der fach-beamte antwortete daraufhin, dass es für 30er zonen genaue rechtliche vorgaben gibt, die die stadt nicht so einfach anders auslegen kann. wenn es da z.b. größere stellen gibt, wo die häuser weiter von der fahrbahn weg sind und dort somit die lärmschwelle nicht überschritten wird, dann dürfen sie in dem bereich keine zone 30 machen. da sind auch der gemeinde die hände gebunden, denn es gibt für jedes schild recht genaue vorgaben, die können da also nicht einfach frei entscheiden.
Das wird auf jeden Fall so sein, wie auch andere Regelnungen, die zu teils absurden Auswirkungen führen (z.B. mussten hier die Fussgängerstreifen auf dem Schulweg der Kinder entfernt werden, weil es eine 30er Zone ist und in der 30er Zone gibt es eigentlich keine Fussgängerstreifen, weil die Autos überall Vortritt haben).
ABER die Ausgangslange hat sich verändert und auch die Gesetze und Verordnungen sind nicht in Stein gemeisselt. Erst muss ein Umdenken stattfinden und daraufhin können Verbesserungen in die Tat umgesetzt werden.
Die Ökologie und Ökonomie des Verkehrs wird sicher noch an Bedeutung gewinnen. Vielleicht gibt es dann plötzlich sogar in Deutschland ein Tempolimit auf Autobahnen *duckundweg*