Deutsches Konkursrecht

  • Guten Tag


    Über einen unserer Hauptlieferanten für Audiozeugs wurde folgende Meldung veröffentlicht:


    HRB XXX - 05.10.2020: Durch Beschluss des Amtsgerichts XXX ist angeordnet, dass folgende Rechsgeschäfte nur mit Zustimmung des vorläufigen Sachwalters wirksam sind: Zahlungen auf Forderungen aus dem Steuerverhältnis im Sinne des § 37 AO, insbesondere Umsatzsteuer, sowie Sozialversicherungsbeiträge, insbesondere Arbeitnehmerbeiträge zur Sozialversicherung an Sozialversicherungsträger und an die Finanzverwaltung (§§ 270a Abs. 1 S. 2, 21 Abs. 1 S.


    Was bedeutet dieser Eintrag? Als Schweizer kenne ich mich im Deutschen Handels- und Konkursrecht halt wenig aus. Ich habe erstmal eine Identifikation verunmöglicht.


    Gruss 4Art

    PS: Es handelt sich auf jeden Fall nicht um Fake-News...

  • Für mich, als Laie, liest sich das so, dass da wohl ein Insolvenzverwalter o.ä. involviert ist.

    Hatte mal einen Fall, dass wir mit einer sich in Insolvenz befindlichen Firma Geschäfte gemacht haben, wir waren Lieferant, da hat der Snwakt von denen Alles, aber wirklich jede Schraube usw. abgezeichnet.

    Vorteil, wir konnten sicher gehen auch das Geld zuerhalten.

    Insolvenz heisst nicht dass die Firma zu machen muss.

  • So weit ich rausgefunden habe ist das eine etwas aufwändigere Form der Insolvenzabwicklung, die man anstreben kann wenn gute Aussichten bestehen die Firma zu sanieren. Da muss aber jemand externes mit ins Boot, was wohl recht teuer ist.


    Ich habe über den Suchbegriff "vorläufiger Sachverwalter" einiges an Infos gefunden.

    Man bekommt sogar irgendwann die zuständige Kanzlei heraus...

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    Einmal editiert, zuletzt von skyper ()

  • Ich stelle mir grad bildlich vor, wie ein Produktionsslot Linearrays im Schlund eines Anwaltes verschwindet. Irgendwie etwas verstörend ^^


    Aber ansonsten: Danke für die Infos! Dann gibts zumindest Hoffnung für uns, dass Ersatzteile noch verfügbar sein werden... (wenn wir denn je den Kram wieder mal brauchen sollten...).

  • es soll wohl weitergehen in einer vorläufigen Eigenverwaltung mit Hilfe eines extern bestellten Insolvenzverwalters


    Juracademy.de/insolvenzrecht/vorlaeufige-eigenverwaltung.html#:~:text=Die%20Aufgaben%20des%20vorläufigen%20Sachwalters,zu%20überwachen%20(§%20274%20Abs.


    Mein Kumpel bekam noch Geld von einem Ex-Arbeitgeber. Die Quote lag dann bei 2% seiner ursprünglich als Arbeitnehmer angemeldeten Forderungen aus Lohn & Urlaub


    Ich ärgere mich momentan über eine schweizer Fa., die mit Ersatzteilen nicht nachkommt. My Stromer Pedelec. :( Helvetia ist nicht Mitglied der EU


    So hat der Händler hier die Marke aus dem Programm genommen

  • habe das vor 20 Jahren selber erlebt:

    Insolvenzmasse war 2Millionen DM,

    meine Forderungen lagen bei 120.000DM

    Vorläufige Quote war ca. 18%

    nach 10 Jahren hatte der Insolvenzverwalter alles aufgebraucht und

    das Verfahren wurde mangels Masse eingestellt.

  • im aktuellen Fall geht's wohl um Steuerschuld, und / oder nicht gezahlten Sozialversicherungsabgaben, die wohl durch (besser gesagt mit zu Hilfenahme) eines Sachverwalters im Namen des Finanzamtes oder der Rentenversicherungsanstalt eingetrieben werden sollen.


    sec.

    "geht nicht" ? - gibt's nicht !

    ...ja, das war schon immer mein Avatar :evil:

    "Mit der Dummheit kämpfen Götter selbst vergebens" (Friedrich Schiller, " Jungfrau von Orleans")

  • ein Sachwalter treibt nichts für das Finanzamt ein. Das ein oder andere Insolvenzeröffnungsverfahren wird nach einer Vollzahlung für erledigt erklärt, zumindest vor Jahren noch. Inzwischen wurde die Insolvenzordnung geändert und man kann auch nach Tilgung der Rückstände den Antrag weiter laufen lassen, wenn man die Firma grundsätzlich für insolvent hält. Im Ergebnis kommt dann der Gutachter ins Spiel usw...


    Was oben beschrieben wird ist ein Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung, also ein Planverfahren. Das ist sehr aufwendig und aufgrund der notwendigen Rechtsberater vergleichsweise teuer, kann aber unter Umständen Sinn machen. Es setzt aber voraus, dass die Gläubiger da mitspielen. Der Sachwalter ist ein eingesetzter Anwalt, vergleichbar mit einem Insolvenzverwalter überwacht er das Ding (mehr oder weniger).


