Ausbilden, Meister oder AEVO?

  • HenrySalayne ich versteh nicht. Was gibts denn daran nicht zu verstehen?

    § 15 Leitung und Aufsicht

    (1) Der Unternehmer darf Leitung und Aufsicht der Arbeiten in Veranstaltungs- und Produktionsstätten nur Bühnen- und Studiofachkräften übertragen.


    Das ist doch eindeutig. Die Arbeiten sind zu Leiten und zu Beaufsichtigen und dazu braucht es eine Bühnenfachkraft.


    Dazu der Anwendungsbereich:

    § 2 Begriffsbestimmungen

    Im Sinne dieser Unfallverhütungsvorschrift sind

    1. Veranstaltungsstätten alle Betriebsstätten in Gebäuden oder im Freien mit Bühnen

    oder Szenenflächen für Darstellungen einschließlich der erfor derlichen Einrichtungen

    und Geräte.

    -> Arbeitssicherheit, Koordination Arbeitssicherheit auf Großveranstaltungen

    -> Sicherheitskonzepte

    -> Schulungen

  • ich versteh nicht. Was gibts denn daran nicht zu verstehen?

    § 15 Leitung und Aufsicht

    (1) Der Unternehmer darf Leitung und Aufsicht der Arbeiten in Veranstaltungs- und Produktionsstätten nur Bühnen- und Studiofachkräften übertragen.


    Das ist doch eindeutig. Die Arbeiten sind zu Leiten und zu Beaufsichtigen und dazu braucht es eine Bühnenfachkraft.

    Eben, eine Bühnen- oder Studiofachkraft. Aber kein Meister.

    Quasi der Meisterzwang durch die kalte Küche.

  • Als "Bühenmeister" hat man bedeutend mehr (eigentlich ausschließlich) mit der Planung, Einhaltung von Vorschriften, Mitarbeiterführung und dem Papierkrieg, als mit dem Schubsen von Fadern zu tun ;)


    Die Ausbildereignungsprüfung muß bestanden vorhanden sein.

    Siehe:

    Meister Veranstaltungstechnik | IHK München

    "geht nicht" ? - gibt's nicht !

    ...ja, das war schon immer mein Avatar :evil:

    "Mit der Dummheit kämpfen Götter selbst vergebens" (Friedrich Schiller, "Jungfrau von Orleans" )

  • da ich grad mitten dabei bin.

    Es wird unterschieden in Anlage A (zulassungspflichtig) Berufe und Anlage B (zulassungsfrei) Berufe


    Anlage A Berufe

    Meister mit Teil 1-4 (Teil 4 ist hier der Ausbilder)

    Ansonsten gilt die Altgesellenklausel mit 6 Jahren Berufserfahrung und mind. 4 Jahren davon in leitender Position


    Anlage B Berufe

    abgeschlossene Berufsausbildung in dem Ausbildungsberuf und angemessener Berufserfahrung und AEVO; (bei ähnlichem Ausbildungsberuf müssen mind. 75% des Inhalts übereinstimmen)

    oder Studium mit 4 Jahren Berufserfahrung und AEVO

  • Willkommen im Forum.

    Die Anlagen A und B finden sich als Anlage in der HwO - Handwerksordnung.

    Veranstaltungstechnik findet sich dort nicht. Dieses Gewerk wurde der Industrie zugeordnet.

    Rein gewerberechtlich betrachtet wird keine Qualifikation benötigt - die kommt über die Schiene Arbeitssicherheit - siehe Falco.


    Zur HwO

    Anlage A HwO (Zulassungspflichtig) - Qualifikation: Meister, Techniker, Dipl.Ing, Bachelor, Master der entspr. Fachrichtung. Oder dann eben die Altgesellenregelung.


    Für die Berufe in Anlage B HwO (zulassungsfreie Handwerke) gibt es meinem Wissen nach keinerlei Anforderungen an die Qualifikation.


    Es gibt natürlich auch im Bereich der IHK zulassungspflichtige Gewerbe, die eine zulassungspflichtig sind bzw. zwingend eine entsprechende Qualifikation erfordern. Siehe Gewerbeordnung § 34c.

    Hier befindet sich i.d.R. die Signatur

  • eine wichtiger rat:

    hebt die unterlagen die ihr von der ihk bekommt gut auf. meine unterlagen sind mene prüfungen waren 2000. 2008 ist alles bei einem brand vernichtet worden. 2011 habe ich dann mal bei der ihk angerufen um mir die scheine neu austellen zu lassen. da bekam ich dann zu antwort, das die alle unterlagen nach 10 jahren vernichten :(