Private Veranstaltungen, Verein anmelden oder gewerblich versuchen

  • Guten Tag, mein Thema wurde bestimmt schon oft behandelt hier, trotzdem kommen mir einige Fragen auf, vorallem wenn’s darum geht „es dann doch richtig zu machen“


    Folgende Problematik/Thematik


    Wir veranstalten private raves unter folgenden Bedingungen:


    -Gewerbegebäude mit Erlaubnis des Vermieters

    -privat nur auf Einladung mit Gästeliste

    -kein Eintritt, freiwillige Spende(niemand wird aktiv aufgefordert)

    -kein getränkeverkauf und auch nicht gegen Spende

    -soft drinks werden kostenfrei gestellt

    -keine lärmprobleme mit Nachbarn

    -maximal 100 Leute Kapazität

    -gutes grundverständnis von Brandschutz, Feuermelder, feuerfeste Vorhänge, Feuerlöscher leicht zugänglich

    -veranstalterversicherung für private Feiern und Geburtstage bis 100 Personen

    -Versicherung für Musik Equipment

    -Alters Prüfung

    -strikte Abweisung jener die nicht auf der Liste stehen

    -familiär, gleicher wiederkehrender Personenkreis

    -keine öffentliche Werbung

    -spenden welche eingenommen werden, werden gegen die gestellten Getränke gegengerechnet und für die nächste Veranstaltung benutzt

    -maximal 4 mal im Jahr


    Nun meine Fragen:


    -Sind wir rechtlich auf der sicheren Seite zwecks GEMA, Finanzamt, und und und?


    -Sind die Kriterien ausreichend für eine private Veranstaltung?


    -kann man anstatt der Spenden auch einen freiwilligen Unkostenbeitrag von 5 Euro oder 10 Euro angeben? (Sodass man Evtl etwas besser kalkulieren kann) ohne dass am nächsten Tag das Finanzamt da steht?


    -kann man das ganze öfter als 4 mal im Jahr machen ohne das die Feier den privaten character verliert?


    -kann man noch was besser machen um noch einen Schritt mehr aus der Grauzone zu kommen😅



    Außerdem fragen wir uns ob es nicht besser ist einen Verein oder gar ein Gewerbe anzumelden.


    Da ist jedoch die bauliche Gegebenheit sehr schwierig, renovierungsbedürftig, Fluchtwege schwierig und natürlich sehr kostenintensiv.


    Und ob es sich für 4 mal im Jahr dann lohnt


    Mit freundlichen Grüßen


    Kai

  • Zur hilfreichsten Antwort springen
  • DJheini

    Hat das Thema freigeschaltet.
  • Wir betreiben als Verein drei Locations mit Galerie, Club, Kneipe, Konzerthalle, Biergarten mit zwei verschiedenen Konzepten in Schrottimmobilien / Dauerleerständen.


    Einmal Schankwirtschaft, braucht dann Toiletten, Fluchtwege, Brandschutz eher so lala aber da haben wir die Stadt auf der Seite, und eben die Schanklizenz, da dürfen dann nach Anmeldung 12 Konzerte / Parties im Jahr stattfinden, gemäß VstättV max. 199 Gäste, Verkauf von Getränken gemäß Schanklizenz kein Thema. Biergarten und Kneipenbetrieb ist uneingeschränkt, Livemusik auch da möglich, allerdings eben nur im elraubten Rahmen der Schankwirtschaft.


    Dann die Galerie, da dürfen wir so viele Veranstaltungen fahren wie wir möchten, da es eine Galerie ist, jedoch nur bis 24.00 Uhr da kein Club, und kein Ausschank, da keine Schanwirtschaft. Getränke gehen da per Spende über den Tresen. Die Location hat genau eine Toilette für alle, da stehen dann schon mal 15 Menschen in der Schlange. Würde daher auch nie eine Schanklizenz erhalten.




    Die reine Rechtsform Einzelunternehmen / GbR / Verein bring dir also erst mal gar nichts, bis auf die finanzielle Sicherheit gegenüber dem Finanzamt, dafür einen Arsch voll Verwaltungsakt den ein Verein mit sich bringt.

  • Alles klar, klingt für uns und unsere 4 Parties im Jahr etwas zu viel.


    Bleibt nur noch die Frage ob wir das ganze nun so wie bisher weiterführen können ohne bedenken zwecks gewerblichkeit etc zu bekommen

  • Wir machen ab und an als Verein Veranstaltungen dieser Art.

    Funktioniert tiptop. (Allerdings mit gänzlich anderer Musik;-))

    Hauptgrund des Vereins ist Allerdings ein anderer.

