Hallo zusammen!
Hat hier jemand zufällig mal recherchiert ob Aufwendungen für die Prüfung von Liften, Motoren und Kabeln durch die Überbrückungshilfe gedeckt sind? In erster Linie geht es dabei um Arbeitsschutz und der ist ja ausdrücklich ausgeschlossen.
Schön wären fundierte Erkenntnisse.
Wenn das jemand gemacht und beantragt hat und es auch so beschieden worden ist, heißt das ja nicht, dass es bei der Schlussabrechnung besteht oder ggfs, das jemand das überhaupt geprüft hat.
Fällt das als vorgeschriebene Prüfung unter Wartung? Und falls jemand der Ansicht sein sollte, wie grenzt man das zum ausgeschlossenen Arbeitsschutz ab (der auch vorgeschrieben ist aber eben nicht unter die ü fällt)?
Aus dem Bauch hätte ich das nämlich auch unter Wartung gepackt…