Zuspiel-Tracks aus Spotify Playlist vorbereiten

  • Wahrscheinlich bin ich wieder im falschen Brett, es erschien mir am wahrscheinlichsten. Ich hab ne Produktion und nach den Proben kommt der Regieassi mit 70 Titeln Spotify an die auch noch geschnitten werden müssen. Unternehmen wie unseres können keinen SF Account anlegen. Noch dazu weigere ich ich mich SF Live zu benutzen. Mein weg bisher ist ReRercording was total nervt. GEMA ist Standard, also keine rechtlichen Probleme. Geht es irgendwie schneller, als alles durchdudeln zu lassen? Ist ja wie Kassette..schöne neue Welt…

  • Das Board passt, das Thema, an das Du Dich angehängt hast, allerdings garnicht.

    Ich gebe mal ein bisschen Hilfestellung und habe Dir das Thema neu angelegt.

    Bitte zuerst in der Suche unter 'Alles' mit geeigneten Stichworten suchen, ob es zu Deiner Frage was passendes gibt und falls Du nichts geeignetes findest, gerne ein eigenes Thema öffnen, indem Du es mit einem aussagekräftigen und orthographisch korrekten Titel versiehst. ;)

  • Das Thema kennt wohl jeder. Kunde kommt mit vorbereiteter Playlist. Wenn dann noch bearbeitet werden muss, wird's natürlich problematisch. Mal abgesehen von dem Punkt, dass es Spotify in seinen ALG eigentlich nicht erlaubt Titel öffentlich abzuspielen, halten sich da die wenigsten dran.


    Zum Problem: es gibt ein Projekt auf GitHub, wo man in qlab über Apple Script die Spotify App steuern kann. Damit kann man sich ne qlab liste bauen und auch fade Out etc mit anlegen kann. Vielleicht hilt das.


    GitHub - duk242/qlabspotify: A collection of QLab Cues to control the Spotify App
    A collection of QLab Cues to control the Spotify App - duk242/qlabspotify
    github.com


  • Das mit dem Spotify ist echt zur Seuche geworden.



    nach den Proben kommt der Regieassi mit 70 Titeln Spotify an die auch noch geschnitten werden müssen.

    "Danke für dein Vertrauen in unsere Arbeit. Leider ist dies aus rechtlichen Gründen nicht zulässig. Wenn du uns jedoch die Dateien aus einer rechtmässigen Quelle zur Verfügung stellst, können wir diese wie gewünscht passend bearbeiten (Stundenlohn x€) und in die Produktion einbinden.


    Möchtet ihr an dem von euch vorgeschlagenen Vorgehen festhalten, so kann ich euch einen Anschluss für ein Abspielgerät eurer Wahl zur Verfügung stellen, das Verwalten und die Verantwortung für die Musikzuspielung bleibt dann in euren Händen."

  • "Danke für dein Vertrauen in unsere Arbeit. Leider ist dies aus rechtlichen Gründen nicht zulässig. Wenn du uns jedoch die Dateien aus einer rechtmässigen Quelle zur Verfügung stellst, können wir diese wie gewünscht passend bearbeiten (Stundenlohn x€) und in die Produktion einbinden.


    Möchtet ihr an dem von euch vorgeschlagenen Vorgehen festhalten, so kann ich euch einen Anschluss für ein Abspielgerät eurer Wahl zur Verfügung stellen, das Verwalten und die Verantwortung für die Musikzuspielung bleibt dann in euren Händen."

    :) :thumbup:


    Ganz genau so !


    Der Kunde soll die Tracks kaufen und Downloaden - wenn's geht dann als .wav - alles andere ist schon wieder "Säue fressen Perlen" (oder so - wegen MP3 auf Eingemessener PA-Anlage)

    "geht nicht" ? - gibt's nicht !

    ...ja, das war schon immer mein Avatar :evil:

    "Mit der Dummheit kämpfen Götter selbst vergebens" (Friedrich Schiller, "Jungfrau von Orleans" )

  • Spotify lässt sich mit ausgewählter DJ Software abspielen, da könnte man dann in die Tracks springen usw.. Braucht aber auch Einarbeitungszeit und ist Gefummel und die Software ist auch nicht kostenlos.

  • Mein weg bisher ist ReRercording was total nervt. GEMA ist Standard, also keine rechtlichen Probleme.

    Die GEMA Zahlung ist unabhängig zu dem Erwerb von Nutzungsrechten für eine kommerzielle Aufführung.

    Da diese Plattform keine solchen "verkauft" ist zwar ein "Download" möglich, aber durch die Bedingungen klar auf private Nutzung begrenzt.


