Spotfiy Jukebox System für Gäste

  • Ein wenig OT weil weit weg vom Schützenfest oder der Hochzeit:

    Ich hab das Thema Pausen,-/ Changeover,-/ Einlassmusik zumindest auf Tour immer ganz anders gesehen. Nämlich als Chance die Stimmung im Publikum im Interesse meiner Band zu lenken. Ist schließlich "meine/ unsere" Sendezeit.

    Ich hatte eine Zeit lang für eine meiner Kapellen ein ganzes Sets von Playlists mit Laufzeiten von 20,25, 30, 40, 45Minuten. Je nachdem wie lange der Changeover halt vorgegeben war.

    Ging bei der Musikauswahl immer darum das Publikum von der Vorband runter kommen zu lassen und dann gezielt wieder Spannung aufzubauen.

    Die CDs haben immer im mit dem selben Song geendet nach welchem dann stumpf das eigentliche Intro kam. Alle Beteiligten, und später irgendwann auch die treuen Fans wussten dann immer schon wo wir zeitlich liegen bzw. dass es gleich ernst wird.

  • Ich bin kein DJ und bin auch nicht so in dieser Materie drin aber vor 3 Tagen wurde Spotify als Streamingplattform freigegeben für Serato DJ, Recordbox und DJ Pro.

    Es kursieren Videos im Netz wo du jetzt sofortigen Zugriff auf Spotify hast...ohne diese illegalen Softwares zum runterladen. Wenn jetzt jeder DJ mit seinem Spotfiy Konto direkten Zugriff drauf hat....hat es nichts mehr mit Illegal zu tun...sprich ist die GEMA aus dem Spiel raus, oder ?

  • Naja, deine Playlist musst Du ja immer noch abgeben bzw. "die Location" / "der Veranstalter" macht das für Dich.

    Theoretisch. In 90% der Fälle wird da ausserhalb von bandeigenen Meldungen und Einspielern im Theater und bei Veranstaltungen von Radio und TV genau gar keine Liste abgegeben. Im besten Fall hat die Location eine pauschale GEMA-Anmeldung bemessen nach Grösse und Zuschauerzahl für das was sie selber abspielen (Hintergrundmusik) und der Rest fliegt einfach unterm Radar durch. Da ist der eine oder andere Messeaussteller schon böse auf die Fresse gefallen weil da dann gern mal die Fläche und Zuschauerkapazität der gesamten Halle zugrunde gelegt wird in der die Musik irgendwie noch zu hören wäre Shocked

    Bei Spotify wäre es (sofern die Meldung stimmt (Quelle?) und sich nicht sowieso nur auf SoundTrack bezieht) technisch möglich das komplett automatisiert im Hintergrund zu machen. Was natürlich beim Thema Datenschutz wieder ein Riesen Fass aufmacht...

    Economics in eight words: "There ain't no such thing as free lunch."

  • Tidal und Beatport sind schon länger in Serato integriert. Spotify hat sich damals bewust gegen Serato etc und für mich persönlich gegen die Djs entschieden, bzw. war spotify schon mal ganz kurz in Serato verfügbar. bei Tidal kann ich sagen das in den AGBs eine nutzung der gestreamten Tracks im nichtprivaten rahmen nicht erlaubt ist. Wird wahrscheinlich mit Spotify ähnlich sein. ich mustste als Dj noch niregends eine Titelliste abgeben, es wurde die gema immer über den Veranstalter über eine pauschale (Größe&Art der Veranstaltung etc) bezahlt. Als Dj bezahlts Du an die gema Jährlich einen betrag für die Anzahl der Kopien die man sich auf den Muggenlaoptop Kopiert. Diese laptoppauschale entbindet aber den Veranstalter nicht von einer gema anmeldung für seinen event. das sind zwei paar Schuhe. 1x Kopien (Dj) 1x Veranstalter.

  • Zum Thema Spotify, ein grosser Nachteil ist, es werden keine "das wurde gespielt" Listen erstellt.


    Hab dann einfach immer ein Teil der Playliste angegeben.

    Passenden dazu wie lange wir Musik gemacht haben.

    Ob das dann zu 100% gestimmt hat, hat dann niemanden interessiert.


    Wir sprechen hier von der letztens größten Fussball Veranstaltung.


    Die Titelauswahl kam von denen, gegliedert je nach Programm Abschnitt.


    Die haben eh einen Deal global, da geht es glaube ich mehr um Statistik.

  • Wie schaut's denn mit der öffentlichen Wiedergabe bei Spotify aus und was habt ihr als Nutzer beim Akzeptieren der Nutzungsbedingungen zugesagt...?! Ich kenne Tonkollegen die auf den Stand sind, das Spotify rechtlich gesehen nicht als Quelle taugt.

  • Wie schaut's denn mit der öffentlichen Wiedergabe bei Spotify aus und was habt ihr als Nutzer beim Akzeptieren der Nutzungsbedingungen zugesagt...?! Ich kenne Tonkollegen die auf den Stand sind, das Spotify rechtlich gesehen nicht als Quelle taugt.

    Es gibt verschiedene Arten von "Spotify". Die "privaten" Abos (Free, Premium) untersagen die öffentliche Aufführung generell weil sie im Gegenzug die Rechte dafür nicht erwerben müssen, d.h. ein Künstler bekommt von Spotify anteilig weniger als beispielsweise bei Apple Music oder einem physischen CD-Verkauf. Auch letzteres berechtigt ja bekanntlich noch nicht zur öffentlichen Aufführung, steht auf jeder CD drauf...

