Hallo Zusammen,
ich würde gerne wissen, ob es Erfahrungen aus der Praxis gibt ob es möglich ist und auch praktiziert wird, daß die in §38 geforderte Veranstaltungsleitung und der in §39 definierte Verantwortliche für VA-Technik ein und die selbe Person sein kann ?
Würde sich zum Einen ja anbieten, da feste (entsprechend ausgebildete) VA-Haustechniker beide Qualitäten mitbringen würden und zum Anderen in den mir bekannten Gesetzestexten nichts Gegenteiliges geschrieben ist.
Also: kann man in einer Person beide Posten vereinen ?
Danke + beste Grüße,
Lorbas