    • Hilfreichste Antwort

    Sind wir rechtlich auf der sicheren Seite zwecks GEMA, Finanzamt, und und und?

    Was meinst Du mit sicherer Seite? Das es rechtlich klar definiert ist oder das Euch das alles egal ist?


    Sind die Kriterien ausreichend für eine private Veranstaltung?
    Meines Wissens nach gibt es das Kriterium 'Private Veranstaltung' nicht. Weder bei der GEMA noch sonstwo.
    Was es beim Finanzamt gibt, ist die sog. Gewinnerzielungsabsicht. Davon hängt dann ab, ob es ein Gewerbe ist oder 'Liebhaberrei',
    Verkehrssicherungspflicht inkl. DIN15905-5 ist erstmal unabhängig von irgendeiner Rechtsform.

    SIM II Operator and Dante Level I-II-III (alles sogar zweimal :)
    Jugendschwimmabzeichen, Rettungsschwimmabzeichen in Bronze
    Meine kommerziellen Softwareprodukte SATlive und LevelCheck

  • Danke für die Antwort.


    Naja Abgrenzungen gibt es anscheinend.

    So weit ich weiß muss man ja für ne private Veranstaltung keine gema zahlen.


    Sonst müsste ja jede Zusammenkunft unter Freunden an die gema weitergegeben werden??


    Und da ist eben meine Frage.


    Wir verdienen kein Geld damit und veranstalten unter den oben genannten Kriterien.


    Es ist also als ob man einen privaten Geburtstag feiert , nur ohne dass der Veranstalter Geburtstag hat😅 quasi eine private Zusammenkunft mit Musik.


    Und da würde ich gerne wissen ob jemand damit Erfahrungen hat oder weiß wie sowas rechtlich einzuordnen ist und ob einem da unterstellt werden kann, dass so eine Veranstaltung gewerblich ist und somit den verschiedenen Auflagen unterliegt

  • Eine rechtssichere Beratung kann und darf nur ein Anwalt machen !

    Auch wenn Ihr irgendeinen Ereigniss versichersichert habt, glaub mir, bei jeder Versicherung sitzen mehr Leute in der Abteilung "Zahlung vermeiden" als in der Abteilung wo die Schecks unterschrieben werden. Un die werden erstmal fragen, war das alls legal.

    :thumbup:

    Keine Signatur

  • -kann man noch was besser machen um noch einen Schritt mehr aus der Grauzone zu kommen😅

    Grauzone? Eigentlich ist das recht schwarz-weiß.

    Öffentliche oder private Veranstaltung?
    Wir erklären, wie Sie bestimmen können, ob eine Veranstaltung öffentlich oder privat ist und was die rechtlichen Folgen sind.
    eventfaq.de


    Ich sehe bei deiner Aufzählung jetzt keinen Grund, warum das eine private Veranstaltung sein sollte. Eine Altersprüfung heißt ja offensichtlich, dass ihr die Leute nicht kennt. Und zusätzlich versucht ihr ja die Veranstaltung kostenneutral oder sogar mit Gewinn durchzuführen.


    Es ist auch ein Fehlschluss, dass man Eigenschaften einer privaten Feier nehmen könnte um eine nicht-private Feier "umzumünzen". So etwas wie Gästelisten und kein Getränkeverkauf sind zwar bei privaten Feiern zu finden, machen aber eine nicht-private Feier nicht zu einer privaten.

    Man kann auch einen Betonpfeiler mit einer rindenähnlichen Struktur versehen, braun anmalen und Äste mit Blättern daran kleben und es ist trotzdem kein Baum, weil es im Kern immer noch ein Betonpfeiler ist.

  • Das mit der „altersprüfung“ meine ich natürlich so dass auch Freunde welche unter 18 sind keinen Zutritt haben und nicht kommen dürfen😄


    Ist aber sowieso irrelevant da der altersdurchschnitt zum Glück wesentlich höher ist als 18.


    Gewinn wollen wir und haben wir auch noch nicht (nicht mal ansatzweise) erzielt.


    Alleine pa Anlage, deko und Einrichtung sind mehrere tausend Euro wert und dafür müssten wir jahrelang Veranstaltungen machen um das Geld je wieder reinzuholen😅


    Das Ganze entstand als Hobby zu Anlagen und Musik und dem auflegen auf Vinyl.


    Irgendwann dachten wir uns eben, laden wir doch einfach mal alle unsere Freunde in unseren kleinen Partyraum ein.


    Das ganze hat sich nun so entwickelt dass wir uns gerne 4 mal im Jahr treffen und dort ein bisschen Party machen.


