Bücherwand B1 ertüchtigen

  • Liebe Gemeinde,


    für einen kleinen Veranstaltungsraum bei dem ich in die Planung involviert bin steht die Idee im Raum zwei komplette Wände auf 4m Höhe mit Bücherwänden zu bestücken. Die Beweggründe dafür sind natürlich vor allen Dingen optischer Natur, zum anderen soll die Maßnahme aber auch der Verbesserung der Akustik dienen.


    Die Venue fällt nicht unter die VstättVO, trotzdem muss natürlich alles safe sein. Am meisten Gedanken mache ich mir über Brandschutz. Habt ihr Ideen, wie man die Bücher behandeln könnte, damit sie die Brandschutz Bedingungen nach B1 erfüllen? Wer kann sowas am Ende abnehmen? Macht das die örtliche Feuerwehr? Wir sind noch ganz am Anfang der Planung und sind absolut bereit die Idee zu verwerfen, wenn es eine Schnapsidee ist, aber erstmal würde ich gern checken ob das vielleicht umsetzbar ist, weil irgendwie cool stelle ich mir das schon vor ;)


    Besten Dank für Eure Ideen,


    pfeiffe

  • Ich denke nur laut. Gehobeltes Holz gilt als schwer entflammbar. Ein Buch, das im Regal steht ist imho etwa genauso schwer entflammbar. Es müsste schon zerrissen werden, damit es gut brennt, bzw. das Feuer muss schon ziemlich heftig sein, bis von Büchern eine Gefahr ausgeht.


    Mein Gefühl sagt mir, dass kompakt aufgestellte Bücher kein grosses Risiko darstellen.


    Aufgeklappte/Ausgefächerte Bücher hingegen brennen natürlich wie Zunder. Das könnte aber sicher vermieden werden, bzw. könnte man einzelne Exemplare, die so dargestellt werden müssten, jeweils in eine kleine Glasvitrine verpacken.

    Der Ton macht die Musik.

  • Beim Kleber aufpassen die brennen meist besser wie ein zugeklapptes Buch.


    Ansonsten gibt es. Das hier:

    Brandschutzimprägnierung (B1 Imprägnierung)


    Ich würde die Bücher seitlich einklemmen und mit oben genannten Mittel einsprühen.


    Dann die örtliche freiwillige Feuerwehr einladen um an einem Probe Regal die Brennprobe zu machen. Gegen eine Spende (Verhandlungsbasis) machen die sowas wohl.

    Die sind meist froh wenn Sie was Praktisches außer der Reihe mit den Rekruten machen können.

    Getränke müssen natürlich gestellt werden😉


    Viel Erfolg

  • ..solch eine "B1-Imprägnierung" sollte zuvor mit der ansässigen Feuerwehr, oder anderen zuständigen Gremien erörtert werden. bei uns in der Stadt z.B. ist das nicht gewünscht / anerkannt / geduldet in größeren Veranstaltungsstätten Indoor. Da gilt entweder "B1 von Grund aus", oder hat nichts verloren auf einer Großbühne.

    edit:

    bei Press zusammen gestellten Büchern, würde ich 'mal behaupten, daß diese viele Minuten über 800Grad erfahren müssen, bis die von alleine weiter brennen.. [persönliche Meinung und eigene Erfahrung aus einem Testaufbau, jedoch keine übertragbare Allgemein-Aussage].

    "geht nicht" ? - gibt's nicht !

    ...ja, das war schon immer mein Avatar :evil:

    "Mit der Dummheit kämpfen Götter selbst vergebens" (Friedrich Schiller, " Jungfrau von Orleans")

  • Ich denke nur laut. Gehobeltes Holz gilt als schwer entflammbar. (...)

    OT: Nein, nur bestimmte Holzwerkstoffprodukte fallen unter B1 schwer entflammbar. Unbehandeltes Holz als Balken, Bretter etc. fällt unter B2 normal entflammbar, egal ob sägerauh oder gehobelt. Nur durch entsprechende Beschichtungen kann es unter B1 eingestuft werden. Bei mir in der Architektur ist bzgl. Holz meist jedoch die Feuerwiderstandsdauer bzw. Nachweis der Abbrandrate das entscheidendere Kriterium. ;)

  • ...bei der Brandschutzklasse "F-irgendwas" geht's darum, wie lange ein verbautes Teil den Brand "übersteht",bzw. ein Übergreifen eines Brandes auf einen weiteren "Brandabschintt" abhält, bevor es selber zum Brennen anfängt...

    Bei der "B-irgendwas" geht es um das Brandverhalten...

    edit: irgendwas

    "geht nicht" ? - gibt's nicht !

    ...ja, das war schon immer mein Avatar :evil:

    "Mit der Dummheit kämpfen Götter selbst vergebens" (Friedrich Schiller, " Jungfrau von Orleans")

  • Hi pfeiffe,

    Super Idee, Raumakustik etwas alternativ zu denken.

    Ich teile die generelle Meinung, dass ein geschlossenes Buch nicht das Problem darstellen sollte.


