Lebenserwartung eines PA für die Versicherung?

  • Hallo Zusammen


    kennt sich da jemand aus? Die Versicherung hätte gerne die Lebenserwartung eines PA. (Mach Slingshot) für einen Schadensfall.

    Da diese Zeitwert Versichert ist.


    Was kann ich der Versicherung angeben?

    Das momentane Alter ist ca. 20 Jahre.


    vielen dank für die antworten.


    grüsse

  • ...keine Ahnung. Geschätzt vielleicht 10-15 Jahre - danach muss eine PA schon sehr gepflegt werden, um was wert zu sein.

    Über die Bücher ist der Kram ja schon nach der Hälfte abgeschrieben...

    Martin Mach - der Hobbykram aus Dänemark, der sich nie am Markt durchsetzen konnte, dürfte nicht mehr wirklich was wert sein...

    ...hauptberuflicher Sarkastiker.

  • 1,50 €

  • Hallo treibsand, vielen dank für deine Antwort.


    Ob Hobbykram oder nicht ich mag dieses PA. Auch ein grund wieso ich im Hobby forum gefragt habe.

    Leider kann sich nicht jeder ein Monster von zig 10k leisten. An unseren Techno Sausen macht das ding jedenfalls mächtig Spass :). grüsse

  • Oh man Ich dachte wir sind hier in einem Forum wo man sich gegenseitig hilft und sich austauschen kann. Anscheinend hat sich das Kindergartenalter massiv in die höhe verschoben. ^^


    Es ging hier allgemein um die frage: was ein PA für eine Lebenserwartung hat. EGAL welcher Hersteller oder Fanboy Marke es auch sein mag. ;)

  • Es ging hier allgemein um die frage: was ein PA für eine Lebenserwartung hat. EGAL welcher Hersteller oder Fanboy Marke es auch sein mag. ;)

    https://www.abschreibung.de/abschreibungstabelle.htm


    Eine Beschallungsanlage ist nach 9 Jahren Nutzungsdauer abgeschrieben. Also 1.- Euro wert.

    Und jetzt Du.
    BTW: Es gibt PAs, die schon nach zwei Jahren abgerockt und ablegereif sind und es gibt PAs, die nach 20 Jahren noch Gala-Zustand haben.


  • Eine Beschallungsanlage ist nach 9 Jahren Nutzungsdauer abgeschrieben. Also 1.- Euro wert.

    Und jetzt Du.


    Ist es tatsächlich so einfach?

    Die 9 Jahre finde ich in der AfA-Tabelle AV (allgemein verwendbare Anlagegüter" unter 6.14.5.

    6.14 ist die Kategorie "Büromaschinen und Organisationsmittel".

    Unter 6.14.4 gibt es "Lautsprecher" mit 7 Jahren..


    Weiterhin gibt es eine AfA-Tabelle für den Wirtschaftszweig "Fernseh-, Film- und Hörfunkwirtschaft".

    Dort unter 5.20 ebenfalls "Beschallungsanlagen", diesmal aber mit 5 Jahren Abschreibungsdauer.


    Ich schreibe über 5 Jahre ab...

  • nada.brahma

    Du fragst hier nach zwei unterschiedlichen Dingen, die zunächst nichts miteinander zu tun haben.

    a)

    Lebenserwartung eines PA

    Dies hängt von der Pflege und dem Umgang mit dem System zusammen und ein wenig mit der Qualität bzw. Robustheit.

    Behandelt man ein System sorgsam, pflegt und wartet es, lässt keine alle roten Lampen Mixingpeople an das System, dann hält so ein System fast ewig. Was soll auch kaputt gehen? Gut, irgendwann wird der Kleber marode oder die Sicke/Pappe löst sich in Wohlgefallen auf. Ansonsten tut sich an den Chasis und Treiber aber nix.

    Wenn in dem System auch Elektronik wie Amping, Controller u.a. eingeschlossen ist, dann trocknet auch mal der eine oder andere Elko aus, das Lager am Lüfter geht defekt oder das Relais für die Einschaltverzögerung schaltet nicht mehr korrekt.

