Moin allerseits.
Ich habe heute an mehreren Stellen gelesen, dass gemeinnützige Vereine wohl von den Gebühren zur Nutzung von normalerweise kostenpflichtigen Funkfrequenzen befreit sind, z.B. hier: https://www.videodata.de/shop/…d%20Frequenzzuteilung.pdf
Auf der Seite der Bundesnetzagentur und in verlinkten Gesetzestexten kann ich aber nichts darüber finden. Auch Google hat mir bisher nicht weitergeholfen. Da ich mich nur sehr ungern auf Gerüchte verlassen möchte, ob das stimmt, hoffe ich, dass mir hier vielleicht jemand verlässliche Infos dazu hat. Ich bin auch für Quellen zum Selberrecherchieren dankbar.
Konkret geht es mir um den Betrieb üblicher Funkmikros im Bereich von 490 bis 694 MHz in einer Freikirche, die ein eingetragener Verein und eine K.d.ö.R. ist.
Danke euch!