DGUV Prüfung und Überbrückungshilfe

  • Hallo zusammen!


    Hat hier jemand zufällig mal recherchiert ob Aufwendungen für die Prüfung von Liften, Motoren und Kabeln durch die Überbrückungshilfe gedeckt sind? In erster Linie geht es dabei um Arbeitsschutz und der ist ja ausdrücklich ausgeschlossen.


    Schön wären fundierte Erkenntnisse.


    Wenn das jemand gemacht und beantragt hat und es auch so beschieden worden ist, heißt das ja nicht, dass es bei der Schlussabrechnung besteht oder ggfs, das jemand das überhaupt geprüft hat.


    Fällt das als vorgeschriebene Prüfung unter Wartung? Und falls jemand der Ansicht sein sollte, wie grenzt man das zum ausgeschlossenen Arbeitsschutz ab (der auch vorgeschrieben ist aber eben nicht unter die ü fällt)?

    Aus dem Bauch hätte ich das nämlich auch unter Wartung gepackt…

  • Howdy


    Yep, bei uns im Haus wurde die DGUV V3 gemacht. Überprüfung aller elektrischen Anlagen der Ton- und Lichttechnik und Überprüfung des Riggings. Motoren und Lifte haben wir nicht. Welche Fördertöpfe das genau sind, weiß ich nicht. Aber 80% der Kosten werden vom Topf übernommen, 20% vom Haus. Da die Prüfung sowieso dran war, mußte nicht lange überlegt werden.


    Gruß

    Rainer

  • Aha. Wie die zur der Erkenntnis kommen, haben sie vermutlich nicht verraten, oder?


    Dass der ein oder andere Dienstleister diese Ansicht vertritt ist logisch ;)

    Manche behaupten ja auch dass ne Dantekarte der Digitalisierung dient (was sicher auch stimmt, nur eben nicht im Sinne der Ü) oder Kara2 Umbausets unter Wartung fallen…


    Das ganze Thema ist echt komplex. Nur wenn sonst gerade schon wieder (zumindest bei uns) diverse geplante größere Events wegen steigender Inzidenzen abgesagt werden, muss man sich über sowas mal Gedanken machen. Zumal ja noch 40 Prozent EK-Förderung oben drauf kommen…