    Und da wir unseren Freunden und Gästen auch gerne mal Getränke bieten wollen und ne tolle Atmosphäre haben wir eine spendenbox.


    Die Frage die sich uns da dann auch stellt ist ob wir spenden nur gegen laufende Kosten Gegenrechnen können wie zb Getränke und co. Oder auch Neuanschaffungen um die Partys am laufen zu halten. Bspw wenn ein Lautsprecher flöten geht. Größtenteils wird alles aus eigener Tasche finanziert.


    Wäre durch Spenden auch garnicht möglich wenn schon alleine eine der 4 Endstufen mehr als 1500€ kostet 😅 von den Lautsprechern ganz zu schweigen.


    Eine gewinnabsicht ist zum einen nicht vorgesehen und zum anderen auch garnicht möglich bei der begrenzten Kapazität und Häufigkeit

  • Eine gewinnabsicht ist zum einen nicht vorgesehen und zum anderen auch garnicht möglich bei der begrenzten Kapazität und Häufigkeit

    Du hattest gerade gesagt:

    -spenden welche eingenommen werden, werden gegen die gestellten Getränke gegengerechnet und für die nächste Veranstaltung benutzt

    Effektiv wird also das Erzielen von Gewinn nicht ausgeschlossen.

    Nicht nur das, die Gegenleistung scheint sich der Höhe der Einnahmen zu bemessen.

    Und da wir unseren Freunden und Gästen auch gerne mal Getränke bieten wollen und ne tolle Atmosphäre haben wir eine spendenbox.

    Die Frage die sich uns da dann auch stellt ist ob wir spenden nur gegen laufende Kosten Gegenrechnen können wie zb Getränke und co. Oder auch Neuanschaffungen um die Partys am laufen zu halten. Bspw wenn ein Lautsprecher flöten geht. Größtenteils wird alles aus eigener Tasche finanziert.

    Wäre durch Spenden auch garnicht möglich wenn schon alleine eine der 4 Endstufen mehr als 1500€ kostet 😅 von den Lautsprechern ganz zu schweigen.

    Es handelt sich ganz einfach nicht um Spenden, wenn Menschen für die erbrachte Leistung bezahlen. Das ist maximal ein "Bezahl-Was-Du-Willst"-Konzept (pay what you want). Eine Spende wäre es, wenn ihr die Party aus eigener Tasche bezahlt und die Spendenbox dann einen Zweck stiftet, der nicht die Party selbst ist.

    Das mit der „altersprüfung“ meine ich natürlich so dass auch Freunde welche unter 18 sind keinen Zutritt haben und nicht kommen dürfen😄


    Ist aber sowieso irrelevant da der altersdurchschnitt zum Glück wesentlich höher ist als 18.

    Warum? Wenn man das Jugendschutzgesetz umsetzt, handelt es sich zwangsläufig um eine öffentliche Veranstaltung.

  • Dass die Gegenleistung sich anhand der „Einnahmen“ bemisst ist ja nichts Neues.


    Ein Unkosten Beitrag bei einem Geburtstag ist nichts anderes (welcher ja erlaubt ist)


    So haben wir das ja immer gemacht, alles aus eigener Tasche gezahlt und eine spendenbox aufgestellt.


    Das Jugendschutz gesetz setzen wir aus eigenem Interesse durch, auf so einer Veranstaltung hat niemand unter 18 was verloren und außerdem ist das ja privat Sache wen man dann einlädt und nicht.


    Natürlich ist die Spende nicht verpflichten, davon war auch nie die Rede. Aller höchstens hatten wir uns überlegt in die persönliche Einladung einen „freiwilligen Unkostenbeitrag in Höhe von xy“ zu schreiben.


    Es wäre dann legal/privat wenn dieser Unkostenbeitrag genau mit den gestellten Getränken aufgeht. Also bspw 150€ werden als Unkosten erbracht und man hat für 150€ eingekauft.


    Um nochmal zu dem Jugendschutz Gesetz zu kommen.


    Wenn ich also in meine eigene Wohnung 5 Freunde einlade, einer davon fragt ob er seinen 17 jährigen Bruder mitbringen kann und ich sage nein. Dann ist das doch noch lange keine öffentliche Veranstaltung oder hab ich irgendwo was verpasst 😅

  • Der fallstrick hierbei wird die re Investition in zb Anlage, den Veranstaltungsort oder zukünftige Veranstaltungen sein da sowas ja dann rein rechtlich ein Überschuss der Einnahmen ist nachdem sie gegen die Kosten der Party gegengerechnet sind.


    Was tu ich also wenn bspw 100 Leute kommen,


    Wir für 200€ Getränke gekauft haben und die Leute aber 250 Euro in Form eines freiwilligen Unkostenbeitrages gespendet haben?


