Nur ne ganz kurze Frage zur GEMA

  • Tach auch,
    ich soll demnächst bei einer Weihnachtsfeier bei mir im Ort auflegen, wo auch schon eine Band spielt. Ich mache das ganze Auflegen nur Privat also auch mit nen paar Mp3s. Wenn ich nun sage, ich legen bei dieser Feier unentgeldlich auf, kann mir dann irgendeiner wegen der Mp3s was?
    Das der Veranstalter die GEMA bezahlt weiß ich. Kommt bei einer so kleinen VA (ca. 200 Leute) überhaupt einer von der Gema oder so vorbei und kontrolliert.


    mfG Sven

  • Zitat von "Bassfan"

    Ich mache das ganze Auflegen nur Privat also auch mit nen paar Mp3s. Wenn ich nun sage, ich legen bei dieser Feier unentgeldlich auf, kann mir dann irgendeiner wegen der Mp3s was?


    Sofern Du nicht nachweisen kannst, dass Du legal in den Besitz dieser MP3-Dateien gelangt bist: Ja.


    Zitat von "Bassfan"

    Das der Veranstalter die GEMA bezahlt weiß ich. Kommt bei einer so kleinen VA (ca. 200 Leute) überhaupt einer von der Gema oder so vorbei und kontrolliert.


    Die GEMA schickt gerne mal zu Stichproben jemanden raus - insbesondere um sich davon zu überzeugen, dass Personenzahl / Raumgröße / dargebotenes Material den angemeldeten Angaben entsprechen. Wenn Du mit MP3s auflegst, muss der Veranstalter dies 1. wissen und 2. ebenfalls anmelden, da sich dann die zu zahlende Pauschale um 30% erhöht. Mehr Informationen gibt's hier.

  • Und offensichtlich ist die GEMA in der letzten Zeit aktiver geworden:


    Wir hatten in 2004 bereits 4 Kontrollen (Krefeld, Köln, Berlin, Koblenz) von Gema-Mitarbeitern bei Stadtfesten bzw. öffentlichen Modeevents.


    Aber: Die Gema-Anmeldung obliegt nicht uns, sondern den Veranstaltern.

    Modenschauen, Industrie, Event + Gala

  • mal hierzu noch ne frage:
    wie sieht das aus mit selbstgebrannten cds? darf ich die benutzen wenn ich
    a) das original 1:1 kopiere (also ne arbeits-/sicherheitskopie anfertige)
    b) mir selbst nen sampler aus mehreren originalen baue damit ich statt 500 cds halt nur 20 mitnehmen muss?

  • Angertigte Kopien müssen legal sein - im Zweifelsfall musst Du nachweisen können, dass Du berechtigt warst/bist, die Kopie anzufertigen und sie auch zu besitzen - sprich, weiterhin Eigentümer des Originals bist. Wenn Du mit diesen Kopien auflegen möchtest, muss der Veranstalter darüber informiert sein, damit er den GEMA-Tarif entsprechend sauber melden kann.

  • mal angenommmen: ein veranstalter bezahlt die erhöhte gemagebühr zum spielen für mp3s für seine party, wäre das auflegen mit gebrannten cds/mp3s/wasweissich dann auch noch illegal? schliesslich werden dafür die gemagebühr angehoben um den ausgleich für die künstler zu schaffen (soweit die theorie)


    also legal oder illegal?

  • Und die Legalität soll neuerdings überprüfbar sein durch nicht hörbare Signale, die in den Tracks versteckt sind. ENDLICH!!! JETZT MÜSSEN NUR DIE KONTROLLEN NOCH VERSCHÄRFT WERDEN! :twisted:

    Modenschauen, Industrie, Event + Gala

  • Privat darfst du die Datenträger kopieren (1-2 Mal für persönlichen Bedarf!), für gewerblichen Gebrauch hingegen nicht.
    Da brauchst du zusätzlich die Berechtigung, die Dinger zu kopieren.
    Traurig, aber wahr.


