Hallo,
mal angenommen in einer Halle sollen neue Stühle angeschafft werden, da in einen anderen Bereich( nicht VStättVO ) schon Stühle sind, will man die gleichen noch einmal Beschaffen. Im neuen Saal greift aber die VStättVo und der gewünschte Stuhl hat eine Sitzfläche von 45cm. Mal angenommen der Betreiber gibt jetzt an, er stellt die Stühle mit entsprechenden Verbindern so, dass eine Stuhlbreite von min. 50cm entsteht. wäre das ausreichend oder muss die Sitzfläche 50cm betragen? In der Vstätt steht Stuhlbreite?!
LG Ebbe