Movinglight stürzt in Publikum - 1 Person verletzt

  • Bei Zwei Haken wäre das aber auch nicht erforderlich gewesen.


    Vielleicht verstehe ich den Satz falsch, aber doch - in Deutschland schon solange man im Geltungsbereich der DGUV Vorschrift 17 bzw. 18 ist.

    Zitat von DGUV information 215-313

    Auf eine zusätzliche Sicherung (Sekundärsicherung) kann verzichtet werden, wenn die Befestigungseinrichtung eigensicher ausgeführt ist und nur mit Werkzeug zu lösen sowie gegen Selbstlösen gesichert ist.

    Die hier gezeigten Haken erfüllen das Kriterium "nur mit Werkzeug zu lösen" sicher nicht.

  • Vielleicht verstehe ich den Satz falsch, aber doch - in Deutschland schon solange man im Geltungsbereich der DGUV Vorschrift 17 bzw. 18 ist.

    Die hier gezeigten Haken erfüllen das Kriterium "nur mit Werkzeug zu lösen" sicher nicht.

    Es sind aber ZWEI unabhängige Haken vorhanden und damit ist die Forderung erfüllt. Bei einem DIESER Haken MUSS ein Safety dran. Wir machen einfach immer eins dran und gut ist.

  • Es sind aber ZWEI unabhängige Haken vorhanden und damit ist die Forderung erfüllt. Bei einem DIESER Haken MUSS ein Safety dran. Wir machen einfach immer eins dran und gut ist.

    Ich sehe das anders. Die Haken sind nicht unabhängig, sondern tragen die Last des Moving Heads gemeinsam. Verliert einer der beiden Haken seine Funktionsfähigkeit, sind höchstwahrscheinlich der andere Haken und andere Teile im Kraftfluss auf Grund der auftretenden Momente überlastet.

    "Unabhängige Einrichtungen" bedeutet in meinen Augen, dass beim Versagen einer der beiden Einrichtung die andere das Gerät sicher halten muss. Sofern der Hersteller nicht explizit die Verwendung mit nur einem Haken freigegeben hat, kann also nicht von einer zweiten unabhängigen Einrichtung gesprochen werden, nur weil es zwei Haken sind.

    Hinweis: Alle Fehler in diesem Beitrag sind KI-generiert.

  • Ich seh das auch so wie mein Vorredner, aber das heißt hier jetzt nicht, daß da kein Safety dran war, wenn dann zumindest falsch angebracht.


    Zu der Schraube: So wie ich das sehe ist das eine Senkkopfschraube, also nirgends mir der Schelle "verkantet", und die Pipe nirgends gegen verdrehen gesichert gewesen.

    Es gibt ja auch Schellen, in die 6-Kantschrauben passen, die an sich nur mit der Schelle dann drehen.

    Aber so konnte sich die Schraube im Innern aufdrehen, ohne daß es direkt bemerkt wird.

    Und den Viper könnte man, da er genau zentrisch unter dem Gewinde hängt, als kleinen Schlagschrauber sehen.....war also abzusehen, daß der Safety irgendwann seinen Dienst tun muß.

  • So wie sich diese Schraube gelöst hat und am Ende aus dem Gewinde gerissen wurde, muss das ganze System (meiner Logik nach) unsachgemäss eingesetzt worden sein.


    Die Schraube war offensichtlich zu kurz und/oder das Gewicht an der Konstruktion war zu hoch. Schätzungsweise beide Dinge zusammen.


    Wieso das Safety scheinbar unbeschädigt am Boden liegt könnte verschiedene Gründe haben. Vielleicht war es nur um die Pipe gehangen und verzögerte den Absturz des MH nur minimal, indem es der Pipe beim Fall noch eine Drehbewegung hinzufügte - also die Pipe rutschte aus dem Safety, was dann schätzungsweise nur etwa 0.5 Sekunden gedauert haben wird. Da haben die Anschlusskabel den Fall vermutlich noch besser verzögert.


    Denkbar wäre auch, dass das Safety nur lose auf der Base lag und am Ende nicht angebracht wurde - also schlicht vergessen ging. Jedenfalls wurde bei der Installation nicht überlegt, wie diese Sicherung tatsächlich sichern könnte.



    Im Video irritiert mich, dass die Party offenbar einfach fortgesetzt wurde.

    Der Ton macht die Musik.

  • Im Video irritiert mich, dass die Party offenbar einfach fortgesetzt wurde.

    Laut Sozial Media Kommentaren ging das ne ganze Zeit weiter bis ein Techniker der privat im Publikum nahe der Absturzstelle zu Gast war mal zum FOH gegangen ist und die Jungs drauf hingewiesen hat dass da Lampen tief fliegen. Die Verletzte Person war da schon länger abtransportiert und die restlichen Gäste haben wie im Video zu sehen nichts besseres zu tun gehabt als zu filmen ... das Foto stammt von eben dieser Person um es am FOH zeigen zu können.