    Siehe Infoblatt DJ Seite 2:


    GEMA


    Ich nehme aber an, dass man unbespielte Datenträger (z.B. mp3-Player mit Festplatte sowie CD-player mit mp3-Funktion) ohne weiteres vermieten darf, wenn der Veranstalter den Datenträger selbst bespielt, die GEMA bezahlt und danach wieder löscht.
    Muss man den Kunden dann zusätzlich auf die Entrichtung der GEMA-Gebühren hinweisen?
    Was kostet die "Kopiererlaubnis" eigentlich?


    Zitat

    Benutzen darst du sie. Nur auch dann werden wieder 30% mehr gema fällig.


    Das kann ich nicht finden. Könntest du uns einen link dazu geben?

    »Wenn China erwacht, wird es die Welt erschüttern.« Napoleon Bonaparte (1769-1821)

  • also wenn ich dass jetzt richtig verstanden habe:
    für das reine abspielen - von sagen wir mal - sicherheitskopien seiner original cds als mp3 muss man 30% mehr bezahlen als für eine sicherheitskopie in form einer gebrannten cd?
    welchen sinn soll das haben? erscheint etwas sinnlos, oder?

  • Moment, man muss die Kopierrechte haben und dann zusätzlich noch was berappen oder sind die 30% der Aufschlag für die Kopierrechte?
    In dem Infoblatt steht doch ganz klar drin, dass man die Rechte daran erwerben muss. Die 30% Aufschlag konnte ich allerdings immernoch nicht finden.

    »Wenn China erwacht, wird es die Welt erschüttern.« Napoleon Bonaparte (1769-1821)

  • Hi!


    Zitat von "cyberlight"

    Moment, man muss die Kopierrechte haben und dann zusätzlich noch was berappen oder sind die 30% der Aufschlag für die Kopierrechte?
    In dem Infoblatt steht doch ganz klar drin, dass man die Rechte daran erwerben muss. Die 30% Aufschlag konnte ich allerdings immernoch nicht finden.


    Schau dir das Infoblatt für DJs an, zweite Seite ganz oben. Da steht drin das bei öffentlicher Abspielung von Kopien 30% mehr zu löhnen sind.
    http://www.gema.de/cgi-bin/mediadownload?dir=de%2fad_kundengr&file=gema_infoblatt_dj.pdf

  • Was für eine Abzockerei... :?
    Muss man verstehen, warum das als mp3/Kopie mehr kostet als von CD?


    zu den 30%, die ich nicht gefunden habe: :oops:

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  • Zitat von "cyberlight"

    Was für eine Abzockerei... :?
    Muss man verstehen, warum das als mp3/Kopie mehr kostet als von CD?


    Mit der Anfertigung einer Kopie (oder eines MP3-Files) eines Musikstückes, die nicht dem privaten Gebrauch dient, sondern die zur öffentlichen Aufführung (gewerblichen Nutzung) bestimmt ist, werden u. a. nicht nur die Rechte des Urhebers, sondern eben auch die des für das Musikstück lizensierten Tonträgerherstellers (dessen Inkasso wiederum über GEMA und GVL durchgeführt wird) berührt. Aus diesem Grund wird dieser pauschale Kopienaufschlag von 30% (unabhängig davon, wieviele aufgeführte Stücke tatsächlich den Status "Kopie" innehaben) erhoben, mit dem der Tonträgerhersteller, der durch das Anfertigen der Kopie quasi umgangen wurde, per Umlagenschlüssel entschädigt wird.

  • Hi!


    Zitat von "Johnny"

    Aus diesem Grund wird dieser pauschale Kopienaufschlag von 30% (unabhängig davon, wieviele aufgeführte Stücke tatsächlich den Status "Kopie" innehaben) erhoben, mit dem der Tonträgerhersteller, der durch das Anfertigen der Kopie quasi umgangen wurde, per Umlagenschlüssel entschädigt wird.


    Hm, wird den der Tonträgerhersteller tatsächlich umgangen? Die Kopie bzw mp3 darf ich ja nur aus ner legalen Quelle haben und da hab ich den Tonträgerhersteller dann ja schon bezahlt. Also zumindest wenn ich mir meinen eigenen Sampler aus Original CDs zusammenstelle. Und war da nicht auch was mit Abgaben für jeden Verkauften CD Brenner oder Rohling?
    Also so ganz einleuchten will mir das mit den 30% auch nicht, aber wenn's so ist kann man wohl kaum was machen.

