Umfrage Errichterprüfung 2025

  • verantwortung kann auch getragen werden, wenn es gerade keine DIN norm dafür gibt.

    Stimme ich zu, allerdings funktioniert das auch genau anders herum. Ich persönlich sehe die Normen gar nicht als Belastung, was allerdings auch daran liegen könnte das ich nichts anderes kenne als die "genormte Veranstaltungswelt", sondern als Werkzugkasten für meine Entscheidungen. Die Normen definieren, bzw. bauen in der Regal ja auf Schutzzielen auf die durch die Einhaltung der entsprechenden Norm auf jeden fall erreicht werden. Eine Musterkösung Quasi. Interessant wird es wenn man aus z.B. szenisch/künstlerischen Gründen hiervon abweichen muss/möchte. Das ist selbstverständlich möglich es muss eben nur das Schutzziel erreicht werden. Der Gesetzgeber hat uns hier das Mittel der Gefährdungsbeuurteilung an die Hand gegeben es wird nur zu wenig genutzt und sich lieber über die doofen Normen aufgeregt. Finde ich jedenfalls.

    Gruß

    Felix


    Unbefugte sind nicht befugt Unfug zu treiben.

    Der Befugte

  • Es geht letztlich immer nur darum wer im Schadensfall eben den schwarzen Peter nicht weiter schieben kann. Das ist alles!!


    Das zb die bg dann Regelwerk erstellt ist doch klar. Da zahlen wir ja auch alle ein.


    Ich habe einen Kollegen der hatte mal ein 5g4 50m 32a Kabel. Darauf angesprochen kam dann zur Antwort das er das schon immer so nutze und es deswegen in Ordnung sei 😎

  • Das Protokoll muss nicht aus dem Gerät rauspurzeln, umgekehrt ist ein Gerätespeicher ohne Unterschrift auch nicht viel wert (unabhängig ob das nicht beweissicherer oder fälschungsärmer ist).


    Ob das Ding reicht? Tipp: Hängt von Deinen RCDs ab. Du musst Auslösezeiten und Fehlerströme mit dem passenden Messverfahren ermitteln... Mit Gut/Schlecht-Anzeige ist es nicht getan.

    Da ein guter Installationstester alles drin hat, sehe ich wenig Grund für ein extra Gerät.


    Und beim Auffrischen gleich mal die Prüffristen angucken, denn ohne Plan was, wann, wie zu messen ist, braucht es gar kein Gerät.

  • Mal eine Frage am Rande: Gelten Geräte in der Veranstaltungstechnik als ortsveränderlich? Und kann man die Frist auch über das genannte Maximum von einem Jahr für ortsveränderliche Betriebsmittel auf Baustellen verlängern, wenn man das Zeug im Schnitt nur jedes dritte WE nutzt? Meinem Verständnis nach geht es ja um die zu erwartende Beanspruchung des Materials, weshalb die verlängerte Frist auch in der Gefährdungsbeurteilung glaubhaft dargestellt werden kann. Eine Sichtprüfung geschieht ja quais sowieso bei jedem Einsatz.

  • Gelten Geräte in der Veranstaltungstechnik als ortsveränderlich?

    Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel sind solche, die während des Betriebes bewegt werden oder die leicht von einem Platz zum anderen gebracht werden können, während sie an den Versorgungsstromkreis angeschlossen sind (siehe auch Abschnitte 2.7.4 und 2.7.5 DIN VDE 0100 Teil 200).


    Und kann man die Frist auch über das genannte Maximum von einem Jahr für ortsveränderliche Betriebsmittel auf Baustellen verlängern, wenn man das Zeug im Schnitt nur jedes dritte WE nutzt? Meinem Verständnis nach geht es ja um die zu erwartende Beanspruchung des Materials, weshalb die verlängerte Frist auch in der Gefährdungsbeurteilung glaubhaft dargestellt werden kann. Eine Sichtprüfung geschieht ja quais sowieso bei jedem Einsatz.

