÖB deckunglgleich mit der DSGVO.
Es ist vielen Leuten derzeit nicht klar wo überall gegen den Datenschutz verstossen wird.
Oft wird auch Datenschutz mit Datensicherheit verwechselt.
(Argument, O365 ist doch verschlüsselt, stimmt, aber das löst das DSGVO Problem nicht).
Weitere Fragen?
Mit Gruss
Simon