    Kurz und knapp: Der Nutzer ist für die Lebenserwartung selbst verantwortlich. Ich persönlich behaupte: Ein System hält prinzipiell ewig.

    Im statistischen Mittel mögen es zwischen 3 und 30 Jahre sein. Such es dir aus.


    b)

    Zeitwert

    Der Zeitwert ist rein wirtschaftlich und buchhalterisch zu betrachten, unabhängig vom Zustand. Dieser wird in einem zweiten Schritt bewertet und relativiert den Zeitwert in die eine oder andere Richtung mehr oder weniger. Diese wäre der Verkehrswert. Das interessiert die Versicherung aber primär erst mal nicht bzw. ist abhängig von der Police.


    Eine geringwertiges Wirtschaftsgut (GWG) wie eine PA Anlage ist in der Regel linear über 5 Jahre abgeschrieben, d.h. der Buchwert beträgt dann eben noch den obligatorischen Euro oder Franken in CH, egal was die Kisten in der Anschaffung gekostet haben.


    Bei den 20 Jahre alten Beschallungsmöbelen ist der Buchwert deutlich am Ende angekommen und somit sind die Kisten, wie schon mehrfach geschrieben wurde, exakt 1 Euro oder 1 CHF wert.


    Das ist das was die Versicherung im Schadensfalle interessiert, wenn diese direkt nach dem Zeitwert frägt. Anders sieht es bei einer Police aus, welche den Wiederbeschaffungswert abdeckt. Da wird dann nachgesehen zu welchem Kurs die Kisten momentan angeboten werden, sofern diese noch angeboten werden. Ansonsten wird das halt geschätzt (Sachverständiger der Versicherung).


    Wenn die Versicherung kulant ist, dann erstattet sie dir einen Pauschbetrag.


    Ich hatte neulich einen nicht selbst verursachten Wasserschaden. Dabei gingen Möbel aus meinem Jugendzimmer baden. Diese waren auch über 30 Jahre alt. Die Möbel waren mal sehr teuer in der Anschaffung. Ich habe nicht schlecht gestaunt, was die Versicherung angeboten hat (war eine pauschale Abfindung) und war damit gut beraten. Sicher bekommt man dafür keine neue Möbel und sicher auch keine neue PA, doch darum geht es hier auch gar nicht. Du kannst immer noch den Rechtsweg beschreiten und bei dem Verursacher über eine Zivilklage deinen Schaden einfordern, sofern die Beschädigung aus einer korrekten gewerblichen Vermietung hervorging und der Mieter nachweislich der Urheber ist und man ihm nachweisen kann, dass dieser fahrlässig oder gar mutwillig gehandelt hat, z.B. durch Überlast. Dies ist allerdings wiederum schwer nachzuweisen. Das lohnt sich meist nicht.

    Bei einem Verleih (also nicht gewerblich) hast du ganz schlechte Karten.


    Erzähl doch mal was an dem Material beschädigt wurde.

    Laut heisst nicht immer gleich gut und toll und wer schreit ist meist im Unrecht.

  • OK, ich dachte so von wegen GWG über Abschreibungsgrenze in AfA Tabelle und eben weil so ein semiprof. Tonmöbel ja auch mal schnell über 800 € liegt. Wars Hirn schneller als die Finger tippen konnten.


    Bei >= 20 Jahre ist dies allerdings unerheblich, ausser es läuft noch ne Finanzierung dafür. Dies möchte ich jedoch bezweifeln.

    Laut heisst nicht immer gleich gut und toll und wer schreit ist meist im Unrecht.

  • Ich denke, daß es hier Einige gibt, die für Material einen Buchwert von 1.-€ haben, jedoch einen Marktwert weit drüber - sei es eine 10 Jahre alte Ton-Anlage, die immer noch im Verleih ein paar Eurönchen einbringt, oder wie bei mir z.B. schon lange abgeschrieben ist, jedoch Jahr für Jahr immer noch das macht, was sie soll - auch wenn diese in der Buchhaltung 1.-€ hat, in der Inventar-Liste mit Restwert 100.-€ drinne steht, jedoch nur in dem Fall der Fälle (geht kaputt) mit einem Kostenaufwand von 2.000.-€ zu ersetzen wäre...

