Funkfrequenzen / Frequenzzuteilungen

  • Für alle die nicht genau wissen welche Frequenzbereiche zulässig sind, wie die Aufteilung der einzelnen TV Kanäle genau ist oder noch Fragen zur Anmeldung von Funkfrequenzen haben, hier der Link zur zuständigen Regulierungsbehörde für Post und Telekommunikation:


    http://www.regtp.de


    EDIT 26.02.06
    Seit einigen Wochen heisst diese Behörde offiziell Bundesnetzagentur und ist unter folgendem Link im Web erreichbar: http://www.bundesnetzagentur.de

    Einmal editiert, zuletzt von KREISS ()

  • Leider ist es sehr mühsam sich auf der Website die Infos zusammenzuklauben.
    Ich kann nur empfehlen ruhig selbst mal bei der nächsten Außenstelle anzurufen oder sogar persönlich hinzufahren. Ich war sehr angenehm überrascht wie nett die Leute hier in Köln waren.
    Am besten sollte man das übrigens machen *bevor* man sich was kauft.

  • Hallo Ihr Wissenden,


    wenn ich jetzt ein System mit wählbaren Frequenzen habe, muß ich dann alle möglichen anmelden?


    Gruss


    Meyerlein, wenigwissend


  • Wir haben uns für 8 Systeme 8 kompatible Frequenzen rausgesucht, diese beantragt. Zugeteilt wurden uns dann 2 Bänder (insgesamt 20 Frequenzen). Auch wenn wir die meisten nicht nutzen können, da diese gar nicht an unseren Funken einstellbar sind.


  • Hallo!


    Ich habe bei der Anmeldung für jeden Sender 4 "Wunschfrequenzen" angegeben und diese aus den Presets ausgesucht.


    Alle beantragten Frequenzen wurden mir für die Verwendung genehmigt und in der Urkunde eingetragen.


    Mehr als die vier Frequenzen pro Sender werden aber nur ungern oder gar nicht vergeben. Ich weiß auch von Antragstellern, die nur zwei Frequenzen pro Sender genehmigt bekommen haben.


    Gruß,
    Michael

  • Das ist offenbar sehr von der örtlichen Außenstelle abhängig. Ich habe ein ganzes Excel-Blatt voll mit nutzbaren Frequenzen als Anlage zu meiner Zuteilung (6 Strecken) bekommen. Die BAKOM hat nur die 10 Frequenzen aus der Kompatibilitätsliste genehmigt.

  • Der Bericht in der PP gibt widersprüchliches zur Aussage der RegTP in Köln an.


    Zahlt man die Jahresgebühr von 7,xx EUR pro Sendeanlage oder pro Frequenz??

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  • Zitat

    Leider ist es sehr mühsam sich auf der Website die Infos zusammenzuklauben.


    Tipp: Einfach "Drahtlose Mikrofone" in die RegTP-Suchmaschine auf der ersten Seite eingeben, und schon ist man am Ziel.


    Zitat

    Ich kann nur empfehlen ruhig selbst mal bei der nächsten Außenstelle anzurufen oder sogar persönlich hinzufahren. Ich war sehr angenehm überrascht wie nett die Leute hier in Köln waren.


    Das kann ich ebenso für Eschborn bestätigen!


    es grüßt


    derautor
    .

    Immer schön vorm Soundcheck herverkabeln.....

  • Meine Erfahrung ist, dass es immer Einzelfallabstimmungen sind. Für uns zuständig ist die Außenstelle Dresden. Auch sehr nett und kompettent. Die Anzahl der Frequenzen pro Sendestrecke hängt imho stark von der beabsichtigten Nutzung und der Anzahl der Strecken ab. Also die Frage ob sie alle parallel laufen sollen oder einzeln. Bei 16 parallelen Strecken werden sie wahrscheinlich nicht 4 Frequenzen pro Sender lizensieren.
    Welche Regelung mich stört, ist die Notwendigkeit für jede Strecke die einzeln rausgeht, auch eine Urkunde zu haben. Wenn man als Verleiher legal und flexibel bleiben will, muss man ziemlich viele von den Urkunden kaufen - und das geht irgendwann ins Geld. Da ließe sich sich eine praktischere Lösung finden.

  • Gilt das eigentlich für jede Art von Funkstrecke ? Geht mir genaugenommen um ne IEM Lösung und ob die Band jetzt besser zur RegTP gehen sollte oder nicht....

    dumm sterben kann jeder

  • Seit dem 13.07.2005 ist das Zweite Gesetz zur Neuregelung des Energiewirtschaftsrechts in Kraft.
    Von diesem Datum an heißt die Regulierungsbehörde (Reg TP)


    Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen (Bundesnetzagentur).


    Ab dem 20.07.2005 können Sie uns auch unter "www.bundesnetzagentur.de" im Internet erreichen.

    Es grüßt der Stephan

  • Moin,


    seit dem 01.01.2006 haben sich die Rahmenbedingungen für die Zuteilung von Frequenzen im Bereich der TV Kanäle 61-63 sowie 67-69 geändert.
    Nähere Informationen dazu auf der Seite der [url=http://www.bundesnetzagentur.de/enid/ae793acbfd01d64c2d886e9e009d3c6b,0/Regulierung_Telekommunikation/Frequenzordnung_9t.html]Bundesnetzagentur[/url] sowie bei Shure.