    Auf die Bestellung von Ersatzteilen könnte das Einfluss haben, da die Bude im Rahmen der Aktion auch geschlossen werden kann - vor allem wenn die Gläubiger nix von der gewählten Art der Sanierung halten.

    Wenn Du noch Forderungen gegen die Gesellschaft hast, kannst Du Dich, wie im Insolvenzverfahren, davon schonmal mental mehr oder weniger verabschieden.

    Falls Du vor haben solltest die Bude oder deren Marken zu übernehmen, solltest Du das Verfahren im Blick haben.

  • Danke Volker für die interessanten Ausführungen! Du kannst davon ausgehen, dass ich/wir in der momentanen Situationen keine Kaufgelüste haben :P. Ersatzteile sind eher ein Problem, da gerade das Thema "customizte" Standardware etwas komplexer werden könnte.

  • Wir möchten wie der TS diese Diskussion ohne Nennung von Firmennamen geführt sehen. Daher wurden einige Beiträge entfernt.


    Ich persönlich möchte hier auch an anderer Stelle keinen „Wer ist schon alles Pleite“ Spekulatius Thread finden. Ich hoffe, da ist Konsens.

  • Corona-Virus und seine Auswirkung auf unsere Branche


    ich habe den Namen der Fa. lediglich aus einem anderen Thread extrahiert, wo das genannt wurde. Siehe einen Beitrag von S.


    Metaebene ist sehr esotherisch & theoretisch. Ich plädiere hier für die normative Kraft des Faktischen.


    Wenn bereits bei UST sowie Sozialversicherungsbeiträgen durch den Sachwalter eingeschritten werden muß, würde ich mir auch schon kurzfristig überlegen, andere Anbieter zu suchen.


    Zahlt man per Vorkasse, was nicht ausgeschlossen werden kann, verschwindet das womöglich in der Insolvenzmasse. Bevorrechtigte Gläubiger sind hier Finanzamt. Rentenversicherer


    Mord ist kein Auxweg. Die Situation ist schon schlimm genug in der Branche

  • Wenn man Spekulationen vermeiden will, sollte man vielleicht einfach das Kind beim Namen nennen. Es handelt sich dabei aus guten Grund um öffentliche Bekanntmachungen. Weil es eben auch ein öffentliches Interesse, insbesondere bei den hier Lesenden und Schreibenden gibt.

  • Naja, nur weil eine Firma den Bach runtergeht (egal welche), heisst es nicht, daß man plötzlich nicht mehr an Ersatzteile kommt...

    Irgendwer hat immer das Know how, Firmeninhaber & Angestellte verschwinden ja nicht aus der Welt.

    Klar wird es schwerer - aber insbesondere Im "Custom made" Bereich lässt sich ja viel machen, weil selten Patente von der insolvent gehenden Firma eingetragen wurden.


    Nur mal so als branchenunabhängige Idee.

    Muss man halt rechtzeitig mit dem Hersteller & seiner Entwicklungsabteilung abklären.

    ...hauptberuflicher Sarkastiker.

  • von slaytalix:

    " Bevorrechtigte Gläubiger sind hier Finanzamt. Rentenversicherer"


    Das ist in Bezug auf den Titel dieses Stranges ("Deutsches Konkursrecht") absolut zutreffend. Allerdings wurde die Konkursordnung, wie das früher hieß, am 1. Januar 1999 in Deutschland durch die Insolvenzordnung abgelöst ;-). Ich war daher davon ausgegangen, dass sich die eigentliche Frage auf die aktuelle Rechtslage bezieht ;-).

    Seit Einführung der InsO sind die Vorrechte von Finanzamt und Rentenversicherer dahin...


    Es gibt noch ein paar andere Vorrechte (falls jemand Langeweile hat; https://www.bundestag.de/resou…/WD-7-010-18-pdf-data.pdf ), aber das würde hier zu weit führen.


    Um das mal auf den Punkt zu bringen: Es gibt durchaus Firmen, die aus solch einer Sanierung gestärkt hervorgehen und danach wieder vernünftig laufen, auch deutlich größere als besagter Holzkistenhersteller.

    Es kann auch sein, dass irgendwer ein zwei Produkte aus deren Range vielleicht ganz toll findet und den Laden samt Rechten aufkauft. Wenn man sich ein wenig in der Vollstreckung auskennt, ist der Einsatz eines Sachwalters zumindest ein Zeichen dafür, dass a) Geld da ist (ggfs. von Dritter Seite) und b) jemand den vergleichsweise aufwendigen Weg wählt um die Bude zu retten. Man könnte auch einfach ABCDEF1234-Audio gründen und quasi weitermachen, hat man aber nicht. Wenn man keine Zukunft mit den eigenen Produkten sieht, macht man sicher auch kein aufwendiges Planverfahren.

    Also ich habe weder Schachteln von denen noch kämmen die bei mir ins Lager, das hat aber andere Gründe und die Bude hat durchaus (ein paar) brauchbare Produkte und auch einen gewissen Kundenkreis.

    Alles in allem würde ich die daher nicht abschreiben. Eine normale Insolvenzeröffnung wäre viel einfacher, wenn es nur ums Abwickeln gehen würde...