leider hat die Staatsanwaltschaft dann eine Freigabe erteilt an den sog. gutgläubigen Käufer. Nach der Unterschlagung hat der Mieter die Sachen verkauft.
Das war bis dato in der Asservatenkammer, weil sich der Käufer nach meiner Warnung bei mir gemeldet hat. Die Serials passen zu meinen unterschlagenen Gegenständen.
Der BGH hat hier mehrere Urteile gefällt zu Ungunsten der ursprünglichen Eigentümer
a) Probefahrt Autohaus https://www.bundesgerichtshof.…ngen/DE/2020/2020122.html
b) Leasingauto http://juris.bundesgerichtshof…&Art=pm&pm_nummer=0138/22
Leider ist das kein üblicher Diebstahl. Durch die vorübergehende Überlassung zur Vermietung etc verliert man offenbar das Eigentum. Ziemlich weltfremde, ungerechte Entscheidung.
So ist jeder Verleiher, Vermieter oder ein Autohaus in der Gefahr, das Eigentum zu verlieren
Der Ausweis war gestohlen. Der Mieter sah dem Ausweisinhaber natürlich schon sehr ähnlich. Das war Nov 2021 & ich habe den auch nur mit Maske gesehen.