Hallo,
es gab einen identischen Thread schon mal 2005 wenn man hier sucht, aber damals wurde die Kernfrage des Threadstarters nicht wirklich beantwortet wie ich finde.
Also: wenn ich los ziehe und eine meiner Bühnen draussen aufbaue, oder auch Technik größeren Umfangs in eine Halle oder Dergleichen für eine Veranstaltung einbaue, dann kommt meistens Jemand vorbei und möchte gerne 'die Feuerlöscher sehen'. Kein Ding, habe ich ja dabei, mindestens 1x 6kg CO2 und 6kg Schaum.
Aaaaaber: ich würde zu gerne wissen, in welchen gesetzlichen, berufsgenossenschaftlichen oder sonstigen Paragraphen ganz konkret die Pflicht zur Vorhaltung von Feuerlöschern für mich als externen Dienstleister geregelt ist.
Ich konnte bisher wenig konkreten Texte zu dem Thema finden und habe deshalb irgendwie den Eindruck gewonnen, die ganze Sache basiert - den 'gesunden Menschenverstand' mal außen vor - irgendwie auf einer kruden Mischung aus Phantasie, Tradition ('das war schon immer so'), Verhandlungssache mit den 'Zuständigen', Wichtigtuerei des Hausmeisters und der aktuellen Verdauungssituation des gerade anwesenden Feuerwehrpersonals.
In Veranstaltungsstätten ist es ja ausreichend dokumentiert, zumindest was die hauseigene Ausstattung angeht.
Bei Fliegenden Bauten ist es eigentlich auch klar geregelt, aber ich möchte gern mal die Reaktion des Zuständigen sehen, wenn ich für 300qm überbaute Fläche genau einen einzigen popeligen Pulverlöscher bereit halte. Von den Löscheinheiten her paßt es ja, aber ich denke da wird einfach 'mehr erwartet'.
Wo steht was ich verpflichtet bin zu tun, wenn ich z.B. 100kW Licht in die Decke einer Hallo hänge ? Wie sind die Zusammenhänge und Relationen ?
Nicht das ich hier falsch verstanden werde: ich will mich nicht drücken, ich will Klarheit.
Erleuchtet mich mit harten Fakten wenn möglich.
Danke.