    1 Jahr ist ja schon die Verlängerte Prüffrist die angewendet werden kann wenn die Fehlerquote der Betriebsmittel bei der letzten Prüfung unter 2% liegt.


    Es geht ja auch nicht nur um die Häufigkeit der Nutzung sondern auch um die Umgebungsbedingungen und die sind in der Veranstaltungstechnik für elektrische Betriebsmittel nun mal denkbar schlecht.

    Im Lager vielleicht gehegt und gepflegt aber dann geht es los: rein in das Case, durchgeschüttelt auf dem Ladeweg zum Truck, im Truck quer durch die Republik gerüttelt und vielleicht Temperaturschwankungen von 5 bis 10 Grad ausgesetzt, angekommen raus aus dem Truck, auf der Bühne auch mal nicht so sorgsam behandelt weil Zeitdruck, Geräte sich nicht langsam an die Raumtemperatur anpassen lassen, dann Vollgas Betrieb, der Dimmer schickt im Sekundentakt wechselnde Ströme durch die Leitungen, die Lüfter der Amps geben vollgas, dann Abbau aber zackzack, alles aus, Leitungen die sich unter Volllast vielleicht auf 70 oder 80 Grad erwärmt haben sich akklimatisieren lassen? NEIN, Abbau die Zeit drängt, auch mal nicht so ordentlich zusammengepackt und bisschen gequetscht, Rein ins Case, in den Truck geruckelt, dann wieder auf die Bahn und das ganze beginnt von vorn...

    Gruß

    Felix


    Unbefugte sind nicht befugt Unfug zu treiben.

    Der Befugte

  • Ich bewege meine Geräte jedenfalls nicht während sie angeschlossen sind.

    Aber grundsätzlich kann man die Fristen ja schon verlängern, wenn die Geräte selten eingesetzt werden, oder? Ist ja schon was anderes ob ein Teil 24/7 und sechs Tage die Woche auf einer Baustelle im Einsatz ist, ob es 15 mal im Jahr in ner beheizten Mehrzweckhalle steht.

  • trotzdem ist 1 jahr ende der Fahnenstange was das verlängern der Prüffristen anbelangt. es muß ja auch mat geprüft werden, das 1 jahr garnicht bewegt wurde.

    was ich allerdings nur rein optisch prüfe ist das power lock kabel, da der Stecker ja sehr einfach aufgebaut ist. im betrieb dann auch gerne mal mit der wärembild Kamera überprüft.

  • Ich bewege meine Geräte jedenfalls nicht während sie angeschlossen sind.

    Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel sind solche, die während des Betriebes bewegt werden oder die leicht von einem Platz zum anderen gebracht werden können, während sie an den Versorgungsstromkreis angeschlossen sind (siehe auch Abschnitte 2.7.4 und 2.7.5 DIN VDE 0100 Teil 200).

    im Gegensatz dazu:

    Ortsfeste elektrische Betriebsmittel sind fest angebrachte Betriebsmittel oder Betriebsmittel, die keine Tragevorrichtung haben und deren Masse so groß ist, dass sie nicht leicht bewegt werden können. Dazu gehören auch elektrische Betriebsmittel, die vorübergehend fest angebracht sind und über bewegliche Anschlussleitungen betrieben werden (siehe auch Abschnitte 2.7.6 und 2.7.7 DIN VDE 0100 Teil 200).

    Und ja, du kannst jetzt sagen das z.B. Leuchten ja nach dieser Definition Ortsfest sind. Dann musst du allerdings nach jedem Aufbau das Gerät Prüfen und dann trotzdem nach einem Jahr. (Siehe Tabelle 1A DGUV V3 DA) Der Prüfablauf unterscheidet sich im Übrigen nur geringfügig.


    Aber grundsätzlich kann man die Fristen ja schon verlängern, wenn die Geräte selten eingesetzt werden, oder? Ist ja schon was anderes ob ein Teil 24/7 und sechs Tage die Woche auf einer Baustelle im Einsatz ist, ob es 15 mal im Jahr in ner beheizten Mehrzweckhalle steht.