  • Schon interessant dass den nicht aufgefallen ist dass da ne Lampe fehlt, zumal es ja einen kleineren Tumult gegeben haben dürfte.

    bei einigen tausend partygästen fällt so ein tumult nur auf, wenn man direkt in der nähe steht. von weiter weg bekommst du davon nichts mit.

    und bei 8 lampen würde eine fehlende auch sofort auffallen, aber wenn sehr viele lichtquellen installiert und in betrieb sind, fällt eine mehr oder weniger kaum auf.

    mit kollegialen Grüßen
    Wolfgang

    • Hilfreichste Antwort

    Man schaut auch in diesem Thread wieder viel zu sehr auf die "Vorschriften".


    Ich zitieren mal aus einem BGH-Urteil (13. März 2001(VI ZR 142/00))


    Zitat

    Wie jeder, der eine Gefahrenquelle für andere eröffnet, hat auch der Veranstalter einer Musikdarbietung grundsätzlich selbständig zu prüfen, ob und welche Sicherungsmaßnahmen zur Vermeidung von Schädigungen der Zuhörer notwendig sind; er hat die erforderlichen Maßnahmen eigenverantwortlich zu treffen, auch wenn gesetzliche oder andere Anordnungen, Unfallverhütungsvorschriften oder technische Regeln wie DIN-Normen seine Sorgfaltspflichten durch Bestimmungen über Sicherheitsmaßnahmen konkretisieren.


    Was heißt das nun konkret:

    • Durch das Aufhängen eines Scheinwerfers (oder welcher Last auch immer) wird eine Gefahrenquelle geschaffen. Gerade dann, wenn Publikum darunter steht.
    • Der Veranstalter (und die damit beauftragten Personen in der Delegationskette) hat zu prüfen, ob und welche Sicherungsnahmen nötig sind. Sind Sicherungsmaßnahmen nötig? Klar, Scheinwerfer auf Kopf kann tödlich sein. Welche Sicherungsmaßnahmen sind nötig? Diejenigen, die geeignet sind, einen Schaden gesichert auszuschließen.
    • Diese Maßnahmen sind eigenverantwortlich zu treffen. Also egal, was in den ganzen "Vorschriften" steht.
    • Die ganzen "Vorschriften" konkretisieren das dann noch mal. Sprich: Die Argumentation "da hat man ja nun wirklich nicht drauf kommen können, dass dies passieren kann" kann man sich komplett sparen, wenn irgendwo im Schriftgut das anders steht.


    Schraube an Halbkonus oder Schelle wird auf Zug, Biegung, Torsion und/oder Scherung beansprucht, je nach dem was gerade passiert. Zudem kann man die als verschleißbehaftetes Bauteil ansehen. Wenn da Lasten über Personen daran hängen, dann wird die (ähnlich verschleißbehaftete Tragemittel an Zügen) mit Faktor 10 überdimensioniert (und zwar bezüglich dieser Mischbelastung - bekommt man überhaupt die erforderlichen Daten dafür?), oder man muss davon ausgehen, dass die Versagen kann.


    Und wenn die versagen kann, dann muss ein Safety dran, welches geeignet ist, den entstehenden Fangstoß aufzunehmen, und so angebracht ist, dass es dann auch wirklich hält.



    Ist das alles vielleicht ein wenig übertrieben? Das mag davon abhängen, von welcher Seite man da drauf schaut. Wenn ich derjenige bin, der da drunter steht, würde ich das auf keinen Fall für übertrieben halten. Und so, wie ich das BGH-Urteil (und andere Urteile zum Thema "Verkehrssicherungspflicht") lese, halten die Juristen es auch nicht für übertrieben.

    Bitte keine fachlichen Fragen per PM - Inhaber von dBmess

  • chris216

    Hat einen Beitrag als hilfreichste Antwort ausgewählt.
  • Jeder der Material fliegt sollte sich fragen ob er eigene Familienmitglieder darunter setzen würde.

    Ich würde noch weiter gehen: "Jeder der Material fliegt, sollte sich fragen ob seine eigenen Familienmitglieder dauerhaft Zeit (Ihr Leben) darunter verbringen sollten."

    Sonst heißt es wieder, das ist die letzten 50mal auch gut gegangen warum sollte ausgerechnet heute was passiert. Sprich "Das haben wir immer schon so gemacht".


    Je höher die Gefahr desto stärker sind Sicherungsmaßnahmen gefordert.


    Das Produkt aus Gefahr/Auswirkung und Wahrscheinlichkeit des Eintretens muss auf ein Minimum reduziert werden.

  • Jeder der Material fliegt sollte sich fragen ob er eigene Familienmitglieder darunter setzen würde.

    Mhm. Das kommt ganz auf die Familienmitglieder an, oder?! Selbst ohne gute Erbschaftsaussichten. Sich selber drunter aufhalten wollen ist nach bestimmten Jobs vielleicht auch kein Kriterium mehr :D


    Ansonsten Zustimmung: Geliebte Menschen sollte man guten Gewissens während der gesamten Veranstaltungsdauer darunter lassen können! Damit fängt man halt "Pfusch" ab, grundliegend sollten nur Menschen mit Mindesmaß an Kompetenz etwas fliegen.