Filme öffentlich vorführen?

  • Hallo!

    Einer meiner Kunden möchte im Rahmen von diesersen Weihnachtsaktivitäten im Dezember (Glühweinbuden, Hintergrundbeschallung das übliche) gerne indoor Filme zeigen. Geplant ist die Vorführung von jeweils einem Film für Kinder nachmittags (z.B. so was wie Polarexpress oder Einkönigin) etc. und einem Film abends für eher Erwachsenen Zielgruppe (Richtung steht noch nicht fest, kann auch eine Reportage oder sowas sein). Das Ganze dann über 4-5 Tage indoor in einem kleineren Raum ca. 50m/2, zu rechnen ist mit 20-50 Zuschauern pro "Vorstellung".

    Frage: Was muss bei der öffentlichen Vorführung beachtet bzgl. Urheberrechte oder ähnlichem beachtet werden? Gibt das da so etwas wie die GEMA ?

  • Jau, nettes Thema...
    VGF und VDF wären mir da spontan auch in den Sinn gekommen, das Filmchen fürs Trinkspiel :D kannte ich noch nicht.

    Die Infos auf der VGF und der VDF-Webseite sind zumindest inkl. deren Merkblatt schonmal ne gute Quelle für Infos.
    Wir trugen uns im Motiv Jugendarbeit vor Jahren mal mit einer im Grunde ähnlichen Idee - und haben es am Ende bleiben lassen.

  • In der Praxis klappt das eigentlich nur dann legal wenn ihr jemand mit einem bestehenden Filmvorführergewerbe im Hintergrund habt. Entweder ein Kinobetreiber (kann auch ein Autokino sein) oder ein Wanderkino/FIlmclub. Anders als bei der GEMA sind die Filmverleiher leider rechtlich nicht verpflichtet jedem der einen Film öffentlich vorführen will eine Lizenz zu erteilen, egal wie viel er zahlt.

    Economics in eight words: "There ain't no such thing as free lunch."

  • Vielleicht ist da mein Dienstleistungsgedanke zu sehr eingeschränkt, aber es ist doch nicht Dein Problem, was Dein Kunde mit Leinwand/Projektor/Pa macht, die Du ihm hinstellst?

    "Du, eine von Deinen Wackellampen hat nen Gobo Error"
    - "Jaja, das passiert schonmal, wenn man die was härter in die Ecke tippt."

  • Die Kirche könnte weiterhelfen: https://medienzentralen.de

    "Alle bei der Medienzentrale ausgeliehenen, gekauften oder heruntergeladenen Medien dürfen öffentlich aufgeführt werden, wenn die Aufführung nicht-gewerblichen Charakter hat."


  • Die Kirche könnte weiterhelfen: https://medienzentralen.de

    "Alle bei der Medienzentrale ausgeliehenen, gekauften oder heruntergeladenen Medien dürfen öffentlich aufgeführt werden, wenn die Aufführung nicht-gewerblichen Charakter hat."


    Nicht Strafmündig bedeutet nicht dass keine Strafbarkeit gegeben ist. Im Zweifelsfall ist der Veranstalter dran weil er das nicht unterbunden hat.

    Noch ein Tip zur Legalisierung wären hier Kreisjugendringe. Die veranstalten teilweise selber Sommerkinos für Kinder und Jugendliche und haben entsprechende Kontakte direkt zu Filmverleihern bzw. Filmclubs und Kinobetreibern.

    Economics in eight words: "There ain't no such thing as free lunch."

  • Mein Kunden hat mich halt gefragt was beachtet werden muss. Natürlich kann ich sagen "keinen Plan" oder "kümmere dich selber" aber dann heißt es wieder "lassen wir das" und schon ist der Auftrag für 3-4 Tage Profiprojektor und Leinwand vermieten Geschichte. Und ist halt auch ein "guter" Kunden dem ich häufiger bei der Orga von VA´s helfe.....

  • Fazit: Er soll schauen, dass er sich irgendwo mit dranhängen kann. Sei es Filmverein 'Große Leinwand' oder der Betreiber des Kinos vor Ort (falls noch vorhanden). Im Extremfall muss man halt die Publisher der einzelnen Filme anschreiben und fragen.

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  • Im Extremfall muss man halt die Publisher der einzelnen Filme anschreiben und fragen.

    Das ist leider genau das was ganz sicher nicht funktionieren wird. Die Filmverleiher haben ein Quasi-Monopol auf die Erteilung der Aufführungsrechte von Kinofilmen und achten extrem eifersüchtig darauf dass ihnen und ihrer regelmässigen Kundschaft niemand Konkurrenz macht.

    Economics in eight words: "There ain't no such thing as free lunch."

  • Wir arbeiten hier immer mit einem Kino zusammen.

    Allerdings in einem so kleinen Rahmen nicht kommerziell, rein zur bespassung von Kindern wurde auch schon mal der Fernseher einfach auf gestellt.

    In der Größenordnung redet man ja nicht von einer professionellen Kino Anlage.

    Nach dem Motto wo kein Kläger da kein Richter.