Veranstaltungs-Sicherheitsrichtlinie VaSi-Ri des Expertenrates Besuchersicherheit DEB

  • Hallo zusammen,


    bisher haben wir in Deutschland die unzufriedenstellende Situation, dass - je nach Bundesland - insbesondere Open-Air-Veranstaltungen, die nicht unter den Einflussbereich der jeweiligen Landesversammlungsstättenverordnungen fielen, mehr oder weniger ungeregelt sind. Das bedeutete dann in der praktischen Umsetzung, dass die Genehmigung der Veranstaltung und die Auflagen, die von den jeweiligen örtlichen Ordnungsbehörden gemacht wurden, lokal sehr variieren können.


    Um bundesweit einheitliche Planungssicherheit zu fördern, hat der Deutsche Expertenrat Besuchersicherheit e. V. eine Veranstaltungs-Sicherheitsrichtlinie als Empfehlung für Veranstalter und Genehmigungsbehörden erarbeitet und nun veröffentlicht.


    Zur Website des Expertenrates Besuchersicherheit


    Diese Richtlinie wird vom DEB e.V. auch den Ordnungsbehörden als Empfehlung an die Hand gegeben, damit diese praxisgerecht, sicher und rechtskonform den Genehmigungsprozess von Großveranstaltungen durchführen können.


    Mit freundlichen Grüßen Tobias Zw.

  • Super! Auf sowas habe ich schon lange gewartet! Weiss jemand, ob es in der Schweiz ein Pendant dazu gibt oder ob das Dokument annähernd auch so gültig ist?

    Der Ton macht die Musik.

  • Zitat

    Weiss jemand, ob es in der Schweiz ein Pendant dazu gibt oder ob das Dokument annähernd auch so gültig ist?

    Da das Ganze auf deutschen Strukturen und Rechtsnormen aufbaut, wage ich keine Aussage dahingehend, ob das in CH anwendbar und rechtskonform wäre. "Gültig" ist die VaSi-Ri in Deutschland auch nur als Empfehlung, das muss man hier noch mal betonen. Der DEB hat sie als Empfehlung erarbeitet, und man könnte sie Stand der Technik sehen, aber sie ist keine verbindliche Rechtsnorm... so nett ich den Gedanken fände... ;)


    VG Tobias Zw.

  • Da das Ganze auf deutschen Strukturen und Rechtsnormen aufbaut, wage ich keine Aussage dahingehend, ob das in CH anwendbar und rechtskonform wäre. "Gültig" ist die VaSi-Ri in Deutschland auch nur als Empfehlung, das muss man hier noch mal betonen. Der DEB hat sie als Empfehlung erarbeitet, und man könnte sie Stand der Technik sehen, aber sie ist keine verbindliche Rechtsnorm... so nett ich den Gedanken fände... ;)


    VG Tobias Zw.

    Das wiederum könnte man ja so sehen, dass es global Sinn macht, sich an diese Empfehlungen zu halten. Klar, gibt es vielleicht unstimmigkeiten dort, wo spezifische Behörden genannt werden. Diese werden in der Schweiz und anderen Ländern nicht passen.


    Es wäre wünschenswert, wenn es so eine Richtlinie gibt, die etwas allgemeiner formuliert wäre, so dass sie international gültig sein könnte. Dann könnten sich die Veranstaltungstechnikbetriebe zu dieser Richtlinie bekennen, ähnlich einem "Bio" oder "Fairtrade" Label. Sowas könnte eine tolle Sache sein, solange da nicht jemand wieder ein Geschäft daraus macht.

    Der Ton macht die Musik.

  • Was auch interessant ist, wäre folgender Link:

    https://eventfaq.de/checklisten/


    Checklisten für alle möglichen Bereiche einer Veranstaltung - somit hat man 'mal einen Überblick über das, was man alles beachten sollte - Vorschriften, Regel, Normen und rechtliche Grundlage sowieso.

    "geht nicht" ? - gibt's nicht !

    ...ja, das war schon immer mein Avatar :evil:

    "Mit der Dummheit kämpfen Götter selbst vergebens" (Friedrich Schiller, " Jungfrau von Orleans")

  • Auf Seite 8, Abschnitt 2, Absatz 3 steht, dass die Einweisung dokumentiert werden muss. Hat jemand dazu ein konkretes Beispiel? Also so eine Dokumentation der Einweisung. Da würde ich gerne mal ein Beispiel sehen um zu wissen, was da erwartet wird.


    Seite 9, §13, Abschnitt 1: Hier würde ich empfehlen, dass die Abgrenzung der Veranstaltungstechniker schriftlich festgehalten werden sollte. Wenns dann schief geht, war erfahrungsgemäss der Andere für diesen Bereich zuständig. So würde vielleicht auch auffallen, wenn ein Bereich nicht abgedeckt wurde und es liesse sich auch ableiten, wer für das Weglassen des Zuständigkeitsbereichs verantworltlich wäre.