    Spotify für die öffentliche oder gewerbliche Nutzung - Spotify

    Die "GEMA/AKM/SUISA/PPL...-Lizensierung" für öffentliche Aufführung setzt aber immer auf dem vorhergegangenen Rechteerwerb für das individuelle Werk auf, daher darf Spotify es seinen bestehenden Nutzern gar nicht erlauben diese Werke öffentlich abzuspielen. Das würde einen neuen Vertrag voraussetzen der beinhaltet dass die Urheber zum gleichen Tarif bezahlt werden wie bei einem CD-Verkauf oder Download. Die Kollegen haben also Recht.

    Um diese Lücke zu schliessen gibt es als kommerzielles Abomodell https://www.soundtrack.io

    Economics in eight words: "There ain't no such thing as free lunch."

  • Ist schon spannend, welch unterschiedlichen Erfahrungen viele von uns mit der Gema gesammelt haben. Wahrscheinlich hat sich im Laufe der Jahre auch das Verhalten der Gema verändert.
    Ich kenne auch noch Gemalisten, die man als DJ auszufüllen hatte. Heute wird eher pauschal veranlagt :)

    Wenn man mehr Oldies spielt/angibt, wird es für den Veranstalter günstiger.

    Egal woher der Song kommt können moderne Programme wie Serato DJ Pro die Historien der abgespielten (!) Songs nach Datum und Uhrzeit auch noch nach 1 Jahr anzeigen (-> History). Wer aber bspw. von Serato 3.0 auf 4.0 updatet, dem gehen die History-Daten verloren.

    Wenn ich als DJ nur selbst gekaufte Originale auflege (Vinyl, CD), muss ich gar keine Gebühr bezahlen. Der VA bleibt dennoch Gemapflichtig.

    Es gibt übrigens ein Urteil aus München, nachdem eine private Hochzeitsfeier nicht Gemapflichtig ist. Bei Interesse kann ich das Urteil raussuchen. Ach, hier steht`s unter "Gema gebühren" (scrollen):

    Gema Gebühren für Hochzeiten / Urteil

    Zum eigentlichen Hauptthema: Der Auftraggeber hat doch bewusst Künstler engagiert, damit sich diese und nicht die Gäste um die passende Musik kümmern. Gäste sehen eher ihre ganz persönlichen Interessen und haben meist nicht die Mehrheit der Gäste im Kopf, wenn sie die Musik aussuchen dürften. Das kann nix werden.

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    Wenn ich als DJ nur selbst gekaufte Originale auflege (Vinyl, CD), muss ich gar keine Gebühr bezahlen. Der VA bleibt dennoch Gemapflichtig.

    ja, die listen gab es mal, kenn ich noch.

    Mal ne Frage, evtl. kennt jemand die aktuelle Rechtssprechung dazu?

    Wenn ich all meine eigenen CDs und Vinyl-Scheiben selbst als mp3 (oder was auch immer) umwandle/rippe, darf ich damit öffentlich genauso aufführen, wie mit den "Scheiben"?

  • Wenn ich mich recht erinnere, darfst du selbst digitalisierte Tonträger dann erstmal nicht abspielen, da es dann formal Kopien sind und die Gema da wieder kassiert für die lizensierung. Das ging damals so weit, dass man theoretisch nur mit der Festplatte mit der Original gekauften Musik auflegen darf, aber nicht mit der Backup-Festplatte. Die Infos sind aber schon etwas älter als ich selbst noch aufgelegt habe.

  • Wenn ich mich recht erinnere, darfst du selbst digitalisierte Tonträger dann erstmal nicht abspielen, da es dann formal Kopien sind und die Gema da wieder kassiert für die lizensierung. Das ging damals so weit, dass man theoretisch nur mit der Festplatte mit der Original gekauften Musik auflegen darf, aber nicht mit der Backup-Festplatte. Die Infos sind aber schon etwas älter als ich selbst noch aufgelegt habe.

    So kenn ich das auch noch. Wobei, woher will den die GEMA feststellen, ob die Platte die „originale“ ist?

  • Wenn das Angebot bei der Gema für die Djs noch so existiert, läuft das so. Zumindest war das bei mir der Fall vor x- Jahren. Also Beispiel, ich habe 20000 Tracks auf meiner HD, die konnte ich mit einer Pauschale komplett lizensieren lassen, glaube so um die 120€ und musste anschließend mir einen Jährlichen Tarif raussuchen, wieviel neue Tracks ich vermutlich im Laufe des Jahres als neue Kopie auf diese HD ziehe. Bei mir 500 Tracks, ca 65€/Jahr. Ich bezahle also jährlich einen Betrag um 500 neue Tracks als Kopie auf den Laptop/Hd zu laden. Es zählen auch gekaufte dazu, da es sich hierbei auch um eine Kopie handelt. Frei sind Werbetracks, auf deutsch, Bemusterungen die man kostenfrei von Plattenfirmen erhält. Diese Bemusterungen zählen nicht zu den Bezahlkopien. Möchte ich eine backup Hd auf der Veranstaltung nutzen, muss ich auch diese über die Pauschale extra lizensieren und genau so überlegen wieviele ich Kopien im Jahr darauf ziehe. Ich vermute, anhand des Zeitstempels der Dateien auf der HD kann man sagen welche Dateien nach der Erstlizensierung dazugekommen sind.