    Grundsätzlich kannst du als Unternehmer machen was du willst, ob das richtig und Rechtssicher oder überhaupt zielführend ist steht auf einem anderen Blatt.


    Die Verlängerung der maximale Prüffrist von einem Jahr auf zwei Jahre ist mMn nur zulässig wenn die Geräte in einer büroähnlichen Umgebung eingesetzt werden. Und das ist auch in einer beheizten Mehrzweckhalle nicht der Fall. Siehe meine Ausführung oben und streiche die LKW Fahrten.

    Und auch wenn du verlängerst geht das nur wenn du unter 2% Fehlerquote hast.


    Außerdem verstehe ich nicht was an dieser Prüfung für dich so schlimm ist. Mal Hand aufs Herz: wenn es nicht viel Material ist das wenig benutzt und gut gepflegt wird dürfte die Prüfung doch relativ schnell durch sein, mit einem erfreulichen Ergebnis. Es kann doch auch nur von Vorteil sein wenn ich weiß das mein Material in einem einwandfreiem Zustand ist oder?



    Siehe zu diesem Thema auch die DGUV Information 203-070: Wiederkehrende Prüfungen ortsveränderlicher elektrischer Arbeitsmittel - Fachwissen für Prüfpersonen.

    Gruß

    Felix


    Unbefugte sind nicht befugt Unfug zu treiben.

    Der Befugte

  • was ich allerdings nur rein optisch prüfe ist das power lock kabel

    Gehe ich voll mit, was willst du auch da Prüfen außer den Leiterwiderstand? ^^

    Bei solchen Anlagen prüfe ich persönlich aber gerne noch mal beim Aufbau den Isolationswiderstand der einzelnen Leiter zueinander wenn verlegt.

    Gruß

    Felix


    Unbefugte sind nicht befugt Unfug zu treiben.

    Der Befugte

  • Der Gesetzgeber hat uns hier das Mittel der Gefährdungsbeuurteilung an die Hand gegeben es wird nur zu wenig genutzt und sich lieber über die doofen Normen aufgeregt.

    Zur Klarstellung - ich rege mich gar nicht über die Norm an sich auf, ich stosse mich an der Form: Wenn etwas quasi alle angeht, dann sollte es auch so formuliert werden, dass es alle auf Anhieb unmissverständlich verstehen und jedem, auch ohne spezifisches Fachwissen, eine realistische, praxisorientierte Entscheidungsgrundlage bietet.


    Es wäre übrigens nett gewesen, wenn du einfach mal hierzu...

    ...Stellung bezogen hättest.

    Nach 5 mal lesen bin ich jetzt zu dem Schluss gelangt, dass man NEUE oder GEPRÜFTE ANSCHLUSSFERTIGE Geräte eigenständig in einer einfachen Umgebung (wie z.B. einem Büro) unter Beachtung der herstellerspezifischen Sicherheitsmassnahmen ohne zusätzliche Prüfung aufbauen darf.


    Korrigiere mich bitte wenn ich da falsch liege, aber gerne mit nachvollziehbarer Begründung.


    Was ich mir verbitte, sind weitere infame Unterstellungen...

    Das was dahinter steht ist ja das Menschen die Lebenszeit gegen Geld tauschen sich während dieser Tauschdauer(aka Arbeitszeit) nicht Verletzten oder gar Sterben nur weil ein Unternehmer zu geizig war sie richtig zu Schützen.

    ... in meine oder sonst jemandes Richtung (wobei ich noch nicht weiss, ob ich das als ad hominem- oder falsches Dilemma-Kommentar einsortieren soll) sowie unsinnige Scheinvergleiche wie "von der Brücke springen"...


    Und wenn du in deiner noch übrig bleibenden Freizeit gerne neue Bestimmungen aufarbeitest, bitte. Andere Menschen haben auch noch Familie. (Die von dir auf Seite 1 verlinkte DGUV Vo 3 in der Fassung von 1997 (also zu meiner Gewerbeanmeldung gültige) hat noch 12 Seiten, in der aktuellen (Stand April 2020) sind das 44, also das 3.5fache. Und in anderen Bereichen sieht das bestimmt ähnlich aus.)

    oder im Ausland seine Geschäfte verrichten.