    "geht nicht" ? - gibt's nicht !

    ...ja, das war schon immer mein Avatar :evil:

    "Mit der Dummheit kämpfen Götter selbst vergebens" (Friedrich Schiller, " Jungfrau von Orleans")

  • Naja, ich würde das hier auch nicht überdramatisieren. Zumindest nicht im Hobby-Brett, wo manch einer garnix mit Buchhaltung zu tun hat. Das macht die Ermittlung des Zeitwertes auch relativ schwer.


    Beim Buchgehaltenen wäre natürlich weiterhin die Frage zu erörtern, was denn "die PA" überhaupt ist und wann sie zu welchem Preis gekauft wurde. und welcher Schaden eingetreten ist.

    Zerstörte Treiber aus EINER Box oder eine beim Großbrand vernichtete Komplettanlage machen da einen deutlichen Unterschied. Versichert sein heisst dann nämlich auch nicht, immer eine passende Entschädigung zu bekommen.

    ...hauptberuflicher Sarkastiker.

  • Die Versicherung hätte gerne die Lebenserwartung eines PA. (Mach Slingshot) für einen Schadensfall.

    Da diese Zeitwert Versichert ist.


    Was kann ich der Versicherung angeben?

    Das momentane Alter ist ca. 20 Jahre.


    Verstehe ich das richtig?

    * Du hast eine PA

    * Auf einer VA ist die hopps gegangen

    * der VA hat den Schaden (für den er wohl verantwortlich ist) seiner Versicherung gemeldet

    * die Versicherung will nun wissen, was das Ding für einen Zeitwert hat


    Da kann man die unterschiedlichsten Dinge anmehmen


    * ggf. findest Du das identische System irgendwo zum Verkauf - den Preis kannst Du versuchen

    * Preis einer gebrauchten PA , die vergleichbar ist

    * Preis einer neuen PA, die vergleichbar ist


    Sollte das Ding schon 20 Jahre alt sein - aus Sicht der Versicherung dürfte der Zeitwert bei 0€ liegen.


    Vermutlich wird es auf sowas wie den Wiederbeschaffungswert hinauslaufen - um den zu raten bräuchte man wohl ein paar mehr Infos zu dem "aktuellen" System.

  • Wenn du der Versicherung sagst; wie alt die PA ist, kann ich mir nicht vorstellen, das du so einfach eine Police bekommst.
    Bzw. würden die Raten so hoch ausfallen, das sich die Sache für dich nicht lohnt.

    Keine Versicherung schießt sich selber ins Knie.

    Jeder würde seinen Schrott versichern und dann einfach abfackeln.

    Mit "beweglichen Wirtschaftsgütern" --wie man das bei Banken und Versicherungen gerne nennt-- hat man da ohnehin immer Probleme.


    Hat diese keine Ahnung von der Materie "(Musik)elektronik"; erst recht.

    Dazu kommen dann meist zahlreiche Ausschlußkriterien im Schadensfall.

    Eine Fachfirma würde (unter Umständen nach einer Besichtigung durch einen Gutachter) selbst einen Zeitwert bzw. Nutzwert festlegen.

    Das ist wie bei alten Autos und Vollkasko.

    Das lohnt nur, wenn es sich um historische Sammlerstücke bzw.
    Oldtimer handelt.


    Gegen WAS konkret willst du den Kram überhaupt versichern?

    Never stop a running System

  • Um was geht es denn nun?


    Geht es um die "Begleichung" eines Schadens der dir entstanden ist bzw. welcher durch jemand verursacht wurde


    oder


    soll die noch intakte, jedoch in die Jahre gekommene PA versichert werden, so dass du im Schadensfalle eine finanzielle Absicherung hast?


    Im privaten Bereich sollte so etwas in der Regel (egal welche Seite nun) meines Wissens nach über die Hausratsversicherung abgedeckt sein.


    Mir scheint, dass hier essentielle Informationen fehlen und es dadurch zu Fehlinterprationen und damit die Diskussion zu keiner zielgerichteten Lösung führen kann.

    Laut heisst nicht immer gleich gut und toll und wer schreit ist meist im Unrecht.