Einreise nach DE Regeln

  • Hallo zusammen


    Ich habe versucht herauszufinden, welche Regeln aktuell gelten, wenn man aus der Schweiz nach Deutschland reisen möchte. Einiges steht hier: https://www.auswaertiges-amt.d…rantaene-einreise/2371468


    So wie ich das verstehe, müsste man nach 48h einen Test machen. Nur plane ich, die Reise für maximal einen Tag auszurichten. Genau genommen eher 8h oder so. Weiss jemand, wie das geregelt ist?


    Ich wäre dann ggf. im Bundesland Baden-Württemberg. Dort wiederum sehe ich auch keine detaillierteren Infos dazu: https://www.baden-wuerttemberg…t_Bundesregelungen_V2.pdf


    Geile Sache übrigens, dass da jedes Bundesland ein eigene Süppchen kocht - das macht echt Sinn...

    Der Ton macht die Musik.

    Einmal editiert, zuletzt von zegi ()

  • zegi

    Hat den Titel des Themas von „Transport Hummelsweiler - Schweiz“ zu „Einreise nach DE Regeln“ geändert.

  • 3. Folgende Staaten/Regionen gelten aktuell als Risikogebiete:

    • ...
    • Schweiz (seit 24. Oktober 2020)
    • ...

    Risiko - nicht "Hochinzidenz"


    Aber um auf Nummer sicher zu gehen:


    Vom LUKS Wolhusen hatte ich mein Testergebnis (PCR) letzte Woche innert 24h, zugesichert werden 48h - Zustellung digital.


    Sollte also passen

    Freelancer für Audio Beschallung/Recording seit 2003 - Alle Beiträge spiegeln meine persönliche Meinung/Erfahrung als von Herstellern & Vertrieben unabhängiger Tonmensch wieder

  • Zitat von Das Gesundheitsministerium

    Die dem Test zugrundeliegende Abstrichnahme darf grundsätzlich höchstens 48 Stunden vor der Einreise

    Die geneigte Trinkkurzurlaubsvirenschleuder macht es also so:

    Morgens Abstrich, abends nochmals kleines Gelage mit internationalen „Freunden“ nebst betanktem Bad in der Menge und dann rasch heim zu Mutti... 8| :thumbdown:

  • Transportierst Du zufällig Güter oder Waren?

    Die entsprechende Verordnung hat dafür eine Ausnahme:

    https://www.baden-wuerttemberg…er-ein-und-rueckreisende/


    "(1) Von § 1 Absatz 1 nicht erfasst sind

    1. Personen, die nur zur Durchreise in Baden-Württemberg einreisen; diese haben das Gebiet des Landes Baden-Württemberg auf dem schnellsten Weg zu verlassen, um die Durchreise abzuschließen,
    2. bei Aufenthalten von weniger als 72 Stunden bei Einhaltung angemessener Schutz- und Hygienekonzepte
      1. Personen, die beruflich bedingt grenzüberschreitend Personen, Waren oder Güter auf der Straße, der Schiene, per Schiff oder per Flugzeug transportieren, oder
        ...

      "

  • Da ich auch gerade am eruieren bin, ob (und wie) es sich (nach mittlerweile über einem Jahr) einrichten lässt der eigenen Familie mal zu ermöglichen den jüngsten Nachwuchs kennenzulernen, hier mein persönliches Highlight zwischen all dem Bürokratengeschreibsel:


    Aus dem Stück "Die Corona-Regeln in NRW in Leichter Sprache"




    Ansonsten kann man die allgemeinen Regeln recht einfach zusammenfassen (Achtung - der Tonfall umfasst folgend die ganze Bandbreite von sarkastisch bis zynisch):

    - Geschäftsreisende mit wichtigen Terminen tragen keine Viren in sich

    - Grenzgänger sind immun

    - innerhalb von 24, 48 oder 72 Stunden, je nach Aufenthaltsort, Tätigkeit und/oder Nationalität ist man nicht ansteckend bzw. nicht ansteckbar

    - die Reisetätigkeit muss unbedingt immer angemeldet werden. Oder auch nicht (siehe vorangehende Punkte)

    - Wer aus privaten Gründen eine Reise tätigt, macht dies ausschliesslich zum Spass (Freizeit/Urlaub - na gut, Co-Elternschaft hätte das belgische Formular auch noch zu bieten) - ganz im Gegensatz zu den vielen wichtigen beruflichen Gründen

    - bei einer Einreise aus Virus-Varianten-Gebieten gibt es quasi keine Ausnahmen z.B. bei der Quarantäne... ausser den geltenden Ausnahmen

    Freelancer für Audio Beschallung/Recording seit 2003 - Alle Beiträge spiegeln meine persönliche Meinung/Erfahrung als von Herstellern & Vertrieben unabhängiger Tonmensch wieder