Wie breit muss ein Neuer Stuhl sein

  • Hallo,



    mal angenommen in einer Halle sollen neue Stühle angeschafft werden, da in einen anderen Bereich( nicht VStättVO ) schon Stühle sind, will man die gleichen noch einmal Beschaffen. Im neuen Saal greift aber die VStättVo und der gewünschte Stuhl hat eine Sitzfläche von 45cm. Mal angenommen der Betreiber gibt jetzt an, er stellt die Stühle mit entsprechenden Verbindern so, dass eine Stuhlbreite von min. 50cm entsteht. wäre das ausreichend oder muss die Sitzfläche 50cm betragen? In der Vstätt steht Stuhlbreite?!


    LG Ebbe

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  • Paragraph 10 mvstättvo:

    Sitzplätze müssen mindestens 0,50 m breit sein.

    Meine Interpretation von „Sitzplatz“ wäre die Fläche bzw. Breite, auf der man sitzt. Aber ich bin jetzt keine Juristisch bewanderte Person. Deshalb ist es nur eine Meinung!

    • Hilfreichste Antwort

    In den Erläuterungen zur SBauVO NRW steht zu §10, Absatz 3:
    "Modulbreite von 0,60 m (= Sitzbreite plus notwendiger Armraum)"


    Dabei wird die Sitzbreite in der SBauVO mit 50cm benannt.
    Daher haben die Stühle inkl. anteiligem Verbinder (rechts + links) bei Reihenbestuhlung eine Breite von 60cm.


    PS: stellt man die Stühle einzeln (also z. B. an einem Tisch - und demnach nicht miteinander verbunden), fällt das Stuhlmaß natürlich schmaler aus, da dann die Verbinder nicht zum Einsatz kommen.

    Beste Grüße,
    Jürgen Müller

  • Lustiger Weise hat mir ein Anwalt heute Recht so erklärt, ich Zitiere aus einer Email:


    Zitat von Matthias Altfeld, Fachanwalt


    Wir machen hier aber nicht Physik sondern Rechtsprechung, da gibt es halt verschiedene Meinungen

    Also würde ich mit den "Meinungsträgern" keinen Streit anfangen wollen und natürlich ist der Kunde König.


    Also von mir ein 1+ für 50cm aufwärts. Corona sei dank vielleicht auch...

  • In BaWü sind's 50 cm - inkl. Stuhlverbinder.

    Habe hier Stühle , die inkl. 1 Verbinder genau 50cm breit sind - also 18m Bestuhlung - 36 Plätze.


    Würde ich einfach 'mal beim ortsansässigen Bauamt nachfragen, da die das ja wissen sollten und somit eine rechtskräftige Aussage treffen können.


    sec

    "geht nicht" ? - gibt's nicht !

    ...ja, das war schon immer mein Avatar :evil:

    "Mit der Dummheit kämpfen Götter selbst vergebens" (Friedrich Schiller, " Jungfrau von Orleans")