Datum auf Rechnung?

  • Hallo,
    ich habe grade ein Gewerbe angemeldet und nun ist die Frage, ob ich auf die Rechnungen jeden Job einzeln mit Ort und Zeitangabe schreiben muss, oder ob es reicht wenn ich z.B. " 5* Lichttechnik, 3*Backline... etc. schreibe?
    Danke im Voraus für eure Hilfe!
    Gruß Daniel

  • Datum muss drauf.


    Ich würde empfehlen auch eine Rechnungsnummer draufzusetzen. Sonnst kommst du irgendwann mal durcheinander, wenn du an einem Tag mehrere Rechnungen schreibst.
    Ist auch für die Abrechnung und das Finanzamt besser!


    Gruß Oliver

  • Hallo, ich habe auch ein Gewerbe als Kleinunternehmer.
    Weist du auf Rechnungen Mehrwertsteuer aus?
    Mein Steuerberater sagte mir ich solle keine ausweisen und sowieso nur meinen Netto betrag berechnen.
    machst du das auch so?

    Was sagt der Raver auf der Techno-Party, wenn sein Extasy aufhört zu wirken?


    "Was ist denn das für eine sch... Mucke hier?"

  • Oliver: Dass ich ein ein Rechnungsdatum draufschreibe ist ja klar! Mir geht es darum ob das Datum des Jobs aufschreiben muss. Bsp.: Man macht mehrere Jobs für eine Firma und schreibt aber nur alle par wochen eine Rechnung mit den Posten der letzten Zeit, reicht dann "10 x Technik" oder muss ich schreiben "1x Technik (Konzert xy) 01.01.2002
    "1x Technik Konzert yy 02.01.2002"
    usw??
    @ Bigsound: Ich arbeite auch nur mit Nettobeträgen (wenn mein Steuerberater mir das so sagt, dann mach ich das auch!)
    Gruß Daniel


    _________________
    Daniel Schmidt
    +49.172.4502788
    technician@uni.de


    <font size=-1>[ Diese Nachricht wurde geändert von: Lightguy am 2002-10-31 14:36 ]</font>

  • Also ich schreibe auf meine Rechungen immer die Produktion drauf!
    Bei größeren Sachen (auch bei Kabelkonfektionen) gibts dann noch ein extra Auftragsblatt, auf das die Rechnung verweist...
    Da kommste dann um Auftragsnummern o.ä. nicht mehr herum :sad:

  • also...ich schreibe auch immer das Datum drauf, und welche Produktion/wo das war. So ist es für meine Kunden einfacher das zuzuordnen.

    Was sagt der Raver auf der Techno-Party, wenn sein Extasy aufhört zu wirken?


    "Was ist denn das für eine sch... Mucke hier?"

  • ??was meinst du mit noch nicht?
    Ich arbeite als Freelancer, neben meinem Studium..
    viel füpr eine große Firma aus meiner nähe, aber auch für einige Kunden aus der Werbe und Präsentationsbranche.

    Was sagt der Raver auf der Techno-Party, wenn sein Extasy aufhört zu wirken?


    "Was ist denn das für eine sch... Mucke hier?"

  • die Daten der einzlnen Jobs sind eigentlich nicht so wichtig. Interessanter ist da schon, daß die Umsatzsteuer nicht mit dem Schreiben der Rechnung, sondern mit der Erbringung der Leistung anfällt.
    Es ist daher eigentlich ratsam, unmittelbar nach dem jeweiligen Job die Rechnung zu schreiben.
    Da Du aber sowieso als Kleinunternehmer fungierst, was ich für Miniunternehmn wirklich als sinnvoll erachte, knn Dir das alles egal sein. Auch Dein Auftraggeber hat kein Problem mit dem Vorsteuerabzug, weil ja keine USt anfällt.
    Vielleicht solltest Du auf Deinen Rechnung den §19 UStG zitieren und auf jeden Fall Deine Steuernummer draufschreiben. Dann schaut auch ein anderer Auftraggeber nicht merkwürdig, wenn er zum erstml eine Deiner Nettorechnungen in der Hand hat.


