SBauVo §39 & §39, Veranstaltungsleiter & Verantwortliche für Veranstaltungstechnik

  • Hallo Zusammen,


    ich würde gerne wissen, ob es Erfahrungen aus der Praxis gibt ob es möglich ist und auch praktiziert wird, daß die in §38 geforderte Veranstaltungsleitung und der in §39 definierte Verantwortliche für VA-Technik ein und die selbe Person sein kann ?


    Würde sich zum Einen ja anbieten, da feste (entsprechend ausgebildete) VA-Haustechniker beide Qualitäten mitbringen würden und zum Anderen in den mir bekannten Gesetzestexten nichts Gegenteiliges geschrieben ist.


    Also: kann man in einer Person beide Posten vereinen ?


    Danke + beste Grüße,


    Lorbas

  • Es wird nicht ausgeschlossen, beides gleichzeitig durchzuführen. Je größer allerdings der Gig und die Halle ist, desto weniger funktioniert das in der Praxis. Als VfV musst Du nicht nur die Bühnen- und Beleuchtungstechnik prüfen und auf dem Schirm haben sowie die Proben mit Bühnenfreigabe, sondern auch die sonstigen technischen Einrichtungen und den Brandschutz des Hauses. Da wirst Du schnell in Aufgaben- und Pflichtenkonkurrenz kommen.


    Bitte auch nicht vergessen, dass der VL der direkte Vertreter des Betreibers ist. Derjenige MUSS mit den Einrichtungen des Hauses vertraut sein UND ist generell für die Sicherheit der gesamten Veranstaltung verantwortlich. Das ist eine Aufgabe, deren Übertragung an nicht direkt dem Haus angehörende Personen zurecht in den Fachkommentaren als sehr problematishc angesehen wird.

    -> Arbeitssicherheit, Koordination Arbeitssicherheit auf Großveranstaltungen

    -> Sicherheitskonzepte

    -> Schulungen

  • und man sollte auch das mit dem vertreter nicht so auf die leichte schulter nehmen. da steckt schon ne menge verantwortung drinn. das muß schon sehr gewissenhaft gemacht werden.

    ich möchte nicht aufsicht führen und dann auch noch den aufbau der pa machen. wenn das geld nciht drinn ist, dann würde ich mir insgesamt ernsthaft über die strucktur in der location gedanken machen.

  • Würde sich zum Einen ja anbieten, da feste (entsprechend ausgebildete) VA-Haustechniker beide Qualitäten mitbringen würden und zum Anderen in den mir bekannten Gesetzestexten nichts Gegenteiliges geschrieben ist.

    Veranstaltungsleitung braucht in der Praxis ganz andere Qualifikationen (die leider rechtlich nicht sauber definiert sind...) als VFV. Der Schwerpunkt liegt auf Brandschutz und Publikumssicherheit. Das kann man vielleicht als Festangestellter TL einer (kleineren) Halle im Tagungsbetrieb noch zusätzlich machen, aber nicht wirklich als externer Technikdienstleister. Es geht schon damit los dass du als VL das Hausrecht ausüben und ggf. auch mal Leute rauswerfen lassen, Aufbauten untersagen und im Extremfall eine VA abbrechen können musst ohne dich damit direkt persönlich zu ruinieren.

    Ich hab mich bisher immer erfolgreich geweigert diese Position zu besetzen. Das ist ein ganz fieses "schwarzer Peter"-Spiel, denn die Behörden machen den Veranstaltern und Hallenbetreibern Druck Veranstaltungsleiter zu benennen. Das heisst bisher in der Praxis leider oft dass der (nicht anwesende) Hausmeister, "der Typ an der Kasse" oder der Cateringleiter dann auf dem Papier VL macht...

    Economics in eight words: "There ain't no such thing as free lunch."