    Mir ist schon klar, dass das in dem Falle 50 Euro Gewinn sind.


    Und das ist auch Bestandteil der eigentlichen Frage, neben der allgemeinen Frage der Öffentlichkeit.


    Wie macht man das am besten?


    Auszug aus der Website:Deutschland-feiert.de


    (Man weiß ja aber üblicherweise nie ob dort alles 100%ig stimmt)


    „Ihr könnt eure Gäste bitten, in Form eines kleinen Obolus zur Finanzierungbeitragen. Ihr könnt z. B. eine kleine Spendenbox aufstellen, in die eure Gäste eine kleine finanzielle Spende geben können. Die ist auch gesetzlich legal. Solltet ihr explizit Eintritt verlangen (Achtung: mit Gewinnabsicht), so kann die Party als eine kommerzielle Veranstaltung zu verstehen sein und es gelten dann die gesetzlichen Regelungen des Veranstaltungsrecht. Und glaubt uns, das wollt ihr nicht. Solltet ihr einen solchen Unkostenbeitrag / Spende erheben, dann kündigt diesen bitte aber auch auf der Einladung so an.“





  • Wenn ich also in meine eigene Wohnung 5 Freunde einlade, einer davon fragt ob er seinen 17 jährigen Bruder mitbringen kann und ich sage nein. Dann ist das doch noch lange keine öffentliche Veranstaltung oder hab ich irgendwo was verpasst 😅

    Du schreibst von einer Gästeliste und überprüfst gleichzeitig am Eingang, ob die Leute volljährig sind. Dass das keinen Sinn ergibt, sollte offensichtlich sein.


    Wie bereits gesagt: egal wie sehr du den recheckigen Klotz in das runde Loch hämmerst, wird aus deiner Veranstaltung keine private Feier.

    Solltet ihr explizit Eintritt verlangen (Achtung: mit Gewinnabsicht), so kann die Party als eine kommerzielle Veranstaltung zu verstehen sein und es gelten dann die gesetzlichen Regelungen des Veranstaltungsrecht. Und glaubt uns, das wollt ihr nicht.

    Welches Veranstaltungsrecht denn? Ist das Teil des GG? Bitte um Aufklärung!

  • Ich glaube du bist hier leider im falschen Forum, hier geht es um Veranstaltungstechnik, deren Geräte und deren Bedienung.

    Ja, wir haben in unserer Berufsgruppe auch mit Veranstaltern zu tun und sind ihnen mehr oder weniger verbunden. Manche engagieren sich vielleicht auch im Veranstaltungswesen. Aber die Antworten die du suchst, können dir wohl eher Veranstalter oder - von der anderen Seite her kommend - Steuerberater bzw. das jeweilige Amt geben. Hier wirst du - vielleicht durchaus qualifizierte - Meinungen finden, aber nichts rechtlich belastbares.

  • Ich frage mal anders, was müsste denn deiner Meinung nach anders sein um als privat zu gelten?

    - es gibt keine Spendenbox, die Gastgebenden bezahlen die Party aus eigener Tasche und zahlen auf jeden Fall drauf

    - es gibt keine willkürliche Gästeliste, sondern jede Person ist persönlich bekannt und auf Grund der persönlichen Verbindung und nicht des Alters eingeladen

    Darüber hinaus ist auch noch das ein starkes Indiz:

    - es gibt einen Anlass (bei allen Gastgebenden)

  • Ich frag mal normal, was ist denn eigentlich deine Sorge?

    Wir reden hier über eine entspannte 100Pax Party "ohne alles" in einem Gewerbegebäude mit geschlossenem, unter sich bekanntem Besucherkreis.

    4x im Jahr.

    Such dir einen Partygrund & go for it.

    Was willst du da "abrechnen"? Strom? Miete? Gewinn?

    Eure Kosten sind unter diesen Voraussetzungen doch marginal.

    Da ist nix dran, was in irgendeiner Form öffentlich interessant ist.


    Es sei denn, da steckt mehr dahinter als der Startpost von dir hergibt, und das steht hier zu vermuten.

    Z.B. "erst mal gucken, wie es so läuft": Abnutzung, DJ, Tresen & Tür 12€/h aus den "Spenden", Rest "reinvestiert".

    DANN reden wir hier recht zügig über gewerblichen Betrieb. Oder auch Steuerhinterziehung bzw. Betrug.


    Ansonsten gilt was TomyN schon schrub.

    Die Krise ist ein ungemein produktiver Prozess, man muss ihr nur den Beigeschmack der Katastrophe nehmen...