Offene vs. geschlossene Konstruktion

  • Guten Tag zusammen,


    vielleicht kann man mir als bautechnischem Laien weiterhelfen.


    Es stellt sich gerade bei uns die Frage, ab wann ein Zuschauerbereich als "Gebäude" (mit Überdachung und zwei geschlossenen Seiten) gilt, und somit die die Fluchtwegregelungen für den Innenraum gelten bzw. in wiefern bzw. wie lange die Fluchtwegregelungen noch für einen Zuschauerraum unter freiem Himmel gelten. Wichtig ist vor allem die Erlaubnis für über 20 Plätze in einer zusammenhängenden Reihe. Die Fluchtwegbreite wäre bei der Outdoor-Regelung gewährleistet. Da sämtliche genehmigenden Prozesse vor meiner Zeit gelaufen sind, kann ich leider auch auf keinerlei Daten zurückgreifen, wie die Örtlichkeit früher genehmigt worden ist...


    Das macht das ganze natürlich nicht einfacher...


    Hat jemand einen Tipp für mich, wo ich solche Dinge nachlesen kann bzw. evtl. auch einen Tipp für einen guten Brandschutzplaner in NRW falls ein solcher erforderlich wird.


    Und nein, ich bin nicht der Betreiber der Örtlichkeit, versuche diesem aber aktuell seelischen Beistand zu leisten. Er befürchtet einen sehr hohen Kostenaufwand, der gerade zur jetzigen Zeit fast nicht zu stemmen ist.


    Danke schon vorab für eure Hilfe!