"Lizenz" für öffentliche Filmvorführungen ?

  • Hi!


    Eine Bekannte, die im Bereich Jugendarbeit aktiv ist, sagte mir kürzlich, dass sie an einem Seminar/Einweisung teilnehmen würde, die sie berechtigt, öffentlich Filme aufzuführen ....


    Gibt es das wirklich ?? / Was ist das ?? / Braucht man das ??
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    Und wenn wir schon mal dabei sind:


    Was muss man tun, um zB in einer Jugendfreizeit legal eine DVD vorführen zu dürfen ??
    Mittlerweile muss man ja bei allem, was man tut, aufpassen, dass einem da keiner in die Suppe spuckt :)


    Tom

  • Hallo,
    ich hoffe mal, ich bring das noch alles richtig zusammen. Wir haben in der Fachhochschule ein Kino und mit den Filmen läuft das folgendermassen:


    Die Rechte für die öffentliche Vorführungen hat immer der Filmverleiher. Das ist der, bei dem die Kinos ihre Filmrollen leihen, nicht der Herausgeber der DVD oder des Videos. Bei dem Filmverleih also musst du eine Ausnahmegenehmigung für das Zeigen der DVD beantragen. Das kostet, je nach Verleiher eine Mindestgarantie bzw. wenn du viel Eintrittsgelder verdienst Prozente vom Eintritt. UIP (United International Pictures) ist da erfahrungsgemäß recht teuer, also ducht euch besser einen anderen Film ;)


    Du hast also deine Ausnahmegenehmigung und die DVD. Jetzt kannst du die vorführen. Vorsicht immer bei open Airs, da gibts häufig Probleme.


    Da gibts aber noch so Sachen mit privater Gesellschaft ähnlich wie bei Musik. Is aber in deinem Fall wohl nicht möglich. Aber man muss ja nicht alles erzählen.


    Bei deiner Bekannten denk ich mal, sie hat einen Filmvorführerschein gemacht. Sprich sie kann einen Projektor bedienen. Manche Kinos und Verleiher sehen solche Scheine gerne.

  • Generell dürfen bei allen Verleihern DVDs, Videos oder 16mm nur in kleinem Rahmen aufgeführt werden. Für diese Medien ist öffentliche Werbung für die jeweilige Filmvorführung verboten (außer am Schwarzen Brett)!!! Das schließt jede Print-Veröffentlichung ein, die in die Breite geht. Open Air ist bei diesen Medien immer verboten. Wer trotzdem auf den Gedanken kommen sollte, bspw. Filme auf DVD Open Air vor großem Publikum vorzuführen und dabei von der SPIO erwischt wird hat dann ein richtiges Problem...


    Öffentliche Vorführung mit Werbung und Open Air deshalb nur mit 35mm-Ausstattung und den regulräen, harten Business-Verleihkonditionen.