Truss Aufhängung bzw. Truss Klemmen: alte Systene nicht mehr zugelassen

  • Hallo, ich interessiere mich für eine Einmietung in einer noch nicht bekannten Indoor Location.

    Die vorhandenen Truss Systeme samt befestigten Lights scheinen um das Jahr 2000 installiert worden zu sein, evtl. etwas früher.


    Meine Frage: bei der Aufhängung der Truss bzw. bei den Truss Klemmen selbst, gab es da in den letzten 25 Jahren neue Vorschriften, welche Aufhängungen bzw. Klemmen nicht mehr erlaubt sind? Und falls ja, geht es da um bestimmte Beschichtungen in Hinblick auf den Brandschutz?

  • hell&dunkel

    Hat das Thema freigeschaltet.
  • Warum zerbrichst Du Dir den Kopf des Betreibers?


    Traversen sind Arbeitsmittel und damit in regelmäßigen Abständen vom Betreiber zu überprüfen. Wenn Du Zweifel hast, frag mal freundlich nach der letzten Prüfung. Sollte in der Regel ja nicht länger als 12 Monate her sein.

    Dipl.-Ing. Uwe Runtemund | Statiker in der Veranstaltungstechnik

    Mein Büro: runtemund.de

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  • sehe ich auch so. Die Aufhängung der in der Halle installierten Traversen ist Sache des Betreibers.

    Wenn der durch die wiederkehrenden Prüfungen darlegen kann, daß die Aufhängung von vor 25 Jahren in Ordnung sind, kannste getrost Dein Zeugs da reinhängen (hatürlich nur in der Größenordnung an Last, die Dir der Betreiber vorgibt).


    ...das wäre ja der Gleiche Gedanke von "Die Kupplung in 'nem Opel Ascona B ist nicht mehr aktuell, weil es neue Arten von Kupplungen gibt." Darf man dann jetzt nicht ohne Umbau den Ascona B mehr fahren, auch wenn der trotzdem kuppeln kann ?

    "geht nicht" ? - gibt's nicht !

    ...ja, das war schon immer mein Avatar :evil:

    "Mit der Dummheit kämpfen Götter selbst vergebens" (Friedrich Schiller, "Jungfrau von Orleans" )

  • Jawolle, vielen Dank für eure Antworten!

    Ja, die regelmäßigen Prüfungen, die sind so eine Sache... habe selbst erlebt, dass dabei die krassesten Verfehlungen übersehen wurden.

    Aber ist irgendetwas bekannt von 'nicht mehr zugelassenen' Truss-Klammern oder ähnlichem in den letzten 25 Jahren?

  • Hallo,


    also wenn man eine Bude Mietet und so Traversen Zeugs dort in Eigenverantwortung nutzen will muß man schon eine sehr detaillierte individuelle Gesamtbeurteilung von Fach- und Sachkundiger Person VOR ORT durchführen lassen ... da geht es nicht nur um paar zu alte Klemmen ! :|


    corn*Schotte

  • Hallo,


    also wenn man eine Bude Mietet und so Traversen Zeugs dort in Eigenverantwortung nutzen will muß man schon eine sehr detaillierte individuelle Gesamtbeurteilung von Fach- und Sachkundiger Person VOR ORT durchführen lassen ... da geht es nicht nur um paar zu alte Klemmen ! :|


    corn*Schotte

    Als Einmieter muss man sich andererseits schon eigentlich darauf verlassen können, dass ein Laden im laufenden Betrieb aich diesbezüglich regelmässig kontrolliert wird.

  • In manchen Locations würde ich mit eher Sorgen machen um das Alter der verwendeten Motorkettenzüge. Die Vorschrift, dass nach 10‘Jahren die wesentlichen Baugruppen zu erneuern sind, hat sich - mal vorsichtig formuliert - noch nicht so rumgesprochen… auch nicht bei manchen Prüfern

  • In manchen Locations würde ich mit eher Sorgen machen um das Alter der verwendeten Motorkettenzüge. Die Vorschrift, dass nach 10‘Jahren die wesentlichen Baugruppen zu erneuern sind, hat sich - mal vorsichtig formuliert - noch nicht so rumgesprochen… auch nicht bei manchen Prüfern


    Zu dem Thema habe ich vor einiger Zeit mal Rücksprache mit Chainmaster gehalten.

    Laut denen ist es nicht vom alter abhängig sondern von der Betriebszeit welche im falle einer C1 Anlage mitgeloggt wird.