Hallo,
die Bühnenbildnerin will 9 Bauzäune mit jeweils 25 kg in eine Trussquerstrebe hängen. Diese hängt am Rand der Bühne Rictung Publikum. Das Publikum steht einige Meter von der Bühne weg.
Gem. § 7 ( Schutz gegen herabfallende Gegenstände) Abs. 1 der DGUV Vorschrift 17
müssen gegen das Herabfallen von Gegenständen auf Arbeitsplätze,
Verkehrs- und Szenenflächen Schutzmaßnahmen
getroffen sein. Ein C- Hacken reicht dafür meiner Meinung nach nicht aus. Es muss ein Saftey verwendet werden. Weiß jemand dennoch, ob die sekundäre Sicherung bei Hängen von Lasten über Personen verpflichtend oder nur empfohlen ist?
Grüße, Rina