DIN EN 17879 "Event-Strukturen - Sicherheit" liegt als Entwurf vor

  • Hallo zusammen,


    der Normentwurf "DIN EN 17879" liegt als Entwurf vor und kann bis zum 15.09.2022 kostenlos eingesehen und kommentiert werden, wozu ich auch rate. Nach erster Durchsicht ist der Entwurf in meinen Augen durchwachsen, was auch wesentlich an der Deutschen Übersetzung liegt. Für eine abschließende Beurteilung brauche ich aber noch ein paar Tage.


    Ein paar Informationen habe ich bereits hier zusammengefasst: https://runtemund.de/neuer-nor…f-fuer-event-strukturen-1


    Viele Grüße


    Uwe Runtemund

    Dipl.-Ing. Uwe Runtemund | Statiker in der Veranstaltungstechnik

    Mein Büro: runtemund.de

  • Strukturen als 1:1 Übersetzung von Structures find ich schon verwirrend. Hatte beim Titellesen an Organisatorische Vorgaben etc. gedacht.

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  • Glaub mir, der Titel ist das kleinste Problem mit der Übersetzung. Sie schaffen es nicht, das englische Wort "stability", korrekt zu übersetzen. Wenn es Stabilität heißen müsste, schreiben Sie Tragfähigkeit.

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  • Wer legt eigentlich fest wer solche Texte (die in letzter Konsequenz zu einem Teil der Rechtsprechung werden weil sie den "Stand der Technik" definieren) übersetzen und redigieren darf? Das ist ja grauenhaft...

    Economics in eight words: "There ain't no such thing as free lunch."

  • Ich kann nur raten. Für die Deutschen Übersetzungen ist vermutlich das DIN e.V. , respektive der Beuth-Verlag zuständig. Meines Wissens machen das nicht die Arbeitsgruppen, die die Norm erarbeiten.

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  • Die DIN15905-5 (07/2022) wurde vom 'DIN Redationsteam' redaktionell bearbeitet. Das war aber erst vor der abschießenden Einspruchsbesprechung.

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  • Hallo zusammen,


    ich habe meine Zusammenfassung nun hier veröffentlicht:


    Neuer Normentwurf für Event-Strukturen (Teil 2) – Runtemund Engineering


    Das mit Abstand kritischste Kapitel ist 5.3.7, was verpflichtende Horizontallastansätze für drinnen vorschreibt. Ich hab diese Ansätze in einer Hand voll Projekte mal ausprobiert und alle Konstruktionen ließen sich nicht mehr so bauen wie bisher. Ground Support Basements und -Stützen oder Eckelemente gehen kaputt oder ich installiere Drahtseile wie draußen und ich ballastiere bis der Arzt kommt...

    Der krasseste Ansatz ist die pauschale Annahme von 1kN/m in 1,1m Höhe. Damit muss eine 1,1m hohe LED-Wand beispielsweise genauso ballastiert werden, wie eine 4,4m hohe LED-Wand nach den uns bekannten Messerichtlinien. Das finde ich absurd.

    Ich kann nicht abwägen, ob die Konstruktion im Publikumsverkehr oder geschützt steht, obwohl das ein in meinen Augen wichtiger Faktor ist, um wirtschaftlich arbeiten zu können.


    Ich lasse gerade meinen Kommentar von ein paar Kollegen gegenlesen und stelle ihn auf Wunsch per Mail zur Verfügung.

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  • Theater sind in meinen Augen nur bei den Maschinentechnischen Einrichtungen raus. Ein Dekorationsbau auf der Bühne ist meines erachtens eigentlich eingeschlossen. Ich wünsche hier in meinem Einspruch aber auch Klarheit.

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  • und je weniger ausnahmen es gibt, um so einfacher ist es dann für alle. hier wird aber sicher die theater lobby wissend um ihre damit einhergehenden probleme, versuchen sich raus zu ziehen.

    es gibt hier in hannover ein nettes theater, das aber nur konzerte und tourneen betreut. da wird ständig aus und eingeladen. das die natürlich kein interesse an sowas haben ist klar :)

  • Ich habe die Erwartung und auch Hoffnung, dass die Kritikpunkte nach der aktuellen Praxis angepasst werden. Es ist ja ein Entwurf, also durchaus noch Spielraum da. Und wie ich schon schrieb, die reine Existenz einer Norm, macht sie nicht automatisch um Stand der Technik. Sie muss auch allgemein anerkannt sein.

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  • ..die reine Existenz einer Norm, mach sie nicht automatisch um Stand der Technik. Sie muss auch allgemein anerkannt sein.

    ich bin zwar juristisch nicht so bewandert, aber kenne so was aus anderen Bereichen;

    wenn die Norm erstmal aus den Weiss- und Gelbdruckphasen in die finale Form gegangen ist, ist das erstmal ein Meilenstein dem die BG und der Arbeitsschutz bei einer örtlichen Überprüfung folgen werden. Sollte tatsächlich etwas passiert sein, werden auch Gerichte der Norm folgen, da dort keine Fachleute sitzen.

    Sie ist zwar widerlegbar, jedoch muss die Widerlegbarkeit im Einzelfall begründet werden. Das wird dann einen Sachverständigen benötigen und Zeit und viel Geld kosten.

    Gruß UweS.

  • Hallo zusammen,


    hier mal ein kurzes Update von der heutigen Einspruchsbesprechung, mit deren Ergebnis man auf jeden Fall zufrieden sein kann. An den kritischen Punkten herrschte große Einigkeit, und der Ball wird nun vom DIN zurück gespielt. Jetzt ist abwarten angesagt.


    Neuer Normentwurf für Event-Strukturen Teil 3 – Runtemund Engineering

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