  • Zitat von "RA-CG"

    Hi!


    Hm, wird den der Tonträgerhersteller tatsächlich umgangen? Die Kopie bzw mp3 darf ich ja nur aus ner legalen Quelle haben und da hab ich den Tonträgerhersteller dann ja schon bezahlt. Also zumindest wenn ich mir meinen eigenen Sampler aus Original CDs zusammenstelle. Und war da nicht auch was mit Abgaben für jeden Verkauften CD Brenner oder Rohling?
    Also so ganz einleuchten will mir das mit den 30% auch nicht, aber wenn's so ist kann man wohl kaum was machen.


    Die Abgaben für CD-Brenner und Rohlinge zielen in erster Linie auf die Privat-Kopien-Anfertigung durch Consumer. Ähnliches gab es meiner Meinung nach bereits bei Kassetten und Tonbändern.


    Zum Tonträgerhersteller ein typisches Beispiel:


    Aus irgendeinem Grund hält ein Diskjockey es für sinnvoll, ein Musikstück, das er lediglich als Originaltrack auf einer Maxi-CD zur Verfügung hat, zu duplizieren, weil er es "gegeneinander" mischen können möchte (Betonung liegt hier auf "können"). Anstatt also ein zweites Original zu kaufen, wird - unter Umgehung der Rechte des Tonträgerherstellers - eine aufführungsreife Kopie (in Form eines Samplers oder wie auch immer) angefertigt. Gerade für die gewerbliche Nutzung liegt eben hier der Hund begraben: Die Kopie kann nicht nur einmal, sondern auch zweimal (im anderen CD-Players des DJs, aber auch z. B. im Nebenraum zur Hintergrundbeschallung) genutzt werden. Der BPM-Gastro-Nutzer, der fast ausschließlich Kopien nutzt, ist davon genauso betroffen, wie der Discotheken-Inhaber, der ausnahmsweise mal Gast-DJs mit Laptop ans Werk lässt. Nach welchen Regularien die 30% einmal festgelegt wurden, entzieht sich meiner Kenntnis. Der Veranstalter wird fairerweise VOR Veranstaltung auf die GEMA-Klausel hingewiesen. Danach wird abgestimmt, ob z. B. nur Originale zum Einsatz kommen sollen, und gut ist. ;)

  • Zitat

    Die Kopie bzw mp3 darf ich ja nur aus ner legalen Quelle haben und da hab ich den Tonträgerhersteller dann ja schon bezahlt


    So sehe ich das auch.


    Wenn man einen Player mit Festplatte benutzt, so ist es manchmal schlicht nicht möglich oder einfach nur extrem unpraktisch, die Original-CDs darauf abzuspielen. Man wandelt also nur das Format bzw. Medium und muss Kopiergebühren und Aufschlag bezahlen, obwohl die Originale anschliessend im Regal verstauben.


    Zudem ist es für DJs eigentlich auch nicht sinnvoll, die Originale mit auf eine Veranstaltung zu nehmen, weil diese einfach irgendwann wegen Verschleiss nicht mehr abspielbar sind. Dann muss man bei Bedarf nochmals ein Original nachkaufen, weil man ja schliesslich keine Kopie machen darf.


    CDs sind ohnehin schon sehr teuer. Da frage ich mich, wie ein DJ überhaupt noch Geld verdienen kann. (rhetorische Frage!)


    Ich kann die GEMA auch verstehen, jedoch ist es nicht immer logisch, was die da verzapfen.
    Leider gibt es noch viel zu viele, die damit völlig hemmungslos Schindluder treiben. Die andere Seite kann man allerdings auch ein wenig verstehen, denn so manche kleine Veranstaltung findet gar nicht erst statt, weil es einfach zu teuer wird, wenn man mal alle Gebühren zusammenrechnet. :wink:


    Gut, dass cih damit nichts am Hut habe. Bei uns geht die Anlage grundsätzlich ohne Medien raus. Alles andere wäre wirtschaftlich völlig unsinnig, was dieser thread bestätigt.

    »Wenn China erwacht, wird es die Welt erschüttern.« Napoleon Bonaparte (1769-1821)