Bei Zwei Haken wäre das aber auch nicht erforderlich gewesen.
Vielleicht verstehe ich den Satz falsch, aber doch - in Deutschland schon solange man im Geltungsbereich der DGUV Vorschrift 17 bzw. 18 ist.
Zitat von DGUV information 215-313Auf eine zusätzliche Sicherung (Sekundärsicherung) kann verzichtet werden, wenn die Befestigungseinrichtung eigensicher ausgeführt ist und nur mit Werkzeug zu lösen sowie gegen Selbstlösen gesichert ist.
Die hier gezeigten Haken erfüllen das Kriterium "nur mit Werkzeug zu lösen" sicher nicht.