Hi,
ja, das Thema gab es schon dutzendfach, dennoch haben sich mir einige Punkte noch nicht erschlossen:
1. Die Rechtslage:
Wo steht eigentlich, dass Metallkonstruktionen in der VT zu Erden sind? SP 25.1/2 (BGI 810) gilt nur für Film, Funk und Fernsehen. Dann gibt es noch die VPLT SR1. Welche Rechtsverbindlichkeit hat die? Die BGI sind teil der Versicherungsbedingungen, klar, der VPLT ist aber keine Versicherung sondern lediglich ein Interessensverband, so wie jeder einen gründen kann (wenn ich das richtig verstanden habe). Was ist, wenn ich kein Mitglied im VPLT bin? Jetzt kann man natürlich mit dem Stand der Technik argumentieren, aber wäre das nicht auch jede andere ernstzunehmende Veröffentlichung? Im Zweifelsfall also auch wieder etwas, das ich auch selber schreiben könnte.
Und wenn wir schon dabei sind, habe ich in keiner der Quellen einen Definition zu Metallkonstruktionen gefunden. Was ist eine Metallkonstruktion? Ein einzelnes Bütec? Der Stapel (flug-) Bässe welche einen Metallrahmen haben? Ein einzelnes Stativ?
Dann bin ich noch über folgende Stelle gestolpert:
SP 25.1/2 (BGI 810) 4.6 Potenzialausgleich
"Bei Metallkonstruktionen
Alle Metallkonstruktionen, die im Feh-
lerfall gefährliche Berührungsspannun-
gen annehmen können, sind in einen
gemeinsamen Potenzialausgleich ein-
zubeziehen.
[...]
Bei Ersatzstromerzeugern
(Generatoren)
Werden mehrere elektrische Betriebs-
mittel der Schutzklasse I an Ersatz-
stromerzeuger angeschlossen, muss
zwischen den Gehäusen der elek-
trischen Betriebsmittel und dem
Generatorgehäuse ein Potenzial-
ausgleich hergestellt werden.
Dieser Potenzialausgleich erfolgt über
die Schutzleiter (PE) der Betriebsmittel-
Anschlussleitungen (DIN VDE 0100
Teil 728)."
2. Der Vergleich mit anderen Tätigkeitsfeldern:
Während bei dauerhaften Installationen meistens das Thema Potentialausgleich noch halbwegs ernstgenommen wird (ich bin gelernte Elektrikerin und habe mehrere Jahre in dem Beruf gearbeitet), sieht das in anderen Bereichen doch ganz anders aus. Aber selbst da. "Metallkonstruktionen" (Kabelrinnen, Stahlträger, etc.) werden zwar meistens geerdet, an Verbindungsstellen teilweise sogar mit Brücken versehen, allerdings recht selten dann auch wirklich gemessen und wenn dann (aus meiner bisherigen Erfahrung) ausschließlich am ersten Metallteil, nie jedoch am letzten. Ich bezweifle auch ernsthaft, dass da nach unzähligen Verbindungsstellen noch ein brauchbarer Wert vorhanden ist.
Bei mobilen / temporären Sachen sieht die Sache dann schon ganz anders aus. Baugerüste, Kräne, mobile Beleuchtungsmasten, temporäre Fußgängerüberwege, Gerüste, Kabelbrücken, ect. habe ich noch nie geerdet gesehen. Dabei ist der Fall doch durchaus vergleichbar. Der Stromverteiler der auf dem Gerüst steht, die Bauleuchte am Bauzaun oder am Gerüst, ....
Auch der mangelnde Blitzschutz wundert mich, z.B. bei Baugerüsten oder Kränen (womöglich ohne angeschlossene Zuleitung).