    Der Ton macht die Musik.

    Einmal editiert, zuletzt von zegi ()

  • Brandschutzhelfer z.B.

    Es gibt eine Schulung (bestenfalls vor Ort im Haus des Veranstalters) üblicherweise für Festes Personal, welches bei Veranstaltungen vor Ort ist (Einlasspersonal - Security - Bühnentechniker - Hausmeister, etc), welche nach Beendigung dieser den jeweils Einzelnen befähigt bei z.B. Kleinbränden selbstständig mit Hilfe eines Feuerlöschers gegen diesen Kleinbrand vorzugehen, bei größeren "Komplikationen" aber auch bei der Evakuierung der Räumlichkeit mit Warnweste da zu stehen, und flüchtende Besucherströme in die jeweilige Richtungen der Notausgänge zu dirigieren.


    Der Bühnenmeister z.B. in einem Großen Haus gibt erst dann die Bühne für den Aufbau frei, wenn z.B. die Unter- oder Obermaschinerie unfahrbar gemacht wurde, und Gefahrenquellen vom Bereich der Bühne entfernt wurden.


    ...So etwas und vieles mehr sollte eigentlich schriftlich dokumentiert werden - wird aber nur selten vollzogen (sei es, weil z.B. immer das gleiche Personal während der VA im Haus ist, oder es aus Unwissenheit nicht gemacht wird).

    "geht nicht" ? - gibt's nicht !

    ...ja, das war schon immer mein Avatar :evil:

    "Mit der Dummheit kämpfen Götter selbst vergebens" (Friedrich Schiller, " Jungfrau von Orleans")

  • Auf Seite 8, Abschnitt 2, Absatz 3 steht, dass die Einweisung dokumentiert werden muss. Hat jemand dazu ein konkretes Beispiel? Also so eine Dokumentation der Einweisung. Da würde ich gerne mal ein Beispiel sehen um zu wissen, was da erwartet wird.

    Die Dokumentation einer Unterweisung muss Datum, evtl. Zeit von - bis, Name und Unterschrift der Unterwiesenen sowie die unterwiesenen Inhalte und ggfs. ausgegebenen Lehrmaterialien enthalten. Das geht recht formlos, ich habe für mich persönlich sowas als Dokumentenvorlage in meinem Produktionsordner (siehe Anhang).

    Seite 9, §13, Abschnitt 1: Hier würde ich empfehlen, dass die Abgrenzung der Veranstaltungstechniker schriftlich festgehalten werden sollte. Wenns dann schief geht, war erfahrungsgemäss der Andere für diesen Bereich zuständig. So würde vielleicht auch auffallen, wenn ein Bereich nicht abgedeckt wurde und es liesse sich auch ableiten, wer für das Weglassen des Zuständigkeitsbereichs verantworltlich wäre.

    Regel 1 des "Hinterher weiß man's immer besser"-Gerichtsverfahrens: Alles, was nicht schriftlich fixiert ist, ist NIE GESCHEHEN, HERR VORSITZENDER! NIE! BEI DEN AUGEN MEINER KINDER!


    ;)


    MfG Tobias Zw.

  • Sonst noch sachliche Anmerkungen oder Verständnisfragen zur VaSi-Ri? Wie ein Blick in die Dateieigenschaften zeigt, bin ich mit der Materie einigermaßen vertraut...

    Leider bekommt man, wenn man deinem Link von oben folgt, ein 404 von der Seite des Expertenrates. Dabei könnte ich die Richtlinie gerade sehr gut gebrauchen.

  • da wäre etwas zu finden

    da hab ich schon geschaut und finde nur:

    eine vom Januar ´21, drei vom März ´20 und zwei vom November ´19

    und nichts was sich in seiner Beschreibung "VaSiRi" liest, es sind Checklisten und Handlungsempfehlungen zum Großraum Corona...

  • VBG (allgemein):

    http://www.vbg.de/SharedDocs/M…blob=publicationFile&v=14


    ...und ich hab' das Orginal-Pdf von Tobias Zw. hier auf dem Rechner gefunden und häng's Dir freundlicherweise unten ran :)


    an sonsten gibt's noch 'ne Menge Handlungsempfehlungen verschiedener Branchenverbände, Vereinen usw.

  • :love:


    Vielsten Dank, ich hatte bis jetzt nur die DINs gefunden, die aber Geld kosten und für meinen Zweck nicht dienlich/over the Top sind und dann noch ganz kurze Zusammenfassungen eben derselben. Da ist dieses Merkblatt so ziemlich ideal; hatte ich bis jetzt noch nicht gefunden.