Diebstahl Bose L 1 C, Audio Technica Funkmikrofone

  • dem Mieter abhanden gekommen bzw. bei mir angeblich vor die Tür gestellt, obwohl ich zugegen war.


    - Bose L 1 Compact, Hülle, in der rückseitigen Tasche IEC Kabel, Sommer Cable Cinch > 3.5 sowie Cordial 3 m 3.5 . 2 x Aufsätze in Tragetasche


    SN: 050546Z 4236 0127 AE


    - 2 x Koffer mit je Audio Technica ATW 1452 @ 864.780 MHZ. Hand-Sender Empfänger


    - Audio Technica T 28 R 03 @ 207.000 MHZ, Hand-Sender, Empfänger


    jeweils aktuelle DGUV A 3 Prüfung 4.21 bzw. 05.21


    - Sennheiser E 835 und Reißverschlußtasche

    - K&M Mic Stativ 210-9 und grün schwarze Tasche


    Sommer Cable Cable Primus in blau mit Lila Spangen, Sommer Cable XLR lila Hicon 10 m etc in den Koffern

    - 4 x RGB Outdoor LED Chilitec + Fernbedienungen, Alibert Plastikbox


    X(


    Serials folgen


    Kai Richter

    Reinholdstr. 15

    33649 Bielefeld

  • nach 2 Monaten Freigabe der Versicherung zur Neuanschaffung abzgl. SB. Unterschlagung nachträglich gottseidank versichert.


    Über das Verfahren wurde ich auf Nachfrage der erstattenen Anzeige nicht informiert. Da habe ich wohl keine Akteneinsicht.


    Irgendwann bekommne ich vielleicht eine Nachricht, daß das Verfahren auch eingestellt wurde :(

  • nein noch nicht so ganz. Makler sagte, daß ich mir das anschaffen muß, um nicht einen Vorteil zu haben oder eine ungerechtfertigte Bereicherung vornehmen darf.


    Bei Nichtanschaffung würde nur der Zeitwert erstattet. Also nicht so wie bei fiktiven Unfallabrechnungen beim Autounfall, wenn man nach Gutachten abrechnet und nicht reparieren läßt


    Die Versicherung hat Akteneinsicht und ich wohl nicht als Geschädigter ? Ich habe noch keine Nachricht bekommen.


    Also kaufe ich jetzt Nachfolgemodell, lege die Rg. vor und dann wird mir das Geld erstattet - SB.


    War sowieso eine etwas dubiose Geschichte. 1. Person fragt an, 2. Person als Bruder tituliert holt die Sachen ab, 3,+4. Person wollen mir das vor der Tür abgestellt haben, obwohl ich ja zu Hause war.


    Schließlich hat die Klingel bei Abholung und Vorführung ja auch funktioniert.


    Der Kommissar hat das vom Diebstahl als Unterschlagung von Amts wegen quasi "hochgestuft"


    Edit10.07.21: Verfahren ist eingestellt. Dem Beschuldigten war nicht nachzuweisen, es nicht doch vor der Tür abgestellt zu haben.


    Dennoch keine zuvor verabredete, ordnungsgemäße Rückgabe nach § 546 BGB. Ich war zu Hause und habe die Anlage zurückerwartet.