Wie ist eigentlich die gesetzliche Lage betreffend Leuchtstoffröhren in öffentlichen Gebäuden?
Mein Sohn macht gerade seinen Bundesfreiwilligendienst in einem öffentlichen "Spielehaus" für Kinder bis 12 Jahren. Der ganze Laden ist voll mit Leuchtstoffröhren ohne Abdeckung oder Splitterschutz bei Deckenhöhen teils unter 2,5m.
Ist das so zulässig?