    Grüße,
    Volker

  • Vorsicht, Volker ! Steuerrechtlich entsteht die Umsatzsteuer mit der Leistungserbringung, wie von Dir richtig gesagt, ABER NUR BEI UNTERNEHMEN, DIE BILANZIEREN!!! Bei kleinen bzw. kleineren Firmen und Freelancern, die ne sog. GUV (Einnahme-Überschuss-Rechnung) erstellen, entsteht die Umsatzsteuerpflicht mit Rechnungsstellung, genau genommen sogar erst mit Geldeingang auf dem Konto.

  • Thema ist, auf jede Rechnung gehört das Orginaldatum der VA und immer nur ein Job, außer es ist abgemacht gesammelt ab zu rechnen.


    Warum Originaldatum der VA, z.B. Vereine, Gemeinden usw. die haben für ihre VA´s teilweise Zuschüsse oder Sponsoren und für diese Dinge ist das Datum absolut wichtig. Hab schon viel zu viele Rechnungen neu schreiben müssen nur wegen dem Datum.

    In meinem Lexikon fehlt das Wort unmöglich!


    ASR Computer & PA Technik
    André Ruhnau
    Rosenstr.6
    78598 Königsheim

  • Steffen:


    Stimmt so nicht!
    Du darfst nur nach vereinnahmten Entgelten die USt berechnen, wenn Du dies vorher beim Finanzamat beantragt hast und dem zugestimmt worden ist (diverse Kriterien sind zu erfüllen). Ansonsten wird die Steuer nach vereinbarten Entgelten berechnet und fällt somit nach Leistungserbringung an und ist am Ende des Monats mit Abgabe der Voranmeldung (in der diese erbrachte Leistung aufzuführen ist ) abzuführen...
    Genau da liegt ja das Problem, wenn Deine Kunden nicht oder verspätet zahlen.


    Schau mal ins UStG, wenn Du Zeit hast. Alles andere dürfte bei ner Umsatzsteuersonderprüfung Probleme geben :wink:


    Ob man ne §4-III-Rechnung oder ne Bilanz macht ist für den Zeitpunkt der Entstehung der Steuer sch...egal!


    Viele Grüße,
    Volker



    <font size=-1>[ Diese Nachricht wurde geändert von: Volker am 2002-11-14 22:22 ]</font>

  • @ Volker : Wäre mir vollkommen neu. Meine Infos (auch vom FA) sind die, daß Du als Kleingewerbetreibender UNTER einem Umsatz von 100.000 DM (war das damals noch) die UmSt. bei Erhalt geltend machst...

  • Steffen:


    "Kleinunternehmer" ist schon die erste Einschränkung :wink:
    Ansonsten sagt der §20 UStG schon in der Einleitung:
    "Das Finanzamt KANN AUF ANTRAG gestatten, daß...".
    Bei Deiner Darstellung sah es nur so aus, als sei es der Regelfall, das konnte man so nicht stehen lassen.
    Wen's interessiert, der schaue sich zu diesem Thema mal den § 13 UStG an.


    Viele Grüße,
    Volker

  • Hallo Volker,


    habe nochmal aufgrund Deines Postings mit meinem Steuerberater und anschließend mit der Sachbearbeiterin vom FA gesprochen. In den VA's zum deutschen Steuerrecht gibt es eine "Umsatzgrenze" für die sog. Ist-Besteuerung, nämlich 125.000 EUR. Hierunter kannst Du als "GUV-Macher" die Umsatzsteuer nach vereinnahmten Entgelten angeben.


    Gruß, Steffen

  • habe auch nicht behauptet, daß es nicht geht, aber die Soll-Versteuerung ist der Regelfall und die Ist-Versteuerung der Ausnahmefall und antragsgebunden.
    Wenn Du zuviel Umsatz oder Gewinn machst (oder ein paar andere Gründe erfüllst) darfst Du auch keine Einnahmeüberschußrechnung mehr machen, sondern mußt eine Bilanz machen. Mit der Umsatzsteuer hat das aber so direkt nix zu tuen :wink:


    Aber lassen wir das. Das gehört hier nun wirklich nicht hin.


    Wie auch immer, ich denke die Details sind geklärt :wink:


    Viele Grüße,
    Volker