Pflicht zur E-Rechnung ab 2025

  • Wenn das ne Coverband ist, wird das schwierig mit Freiberufler… aber der Tipp mit dem Steuerberater geht in die richtige Richtung ;-).


    Zu qualifizierten Signatur oben:

    Am besten auch mal den Steuerberater befragen….

  • Wenn ihr nichts offizielles angemeldet habt, dann wäre für euch der sicherste weg, wenn jeder einzelne als freiberuflicher Musiker auftritt. Aber da fragt ihr dann vielleicht doch besser einen Steuerberater.

    Dazu reicht mir leider die Zeit nicht mehr. Bin davon ausgegangen das mein Bandkollege Ahnung davon hat. Der sagte jeder der Musiker in der Gruppe muss mir ne Rechnung stellen... : die wo z.B. durch Solaranlage ein Gewerbe haben (er selbst) sogar eine mit Märchensteuer. Er würde dann mehr bekommen oder abzüglich der Mwst? das hab ich auch nicht so geblickt.

    So ist das wenn zwei Leute sagen, lass uns GBr machen .. dem rest aber alles am A**** vorbei geht und nix rum kommt...

    Dann steht unsereiner da wie der Ochs vorm Berg und versucht das iwie zu deixeln..

  • Dazu reicht mir leider die Zeit nicht mehr. Bin davon ausgegangen das mein Bandkollege Ahnung davon hat. Der sagte jeder der Musiker in der Gruppe muss mir ne Rechnung stellen... : die wo z.B. durch Solaranlage ein Gewerbe haben (er selbst) sogar eine mit Märchensteuer. Er würde dann mehr bekommen oder abzüglich der Mwst? das hab ich auch nicht so geblickt.

    So ist das wenn zwei Leute sagen, lass uns GBr machen .. dem rest aber alles am A**** vorbei geht und nix rum kommt...

    Dann steht unsereiner da wie der Ochs vorm Berg und versucht das iwie zu deixeln..

    Das ist doch alles grober Unfug. Wenn ihr eine GbR seid, dann handelt ihr natürlich als Personengesellschaft. D. h., die Gesellschaft stellt die Rechnung und das Geld wird in der Gesellschaft verteilt.
    Insbesondere ergibt es keinen Sinn, mit einem umsatzsteuerpflichtigen Solargewerbe eine Rechnung für seine Dienste als Musiker einem Mitgesellschafter zu stellen. Bei so einer Absurdität wäre die GbR hinfällig.

    Anders wäre es, wenn ihr einen Gastmusiker engagieren müsstet, der nicht Teil der GbR ist. Dieser müsste dann natürlich der GbR eine Rechnung stellen, weil er ja eben kein Gesellschafter ist.


    Ich würde dringend empfehlen, einen Steuerberater zu kontaktieren und dort eine für euren Fall sinnvolle Lösung zu finden.

    • Hilfreichste Antwort

    Wir müssen hier zwei Punkte unterscheiden: Durch welche Rechnung die Band an die Kohle kommt und wie die Mitglieder der Band an den Anteil.

    Eine GBR entsteht auch gerne schon durch die Art und Weise - und damit auch wenn anderen Bandmitgliedern das am Hintern vorbeigeht. Mit Blick auf die Kohle werden die sich bewegen und wenn nicht sollte man das Zusammenspiel grundsätzlich überdenken.

    Wenn der Kollege untereinander eine Rechnung stellen will, dann müsst Ihr da aufgrund eurer internen Vertragsfreiheit die Anteile klären. Grundsätzlich "behält" jeder nur den Nettoanteil ohne Umsatzsteuer. Aber wenn Ihr die nach außen nicht einfordern könnt, dann ist der Bandkollege mit halt für Euch teurer. (Sollte er mit dem Rest mehr Ausgaben als Einnahmen haben, so wäre es für ihn weniger schlimm, weil er den Anteil nicht abführen müssen).


    Grundsätzlich bleibt ea dabei: Fachkundiger Rat holen und selber versuchen zu verstehen. Und kommerzielle Auftritte gehen halt nur mit den Basics. Ihr braucht das intern auch nicht kompliziert zu machen: Es kann auch einer die Kohle mit Rechnung einstecken, die Ausgaben tätigen und den anderen Mitglieder das Geld überweisen oder Bar auf die Hand drücken: Da die Person die Einnahmen aber versteuern muss, sollte man intern ihm die Steuerlast eben auch zuteil werden lassen (es sind aufgrund höhrer Einnahmen bei der Einkommenssteuererklarung ja mehr Steuern als ohne Bandtätigkeit zu bezahlen). Aaaber auch das geht nur mit Reden, Kommunikation, Miteinander und Vertrauen. Ohne das braucht es halt eben mehr Vertrags- und Rechnungswerk.

    Und mit der Gemeinde reden lohnt auch: Was brauchen die, sind die wirklich schon bei E-Rechnung, kommt das aus schwarzen Töpfen etc.

    Ansonsten kann man mit Fakturama durchaus schnell, kostenlos B2G Rechnungen erstellen.

  • Sxndrx

    Hat einen Beitrag als hilfreichste Antwort ausgewählt.
  • Hey! Ja du hast Recht. Und jetzt hast den Nagel auf den Kopf getroffen. Zusätzlich mir sehr weitergeholfen in diesem Steuerdschungel..


    Eine letzte Frage wäre.. wie kann ich meine Steuerlast denn ausrechnen`?

    Sagen wir mal es sind 600 Euro in die Bandkasse...

    So das es nicht zuviel ist und auch nicht zu wenig.. so ca. bei Steuerklasse 1..