    Rechtliche Nicht-Probleme sehen also anders aus.

  • an dieser Stelle vielen Dank für die Hinweise auf die rechtliche Situation.

    Das wusste ich tatsächlich nicht.


    Ich selbst nutze aus anderen Gründen kein Spotify, aber ich hatte auch schon Kunden, die Hintergrundmusik über diesen Dienst abspielen wollten. Ich habe ihnen dann einen Klinkenanschluss zur Verfügung gestellt. Damit war ich dann also vermutlich aus der Haftung raus?

    mit kollegialen Grüßen
    Wolfgang

  • Wir nutzen das wie folgend im Stadion.

    Das rechtliche klammern wir an dieser Stelle aus.


    Spotify mit entsprechende Playlist.
    Diese bestehen ab und an auch nur aus einem Track.


    Steuerung via geht via Streamdeck.
    Damit kann man starten, pausieren, weiterspielen, von vorne starten.


    Jingels und Lieder, welche wir "immer" brauchen (manchmal fällt einfach kein Tor ;) geht via Qlab -> Streamdeck

  • Wobei das mit Spotify kein neues Problem ist. Schaut mal was auf CD/LP/Kassette drauf steht!

    Ja, "theoretisch" schon.

    Praktisch würde es aber keine Discos/Clubs/Hochzeiten und viele der anderen "Events" geben, bei denen irgendeine Art von DJ die Musik von Vinyl oer CD auflegt.

    Habs früher ne zeitlang selber gemacht (DJ) - in der Praxis wird nur nach korrektem GEMA Handling gefragt.


    Ich hatte natürlich nur die Originalen CDs und Platten dabei, keine Kopien.


    Ich kannte und kenne auch niemanden, der schon jemals bei den Rechteinhabern eine Lizenz zur öffentlichen Vorführung in Bezug auf typische DJ-Events eingeholt hätte.


    Bei TV / Broadcast ist das sicher strenger gehandhabt, aber da fehlen mir eigene Erfahrungen mit Konserve.


    Wie ist das denn bei großen Konzerten mit Einlass-/Pausen-/Auslassmusik, da hört man doch häufig Konserve.


    Mit den online-abspiel-Plattformen ist es halt nicht ganz so einfach, weil man eben kein "Original" zeigen kann - was nur dann der Fall wäre, wenn die Lizenzbedingungen der Plattform entsprechend "positiv, erlaubend" formuliert wären.

  • kannste alles da mal grob ausrechnen:


    https://portal.gema.de/app/tar…tariffinder/veranstaltung

    Ja, das kenne ich gut.

    Es ging doch um die Aussage, dass man keine CD/Platen/etc Musik verwenden darf - ohne die Lizenz der Rechteinhaber.


    Das hat mit GEMA allein erstmal nix zu tun.


    Daher meinte ich ja:

    Ja, "theoretisch" schon.

    Praktisch würde es aber keine Discos/Clubs/Hochzeiten und viele der anderen "Events" geben, .........

  • Tja, in den GEMA Tarifen steht ja immer sowas oder ähnlich:

    "Erweiterte Kollektivlizenz / Extended Collective Licensing

    Die GEMA vergibt die genannten Nutzungsrechte nach diesem Tarif als kollektive Lizenz mit erweiterter Wirkung i.S.d. §§ 51 -51b VGG.

    Die Lizenz erfasst daher die entsprechenden Nutzungsrechte auch von Außenstehenden i.S.d. § 7a VGG, d.h. von Personen die im Hinblick auf diese Nutzungen nicht in einem Wahrnehmungsverhältnis zu einer Verwertungsgesellschaft stehen.

    Von einer Nutzung nach diesem Tarif sind solche Werke ausgenommen, für die die Außenstehenden gegenüber der GEMA der Rechtseinräumung widersprochen haben."


    Aber das bedeutet nicht, dass die Bedingungen (also Einschränkungen) von Spotify dadurch im Sinne des "DJs" umgangen werden dürfen.


    Die erweiterte Kollektivlizenz hilft bei der Frage, welche Werke unter eine Lizenz fallen können. Sie ersetzt aber nicht die separate Erlaubnis, über welchen Dienst Musik öffentlich genutzt werden darf. Für Spotify fehlt diese öffentliche Nutzungserlaubnis im normalen Abo ausdrücklich.


    Ich würde jedenfall NIE öffentlich ein Fensterchen geöffnet haben bei dem Spotify klar erkennbar ist als Tonquelle ("Pausenmucke") beim Konzert/Event...