Unterschlagung von Pioneer DJM-800 mit Case

  • Unterschlagung: Bremen bzw. Norddeutschland, Juli 2022:

    Aus einer Dauervermietung wurde ein Pioneer Mixer DJM-800 mit Thomann-Case als entwendet gemeldet. Ser.-Nr.: HCMP001388ER (March 2008). Für die Wiederbeschaffung des intakten Gerätes mit Case wurde eine Belohnung ausgesetzt. Informationen gerne per eMail an Diebstahl@AlphaEvent.de

    Wir sind dankbar für jede Unterstützung!


    P.S.: Ihr könnt's euch denken: Wir sind aktuell auf der Suche nach einem sehr gut erhaltenen Pioneer DJM-800, DJM-850 oder ähnlichem Pioneer-Modell als Ersatz... X/

    Einmal editiert, zuletzt von Jo2000 ()

  • Jo2000

    Hat den Titel des Themas von „Diebstahl von Pioneer DJM-800 mit Case“ zu „Unterschlagung von Pioneer DJM-800 mit Case“ geändert.
  • klingt eher nach Unterschlagung als nach Diebstahl. Bei mir war es Unterschlagung aus einem Vermietvorgang.


    Anzeige wurde erstattet. Der Beschuldigte hatte nach Einstellung des Verfahrens noch Besuch mit einem Beschluß des Amtsgerichts


    Ja, es war verworren und nicht klar, wer da den Mixer genommen hat, aber tatsächlich müssen wir nun wohl von Unterschlagung im Norddeutschen Raum sprechen. Anzeige ist erstattet. Wer was hört oder sieht - bitte Info geben!

  • Hoffentlich habt Ihr da eine Versicherung abgeschlossen. Das wurde bei mir aufgestockt. Dann 25% SB bzw. 500 € bei Unterschlagung. Neuwertentschädigung


    Mein vermietetes Pedelec wurde wohl gemietet mit einem gestohlenen Ausweis wie sich herausgestellt hat. Der Typ hat den Ausweis gestohlen & sieht dem Ausweisinhaber leider sehr ähnlich.


    Nun beruft sich dieser Käufer auf ein mittlerweile 2. Urteil des BGH zu einem sog. gutgläubigen Erwerb & will mein Ped behalten.

  • nun ja. das befürchte ich auch. Nur ist das ein Pedelec für Obelixe wie mich. Dann kommt der Mieter & Verkäufer mit einem gestohlenen Ausweis. ein 45 kg Araber


    Anstatt sich zumind. beim Verkäufer zu treffen, hat der Käufer das nachts auf der Str. gekauft. Der Verkäufer konnte keine Fragen beantworten zu Modell etc.


    Abweichender Standort beim Verkauf vs. echter Standort.


    Der Käufer hatte mittags, als das Angebot eingestellt wurde, zunächst kein Interesse am Pedelec. Dann hat der Verkäufer das innerhalb von 3 h um 500 € gesenkt


    Ich bestreite somit mit einer mir unbekannten Personen einen gültigen Mietvertrag abgeschlossen zu haben, da der Ausweis gestohlen wurde.


    (Darum geht es wohl im Urteil - ergo Unterschlagung statt Diebstahl)


    Demnach keine freiwillige Überlassung - unbekannte Person


    Das gehört zunächst der Versicherung. Ich habe ein Vorkaufsrecht. Die Entschädigung mit 25% SB sowie Vermietverluste mit sog. Vermögensschaden wiegen schwerer als ein bösgläubiger Kauf des Käufers


    Urteile des BGH sind weltfremd. 2. Urteil. Verkauf eines Leasingautos. So ist jeder Verleiher, Autohäusern bei Probefahrten, Leasinggeber im Nachteil, wenn plötzlich Autos etc verkauft werden aus Unterschlagung & der Käufer darf die Sache behalten


    Beim 1. Urteil wurde ein Auto bei einer Probefahrt nicht zurückgebracht. Ausweis gefälscht. Papiere gefälscht.