    Danke schon mal <3

  • Einkommenssteuererklarung ja mehr Steuern als ohne Bandtätigkeit zu bezahlen). Aaaber auch das geht nur mit Reden, Kommunikation, Miteinander und Vertrauen. Ohne das braucht es halt eben mehr Vertrags- und Rechnungswerk.

    Und mit der Gemeinde reden lohnt auch: Was brauchen die, sind die wirklich schon bei E-Rechnung, kommt das aus schwarzen Töpfen etc.

    Ansonsten kann man mit Fakturama durchaus schnell, kostenlos B2G Rechnungen erstellen.

    Gemeinde braucht Rechnung als PDF ohne Steuergedöns..

  • Eine letzte Frage wäre.. wie kann ich meine Steuerlast denn ausrechnen`?

    Sagen wir mal es sind 600 Euro in die Bandkasse...

    Steuern zahlt man nicht für den Bestand sondern für Einnahmen.


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    Zitat

    Der niedrigste Steuersatz für die Einkommensteuer beträgt derzeit 14 Prozent und gilt für ein zu versteuerndes Einkommen über dem Grundfreibetrag von 12.096 Euro.

    Wenn du über die Grenze von 68.481 kommst werden es ab da 42%.

  • Und noch ein sehr wichtiger Punkt:

    Klärt schriftlich was passiert wenn ihr euch trennt!

    Das kann sonst ausarten wie der feinste scheidungskrieg

    Das ist ja was mich ziemlich beschäftigt. Da wie gesagt von zweien NIX zur Band beigetragen wird, und einer eh aussteigt.. bin ich gespannt wie es weitergeht und was noch alles kommt.. Derjenige ist auch der Untermietsvertragsunterzeichner..

  • Es ist kein Gehalt. Aber eine Einnahme.
    Das steht dann nur in einer anderen Ecke auf dem Formular, glaube ich.

    Trägt aber zu den gesamten Einnahmen bei und auf das, was am Ende übrig bleibt, da wird dann erst die Einkommenssteuer berechnet.

    Was in welcher Höhe abziehbar ist, weiß dann wieder der Steuerberater.

  • Anlage S - Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit.

    Einkommensteuer wird auf die Summe aus Einnahmen aus selbständiger und unselbständiger Tätigkeit erhoben, Kirchensteuer ist fest anteilig zur Einkommensteuer.

    Sozialversicherung ist auf Nebeneinkommen nicht fällig, sofern im Hauptverdienst bereits abgeführt.

    Wenn es nur geringe Umsätze sind wäre bei euch evtl ein miniJob bei der Band eine Überlegung, dann sind es grob 20 prozent "Nebenkosten", sofern die einzelnen minijobber unter den 566 Eur im Monat bleiben. Der minijobber muss davon quasi nix mehr abführen.

  • Ist das alles nicht viel zu Komplex? Wie hoch sind denn die Einnahmen der Band im Jahr?

    Steuern werden ja erst ab einem gewissen Betrag fällig und hierzu wird der Gewinn/Verlust betrachtet, so zumindest für eine Unternehmung.

    Umsatzsteuer ist eine andere Baustelle.


    Wenn der Gewinn Null ist fallen keine Steuern an. Dies wird der Fall sein, wenn die Einnahmen wieder vollständig ausgegeben werden, z.B. wegen Reparaturen und Ausbezahlung der Bandmitglieder.


    Sofern jedes Bandmitglied einer nicht selbstständigen Arbeit nachgeht sind die Sozialabgeben erledigt.


    Die Einnahme eines jeden einzelnen Bandmitglieds wird am Ende auf der jeweilig persönlichen Steuererklärung unter selbstständiger Arbeit angegeben und zählt dann zu den pers. Einnahmen. Diese werden dann mit den pers. Ausgaben verrechnet und am Ende die Steuer nach Klasse und Tabelle bestimmt. Dieser Teil hat mit der Unternehmung Band nix zu tun.


    Hab ich da einen Denkfehler?

    Laut heisst nicht immer gleich gut und toll und wer schreit ist meist im Unrecht.

  • Also ich weiß ja nicht, wenn ich eine Steuerfrage habe schreibe ich eine Email an meinen Steuerberater.

    Als ich mich selbsständig gemacht haben waren die ersten Amtshandlungen einen guten Steuerberater zu finden, und einen guten Versicherungsvermittler.


    Ich glaube es ist klar was ich damit sagen möchte: bei Steuerfragen ist der richtige Ansprechpartner: eine Steuerberaterin (m/w/d)


    Kann natürlich sein dass die für die Beratung bezahlt werden wollen - mir persönlich wäre es das wert.

  • Gerade in so einer Situation schaut man oft nur auf die Einnahmen. Und vergisst die ganzen Aufwendungen: Instrumente, Fahrtkosten, Kommunikation, Plakate, Miete Proberaum etc...
    Daher ganz wichtig: Nicht nur die Einnahmen ordentlich erfassen, sondern auch die Ausgaben. Dann kann man im Zweifelsfall auch sagen: Liebes Finanzamt, gerne bekommst Du eine Anlage S (oder G) von mir, da wird aber eine negative Zahl drin stehen, d.h. meine Steuerlast wird sich mindern.
    Daher ist es wichtig, mit der Buchhaltung nicht erst anzufangen, wenn 'Geld reinkommt'.
    Bleibt das Minuszeichen für einige Jahre (ohne zumindest ein Jahr mit Plus) dann kann das Finanzamt 'Liebhaberei' sagen und die gesparte Steuer nachfordern.

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