    Lediglich würde ich die Bücher nicht kleben oder gepresst aufstellen, sondern durch+durch schrauben. Damit sind Sie fest, und du kannst auch viele Bereiche frei lassen, denn die "Löcher" im Regal brauchst du ja.

    Einerseits für eine gute Diffusion und andererseits hast du mehr Oberfläche zwecks der (wenn auch spärlichen) Absorption.


    jm2c,

    Beste Grüße,

    D

  • Ok, dann bitte ich um Entschuldigung für diese Fehlinformation. Ich war mir ziemlich sicher, das hier mal so gelesen zu haben.

    Das kommt wohl aus einer Bauvorschrift für Fliegende Bauten, MFlBauR Punkt 2.1.2:


    Zitat

    Baustoffe, ausgenommen gehobeltes Holz, müssen mindestens schwerentflammbar
    sein; für Bedachungen, die höher als 2,30 m über begehbaren Flächen liegen, genügen
    normalentflammbare Baustoffe

    Heißt aber nicht, dass es schwer entflammbar ist, sondern dass für das Holz eine Ausnahme der Entflammbarkeitsklasse gewährt werden kann

  • Und wie schaut es dann im Bereich Gastro z.B. mit Tischen und Stühlen aus? Sollten die dann nicht auch alle aus Metall sein?

    Parkettboden? Holzvertäfelung an der Wand? Akustikpanele aus Holz? …


    Ich würde eine individuelle Gefährdungsanalyse durchführen:


    - Welches material

    - kann in den Fächern Hitzestau auftreten? Tiefe der Fächer

    - tritt in direkter Nähe zum Regal zugluft auf (Kamineffekt)?

    Freelancer für Audio Beschallung/Recording seit 2003 - Alle Beiträge spiegeln meine persönliche Meinung/Erfahrung als von Herstellern & Vertrieben unabhängiger Tonmensch wieder

  • Und wie schaut es dann im Bereich Gastro z.B. mit Tischen und Stühlen aus? Sollten die dann nicht auch alle aus Metall sein?

    Parkettboden? Holzvertäfelung an der Wand? Akustikpanele aus Holz? …

    Ist in der Bauordnung und der Versammlungsstättenverordnung geregelt, kommt auf Größe des Gebäudes, Geschosszahl und Höhe an.

    Zitat

    In Versammlungsräumen mit nicht mehr als 1 000 m² Grundfläche genügen Bekleidungen aus mindestens schwerentflammbaren Baustoffen oder geschlossene nicht hinterlüftete Holzbekleidungen.

    Holzvertäfelungen sind schwer entflammbar herstellbar, ebenso Parkettboden.

    Ab 5000 Besucher müssen die Stühle B1 sein und die Unterkonstruktion nicht brennbar.

  • OT: Nein, nur bestimmte Holzwerkstoffprodukte fallen unter B1 schwer entflammbar. Unbehandeltes Holz als Balken, Bretter etc. fällt unter B2 normal entflammbar, egal ob sägerauh oder gehobelt. Nur durch entsprechende Beschichtungen kann es unter B1 eingestuft werden. Bei mir in der Architektur ist bzgl. Holz meist jedoch die Feuerwiderstandsdauer bzw. Nachweis der Abbrandrate das entscheidendere Kriterium. ;)

    Vollholz gehobelt, geschliffen, gefräst mit gefasten Kanten kann als schwer entflammbar = B1 angesehen werden, dazu BGI 810-6


    Eine Bücherei ist mit 10.000den Büchern vollgestopft, die sind sogar öffentliche Gebäude.


    "Bei entsprechenden Brandversuchen wurde festgestellt, dass die Papierqualität, die Lagerungsdichte und die Buchformate direkten Einfluss auf die Brandausbreitung haben."

    "Generell kann aus Brandereignissen festgehalten werden, dass Bücher nur bei vollentwickelten Bränden, d.h. bei Großbränden, vollständig verbrennen können."


    https://zs.thulb.uni-jena.de/servlets/MCRFileNodeServlet/jportal_derivate_00174021/j09-h3-4-auf-7.pdf

  • Vollholz gehobelt, geschliffen, gefräst mit gefasten Kanten kann als schwer entflammbar = B1 angesehen werden, dazu BGI 810-6 (...)

    Interessant, danke. "Brandschutz im Dekorationsbau" hat tatsächlich keine Schmittmenge mit meinem Job als Architekt.


    Meine Übertragung aus dem Bauwesen auf dieses Thema ist damit nicht wirklich passend.

  • (...)

    Eine Bücherei ist mit 10.000den Büchern vollgestopft, die sind sogar öffentliche Gebäude.

    (...)

    Für eine Bibliothek wird es immer ein spezifisches Brandschutzgutachten geben, das für genau diesen Einzelfall Brandlasten ermittelt, Gefährdungspotentiale klassifiziert, daraus notwendige aktive und bauliche Schutzmaßnahmen ableitet usw. Ein Vergleich verschiedener Gebäude ist zwar aufschlussreich, lässt aber trotzdem keinen Übertrag Maßnahme A von Objekt A mit Eigenschaft A auf Objekt B zu.