    Das ist ja das was leider zunehmend passiert.

  • Es geht ja auch etwas um die Kosten. Ich würde die ganze von einem Elektriker machen lassen. Dann kann mir da zumindest keiner was vorwerfen. Ich kann natürlich auch alles was Schuko ist selber an das kleine Benningen hängen und nur die Verteiler vom Elektriker machen lassen.

  • Wenn etwas quasi alle angeht, dann sollte es auch so formuliert werden, dass es alle auf Anhieb unmissverständlich verstehen und jedem, auch ohne spezifisches Fachwissen, eine realistische, praxisorientierte Entscheidungsgrundlage bietet.

    Ja das verstehe ich.

    Es liegt leider in der Natur das Gesetze und Vorschriften von Bürokraten geschaffen werden die Vokabeln benutzen die Normale Menschen wie wir nur schwer nachvollziehen zu können.

    Dafür allerdings gibt es z.B. die Informationsschriften der DGUV oder andere Handlungshilfen.


    Nach 5 mal lesen bin ich jetzt zu dem Schluss gelangt, dass man NEUE oder GEPRÜFTE ANSCHLUSSFERTIGE Geräte eigenständig in einer einfachen Umgebung (wie z.B. einem Büro) unter Beachtung der herstellerspezifischen Sicherheitsmassnahmen ohne zusätzliche Prüfung aufbauen darf.


    Korrigiere mich bitte wenn ich da falsch liege, aber gerne mit nachvollziehbarer Begründung.

    Das habe ich vergessen und auch vergessen noch einmal nachzufragen wie genau das gemeint war. Für mich ist die Aussage der Durchführungsanweisung sehr verständlich formuliert.


    Ja das stimmt, wenn du z.B. bei einem Großhändler eine Kabeltrommel kaufst und der dir diese mit Prüfprotokoll liefert und du diese bestimmungsgemäß einsetzt dann musst du keine weiteren Prüfungen durchführen. Wenn du ein neues Gerät kaufst und bestimmungsgemäß einsetzt aber ohne ein Prüfprotokoll musst du es dennoch prüfen.

    Was ich mir verbitte, sind weitere infame Unterstellungen...

    Ich habe niemandem irgendetwas unterstellt, das verbitte ich mir!

    Ich habe lediglich in einfacher Form versucht den Sinn der hier diskutierten Vorschriften darzustellen. Zu diesem Zweck nutze ich auch die "unsinnigen Scheinvergleiche".

    Möglich das vielleicht falsch aufgenommen wurde, da kann ich nur sagen das es mir leid tut.

    Allerding ist dieses Thema einfach sehr komplex und für mich schwierig in knappen Posts in einfache Worte zu fassen.

    Und wenn du in deiner noch übrig bleibenden Freizeit gerne neue Bestimmungen aufarbeitest, bitte. Andere Menschen haben auch noch Familie. (Die von dir auf Seite 1 verlinkte DGUV Vo 3 in der Fassung von 1997 (also zu meiner Gewerbeanmeldung gültige) hat noch 12 Seiten, in der aktuellen (Stand April 2020) sind das 44, also das 3.5fache. Und in anderen Bereichen sieht das bestimmt ähnlich aus.)

    Ich habe im übrigen auch eine Familie mit der ich sehr gerne Zeit verbringe, finde ich jetzt auch etwas fehl am Platz mich hier so persönlich anzugehen.

    Auf welche DGUV V3 von April 2020 beziehst du dich? Die 12 seitige von 1997 ist die aktuell Gültige. Die Durchführungsanweisung mit den Erläuterungen und die Informationen sind wesentlich länger ja.

    Gruß

    Felix


    Unbefugte sind nicht befugt Unfug zu treiben.

    Der Befugte