    Dann richten sich die Urteile gegen alle rechtmäßigen Eigentümer & der gutgläubige Käufer darf die Sache behalten ?

  • Dass Urteile "aus dem Bauch heraus" manchmal nicht nachvollziehbar sind hat wahrscheinlich jeder schon mal erlebt und ist durchaus menschlich.

    Ich habe aber nicht den Ansatz von Fachwissen dazu und suche mir dann in solchen Fällen jemanden, der was davon versteht und es mir hoffentlich besser erklären kann.


    Keine Ahnung, ob es hier im Forum Rechtsexperten gibt, die die von Dir genannten Urteile besser beurteilen können? Zumindest wäre dann eine genaue Angabe des Urteils nötig.

    Da das, wie Du schreibst, ein BGH Urteil ist, scheint es aber aus meiner Sicht eher kein "Schnellschuss" gewesen zu sein...

  • i kern geht es darum, das ein käuferbei z.b. ebay rechtsicher etwas erwerben kann. das machen sich diese leute eben zu nutze. das geht mittlerweile sogar soweit, das notare häuser verkaufen und dann diese schnell weiter verkauft werden sollen. da geht es dann schnell um ganz andere summen.

    das das mit autos aber auch offensichtlich so einfach geht hat mich auch erstaunt.

    frage ist halt: wie kann man das sinnvoll lösen so das der käufer am schluß nicht der dumme ist?

    denn der ist der einzige, der von der ganze vorgeschichte normalerweise eben nichts weiß.

  • die Kaufumstände konnte ich dem Käufer ja entlocken. Das Rad ist beschlagnahmt. Wäre das Rad in der Fahndung gewesen, hätte der Käufer Probleme gehabt. Der Polizist sagte, er solle das Rad abgeben. Darüber muß ein Richter entscheiden, wem das Ped zugesprochen wird.


    Der Verlust des Käufers mag mir egal sein. Das ist den o. g. Umständen geschuldet. Die Versicherung sagte, mein Vermögensschaden mit 25% SB sowie Verlust des besten Pferdes im Stall bei ausbleibenden Vermieterlösen ist höher zu bewerten.


    Das ist fast 1 Jahr seit Nov 21. Ermittlungen bei Diebstahl werden nach 1 Monat eingestellt. Bei Unterschlagung ist wegen des Identitätsdiebstahls des Mieters sowie zahlreicher Fälle - so der O-Ton des Hauptkommissars natürlich schwieriger.


    Nun habe ich ein Gesuch drin bei Ebay KLA, die Warnung wurde gelöscht, weil dies nicht den Statuten entsprechen würde. Das Ped wurde auch bei Ebay KLA verkauft


    Auch User im Rad Forum hätten das unter den gg. Umständen nicht gekauft. Der kleine junge Mann hat das mit dt. Paß gemietet. Gestohlen von einem Fußballspieler in Kassel & auch dort auf der Str. nachts verkauft


    Inserat mit Rechtschreibfehlern, keine Infos zu Rahmengröße. Kauf ohne Papiere wie Rg. Der Käufer hatte schon ein ähnliches Vorgängermodell besessen. Dann weiß er, daß es nicht nur 1 Schlüssel gibt, sondern auch eine Plakette mit Schlüssel Nr.


    Serviceheft hat der Mieter vernichtet. Gibt es auch dazu - eigentlich. Das war noch in den Packtaschen. Abweichender Standort ca. 60 km Angebot vs. realer Standort


    Bei dem 25er Ped gibt es keine Papiere wie beim 45er mit einer COC.


    Solche Umstände sollten dem Käufer auch auffällig sein


    Die beiden Urteile waren ja auf Autos gemünzt. KFZ Brief muß ja jeweils gefälscht worden sein. Der eigentliche Eigentümer muß noch Zweitschlüssel herausgeben an den gutgläubigen Käufer.


    Die Urteile habe ich zu gutgläubigem Erwerb auch gegoogelt.